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Verfasst: 04.04.2010 20:07
von LLCoolR
Na die Unterstützung ALLER Paintballer sollte ja wohl selbstverständlich sein....

Verfasst: 05.04.2010 23:01
von Tombola
LLCoolR hat geschrieben:
Ach echt???also dann frage ich mich welche definition du von sport hast?????????
bei wikipedia gibt es eine schöne erläuterung die wie ich finde auch auf woodlandpaintball passt. dort kommen sicherlich noch aspekte des rollenspiels hinzu, aber leibesertüchtigung ist es allemal.

Zitat:

Für die Geschichte des Sports ist bedeutend, dass er ursprünglich als Spiel dem Ernst einer Erwerbstätigkeit oder einer kriegerischen Auseinandersetzung gegenübergestellt wurde.

Verfasst: 06.04.2010 07:48
von kio
darf man den als cowboy und indianer gehen? :-)oder ist das auch Kriegsverherlichung?

Verfasst: 06.04.2010 09:49
von Doc House
Leute können wir die Fackeln nochmal einen Moment ausmachen. Ich finde nämlich, wir wissen nicht viel was da abgegangen ist. Also aus den Informationen die ich habe, kann ich nicht denn zwingenden Schluss ziehen, dass Woodlandpaintball für Deutschland erledigt ist.

Sicherlich müssen wir das hier genau beobachten.

Zu Woodland kann jeder stehen wie er will. Ob er es toll findet oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Ich finde aber, jeder hat in Deutschland das Recht Paintball so zu spielen wie es die geltenden Gesetze es ihm im Moment erlauben. Also auch in Tarnklamotten und mit Replika. Wem´s halt gefällt. Anyway it´s just a game!

Aber mal zu der jetzigen Problematik. Was wissen wir denn?

Wir wissen!

Es gibt eine Ordnungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung!

Anscheinend also keine Gesetzesinitiative. Somit zunächst lokal (Magdeburg oder Sachsen Anhalt) begrenztes Problem. Das kann natürlich Schule machen und sich Deutschland weit ausweiten.

Diese umfasst 12 Punkte!

Teilweise ziemlich schwachsinnige Punkte, weil so gar nicht umgesetzt.

Es gibt anscheinend einen Widerspruch/Einspruch.

Es gibt einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Wiederherstellung/Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs/Klage)

Was wissen wir nicht!

Warum gibt es diese Ordnungsverfügung (OV)?

Musste Mahlwinkel etwas beantragen, dass jetzt mit dieser OV geregelt wird. Hat die Behörde von sich aus gehandelt, da es evtl. Beschwerden oder Ähnliches gab. Wir wissen es nicht.

Was liegt dieser Ordnungsverfügung zu Grunde?

Hat sich die Behörde die Punkte selbst ausgedacht oder sind die Auflagen aufgrund einer Weisung einer Ausichtsbehörde entstanden.( Z. Bsp.: Runderlass "Verbot von Paintball als Kriegssimulation". Wir wissen es nicht!

Das bedeutet wir haben hier keine Situation wie das damalige Verbotsverfahren. Das war ein rein politisch motiviertes Verfahren.

Wir sind hier in einem starren Verwaltungsrechtsverfahren. Da helfen nur Anwälte. Ihr könnt es im groben mit einem Genehmigungsverfahren für eine Halle vergleichen. Das wäre ungefähr das Gleiche.

Wenn wir Glück haben kriegen wir die Camouflage- und Replika- Frage durch das OVG für die Paintballwelt positiv geklärt.

Wenn wir Pech haben gibt es bald Mengen an deutschen Paintballtourismus in die umliegenden Länder.

Ich hoffe wir gewinnen. Denn bei den Woodys fängt es an und vor Sup-Air wird es sicherlich nicht stoppen!

Just my 2 Cents

Verfasst: 06.04.2010 09:59
von MeatBall
Wort

Verfasst: 06.04.2010 10:57
von Kimmes
das darf doch nicht wahr sein. gut ich spiele erst seit 1,5 jahren paintball aber es sieht so aus als müsse sich unser geliebter Teamsport jedes Jahr erneut bewähren... falls es soweit kommt denke ich die solidarität untereinander hat letztes jahr auch so super funktioniert das es dieses mal sicherlich nicht anders sein wird...

Verfasst: 16.04.2010 12:10
von Elias
Tunnelrat (Greenzone) hat geschrieben:Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat heute alle Auflagen für nicht zulässig erklärt. Die Gegenseite kann natürlich die nächst höhere Instanz anrufen.
Aber bis dahin ist erstmal alles gesichert.
Nice one, Dirk! :rock:

Verfasst: 16.04.2010 17:06
von PaintballBaxi
:rock: Naja es gibt halt doch Gesetzte und Gerichte gegen Willkür, sag ich mal so! :ätsch:

Verfasst: 16.04.2010 17:09
von PaintballBaxi
Hintergrund:

Sachsen-Anhalt will (Woodland-) Paintball Verbot

sachsen-anhalt

Aus dem Innenministerium Sachsen-Anhalts stammt der aktuelle Plan, (Woodland-) Paintball durch Auflagen der Ordnungsbehörde unspielbar zu machen – ein quasi Verbot durch die Hintertür. (wir berichteten bereits im Januar)

Der aktuelle Sachstand::
Am 16. Dezember 2009 ist dem Woodland-Spielfeld in Mahlwinkel vom zuständigen Ordnungsamt ein Schreiben mit Auflagen für den Paintball-Spielbetrieb zugegangen.

Der Spielbetrieb darf aufrechterhalten werden, wenn folgende Verbote beachtet werden:
1.) Das Tragen militärischer oder paramilitarischer Bekleidung;
2.) Der Verwendung von Markierern, die Anscheinswaffen i. S. d. WaffG sind;
3.) der Verwendung von roter oder rötlicher Farbe in Paintballs;
4.) der Verwendung von geschossen die keine Farbe mehr enthalten;
5.) der Bewertung von Treffern durch Markierungsgeschosse nach letalen und nichtletalen Trefferzonen;
6.) die Verwendung von Utensilien im Spiel, die einen Bezug zu Kriegsschauplätzen oder Polizei-oder Militäreinsätzen aufweisen; dies gilt sowohl für persönliche Ausrüstung (z.B. Multifunktionswesten, Schutz- und Stahlhelme militärischer Art, Funkgeräte usw.) wie auch für die Spielfeldausstattung (z.B. Rauch- und Nebelkörper, Fahrzeugwracks oder Bunker oder bunkerähnliche Anlagen als Hindernisse. Anstatt dessen ist szenentypische Schutzkleidung zu tragen und es sind künstliche/ zivile Hindernisse und Deckungen (z.B. Gummimatten, Luftkissen) in Betont ziviler Weise zu verwenden, die einen Bezug zu möglichen Polizei- und Militäreinsätzen gerade nicht entstehen lassen, sonder ostentativ vermeiden;
7.) der Verwendung von wie auch immer gearteten Land-,Wasser- oder Luftfahrzeugen bei der Spielausführung oder bei deren mittelbar oder unmittelbar zeitlichem, örtlichem oder organisatorischem Umfeld;
8.) der Spielausführung – sowohl in den Gebäuden als auch im freien Gelände – auf nicht abgegrenzten Spielfeldern und ohne Ständige anwesende Schiedsrichter, die gemäß dem Regelwerk im Bedarfsfall korrigierend einzugreifen haben ( nur überwachte Spielabläufe erlaubt);
9.) der Gestaltung von Spielabläufen nach bekannten oder gemutmaßten polizeilichen oder militärischen Einsatzszenarien;
10.) der Spielteilnahme für Minderjährige;
11.) der Wahrnehmbarkeit der Spielausführung durch die Öffentlichkeit
12.) der Spielausführung in der Dunkelheit und /oder mit Künstlichen Nachtsehhilfen. Anders gilt es bei konstanter Vollausleuchtung des gesamten Spielfeldes und während der gesamten Spieldauer durch Künstliches Licht (Flutlicht).

Argumentiert wird von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt mit der Verletzung der Menschenwürde und der damit ausgehenden Gefahr im Sinne von §3 Nr. 3a SOG LSA für die öffentliche Ordnung.

Wie bereits im Januar beschrieben, bestätigte die Pressestelle des Inneministeriums des Landes Sachsen-Anhalt die Existenz des Schreibens. Inzwischen hat auch der Betreiber des Spielfeldes in Mahlwinkel die Existenz öffentlich bestätigt.

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt ist offenbar stark an einem Gerichtsverfahren zur endgültigen Klärung interessiert. Aktuell ist nach Auskunft der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Magdeburg – in diesem Fall zuständig – noch kein Verfahren eröffnet. Es kann sich aber nur noch um Tage max. wenige Wochen handeln bis es zur Eröffnung kommt. Das Verfahren wird dann vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg geführt werden, so der Pressesprecher Uwe Haack am Telefon.

Hintergrund::

hoevelmann_portrait
Foto: www.sachsen-anhalt.de/bilder

Der Innenminister Sachsen-Anhalts Holger Hövelmann (SPD) ist bekanntlich einer der stärksten Paintball-Gegner in Deutschland. Bereits während des gescheiterten Verbots im Mai 2009 äußerte er sich kritisch zum abgelehnten Paintball-Verbot. (wir berichteten).

Warum ausgerechnet im Dezember 2009 das zuständige Ordnungsamt im Auftrag des Landes-Innenministers Hövelmann tätig wurde, darüber kann nur spekuliert werden.
Fakt ist, dass Hövelmann in Sachsen-Anhalt bereits mehrere Polizei-Skandale aushalten musste und daher bereits massiv unter Beschuss stand. (siehe z.B. hier und hier). Scheinbar wurde hier gezielt ein Thema gesucht, um mit Tatkraft zu punkten. Allerdings ist der Landes-Innenminister für die eigene Partei (SPD) nicht mehr in der ersten Reihe tragbar. So gehört er mit dem Beschluss des SPD-Sondersparteitages vom 19. Dezember 2009 in Magdeburg nicht mehr zum Wahlkampf-Team des SPD-Spitzenkandidaten Jens Bullerjahn für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im März 2011. Auf dem gleichen Parteitag verlor er außerdem die Kampfabstimmung um den Vorsitz des SPD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt gegen Katrin Budde. Siehe auch MDR-Bericht.

Aktuell geht es nur um die Auflagen für ein Spielfeld in Deutschland. Die Gefahr ist aber, dass hier ein Grundsatz-Urteil geschaffen wird, dass wie das bekannte Laser-Dome Urteil aus dem Jahr 2004, eine Handlungsanleitung für weitere Bundesländer sein kann, Paintball-Felder zu schließen oder durch Maßnahmen-Kataloge so zu gängeln, dass sie defakto den Spielbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten können. Ein Paintball-Verbot durch die Hintertür.

Das Woodland-Spielfeld in Mahlwinkel wird bei dem Verfahren von dem im Paintball-Sport bekannten Anwalt Dirk Baumann vertreten. Finanziert wird das Verfahren großzügerweise von Maxs.


Also doch Politik!

Verfasst: 24.04.2010 10:03
von weidex
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Verfasst: 24.04.2010 11:08
von Veit
"Maßnahmen zur Gefahrenabwehr" !!?
Ist genauso geil wie "Gefahr im Verzug "!!

Mit diesen u.ä. Gesetzesausnahmen rechtfertigen die ALLES !

Polizei darf NUR mit richterlichem Durchsuchungsbefehl , dieser auch nur bei stichhaltigen beweisen , und schweren straftaten durchsuchen ...
und nur mit zeugen .. bla bla ....

AUSSER !! ; es ist "Gefahr im Verzug "!! :mnt: :hallo:
dann dürfen sie alles .... is klar ...

Verboten ist beim paintball "nichts" ....
AUSSER ; es müssen "Maßnahmen zur Gefahrenabwehr" ergriffen werden !!

dann geht wieder alles ?!?!??

Aber so sind se halt ... gell ..

und die 12 Punkte sind der oberhammer !!
schade das ich nicht mehr zu Bund muss ....
DIE liste würde ich mitnehmen !!
und dann denen vorlegen .. ;
Also wenn sie die 12 Punkte beachten , dann komm ich !
Sonst NICHT !!!
Ich will mich doch nicht strafbar machen !!!! :gun:

Verfasst: 24.04.2010 11:18
von weidex
ich finde da hat Herr Baumann wieder Top Arbeit geleistet :rock:

Verfasst: 24.04.2010 16:49
von Linus
Polizei darf NUR mit richterlichem Durchsuchungsbefehl , dieser auch nur bei stichhaltigen beweisen , und schweren straftaten durchsuchen ...
und nur mit zeugen .. bla bla ....

AUSSER !! ; es ist "Gefahr im Verzug "!!
dann dürfen sie alles .... is klar ...
mit "gefahr im verzug" hatte ich auch schon zu tun. die mutter eines ehemaligen wg-mitbewohners von mir wurde polizeilich gesucht ( völlig abstrus, ne frau die im knast krebs bekommen hat und ohne eigenes bestreben deswegen für haftunfähig erklärt und entlassen wurde, nach über einem jahrzehnt in freiheit mit geregelter arbeit wieder einbuchten zu wollen ). ich war noch mächtig verballert vom vorabend als um 8 uhr morgens 2 leute von der kripo vor der tür stehen und nach meinem mitbewohner fragen.
hab also die beamten gebeten bitte vor der tür zu warten bis ich geschaut hatte ob mein mitbewohner da war, aber ich depp hab natürlich die haustür nur angelehnt. kaum war ich 3 schritte von der tür weg standen die beiden schon im flur. als ich mich dann aufgeregt hab und die beiden wieder rausschmeissen wollte wurden die immer dreister und wollten mir was von "gefahr im verzug" von wegen fluchtgefahr erzählen und haben mir direkt gedroht mich wegen "widerstand gegen vollstreckungsbeamte" einzulochen...

tja, die dienstaufsichtsbeschwerde die ich eingereicht habe wurde ca. 6 monate später ohne weitere begründung zurückgewiesen. nicht mal zu ner aussage wurde ich deswegen eingeladenn...

aber mal grundsätzlich, wir wissen ja aus jahrelanger erfahrung der spielfeldereröffnung- und aufrechterhaltung, dass behörden und politik nahezu alle mittel recht sind ihre ziele durchzusetzen ( z.B. brandschutz und diverse andere genehmigungsverfahren, die dazu missbraucht werden politik zu machen anstatt geltendes recht umzusetzen ), und dass es in den seltensten fällen um die vertretung und umsetzung eines moralisch-rechtlichen standpunktes geht.

für eine rechtsstaatliche demokratie eine absolut fatale haltung, die von behörden und / oder politikern da nahezu bundesweit vertreten wird...

Verfasst: 24.04.2010 21:21
von SportAss
recht haben und recht bekommen is in d-land so ne sache, unser rechtsstaat ist schon ne feine sache ;) .

aber was sagt der beschluss jetzt ich raff das nicht ganz ?

Verfasst: 24.04.2010 23:11
von krelog
vor Gericht bekommt man kein Recht sonder nur ein Urteil

Verfasst: 25.04.2010 19:35
von kilders
Viel wichtiger ist die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid.
Verstehe ich das richtig, dass die Antragstellerin bis zum 28.04 Zeit hat, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen und es geht wieder von vorne los?

Verfasst: 28.04.2010 08:58
von WhiteNinja
kilders hat geschrieben:Viel wichtiger ist die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid.
Verstehe ich das richtig, dass die Antragstellerin bis zum 28.04 Zeit hat, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen und es geht wieder von vorne los?
jaa.. aber vor nem anderen Gericht :doh: so ist das Spielchen nun mal!.. es geht immer eine Instanz höher bis Kläger oder Angeklagter kein Geld für ein weiteres Verfahren, keine Lust mehr hat oder aber keine Instanz (Bundesgerichtshof) mehr übrig bleibt! *aufgeb* seltsame Sitten hier in Deutschland..

unsere Jungs in Afghanistan abkratzen lassen und das freudig hinnehmen, aber Angst vor angeblichen "Amokläufern" mit Farbkügelchen haben.. herje.. zum Glück gibts unter den Politikern auch noch einige Klare..

Verfasst: 29.04.2010 17:53
von Manii
krelog hat geschrieben:vor Gericht bekommt man kein Recht sonder nur ein Urteil
das ist definitiv falsch.

Verfasst: 16.06.2010 20:57
von Tunnelrat
Mal ein Update.

Mittlerweile befindet sich das Ganze in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg.

Verfasst: 28.12.2010 22:54
von paintfresser
Doc House hat geschrieben:Leute können wir die Fackeln nochmal einen Moment ausmachen. Ich finde nämlich, wir wissen nicht viel was da abgegangen ist. Also aus den Informationen die ich habe, kann ich nicht denn zwingenden Schluss ziehen, dass Woodlandpaintball für Deutschland erledigt ist.

Sicherlich müssen wir das hier genau beobachten.

Zu Woodland kann jeder stehen wie er will. Ob er es toll findet oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Ich finde aber, jeder hat in Deutschland das Recht Paintball so zu spielen wie es die geltenden Gesetze es ihm im Moment erlauben. Also auch in Tarnklamotten und mit Replika. Wem´s halt gefällt. Anyway it´s just a game!

Aber mal zu der jetzigen Problematik. Was wissen wir denn?

Wir wissen!

Es gibt eine Ordnungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung!

Anscheinend also keine Gesetzesinitiative. Somit zunächst lokal (Magdeburg oder Sachsen Anhalt) begrenztes Problem. Das kann natürlich Schule machen und sich Deutschland weit ausweiten.

Diese umfasst 12 Punkte!

Teilweise ziemlich schwachsinnige Punkte, weil so gar nicht umgesetzt.

Es gibt anscheinend einen Widerspruch/Einspruch.

Es gibt einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Wiederherstellung/Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs/Klage)

Was wissen wir nicht!

Warum gibt es diese Ordnungsverfügung (OV)?

Musste Mahlwinkel etwas beantragen, dass jetzt mit dieser OV geregelt wird. Hat die Behörde von sich aus gehandelt, da es evtl. Beschwerden oder Ähnliches gab. Wir wissen es nicht.

Was liegt dieser Ordnungsverfügung zu Grunde?

Hat sich die Behörde die Punkte selbst ausgedacht oder sind die Auflagen aufgrund einer Weisung einer Ausichtsbehörde entstanden.( Z. Bsp.: Runderlass "Verbot von Paintball als Kriegssimulation". Wir wissen es nicht!

Das bedeutet wir haben hier keine Situation wie das damalige Verbotsverfahren. Das war ein rein politisch motiviertes Verfahren.

Wir sind hier in einem starren Verwaltungsrechtsverfahren. Da helfen nur Anwälte. Ihr könnt es im groben mit einem Genehmigungsverfahren für eine Halle vergleichen. Das wäre ungefähr das Gleiche.

Wenn wir Glück haben kriegen wir die Camouflage- und Replika- Frage durch das OVG für die Paintballwelt positiv geklärt.

Wenn wir Pech haben gibt es bald Mengen an deutschen Paintballtourismus in die umliegenden Länder.

Ich hoffe wir gewinnen. Denn bei den Woodys fängt es an und vor Sup-Air wird es sicherlich nicht stoppen!

Just my 2 Cents
seh ich auch so ! wenn dann alle zusammen gegen solche lächerlichen aktionen...

Verfasst: 02.01.2011 11:08
von HaRdCoReEmO
Dazu kann ich einfach nur sagen

so ein verdammter scheiss.

Verfasst: 02.01.2011 12:39
von St0ny
Manii hat geschrieben:
krelog hat geschrieben:vor Gericht bekommt man kein Recht sonder nur ein Urteil
das ist definitiv falsch.
das ist definitiv richtig .. wenn auch sehr zynisch

Verfasst: 02.01.2011 14:41
von chaipur
und um uns das mitzuteilen, buddelt ihr den ollen thread wieder aus? :denk:

Verfasst: 02.01.2011 15:32
von DrGonzo84
dazu kann ich nur sagen fieser Totengräber!!!!! :mnt:

Verfasst: 10.04.2011 13:17
von Rusher
was für ne scheiße wie will man IM WALD ohne natürlich Deckungen (Bäume....) wirklich spielen solle ma jetzt alle Bäume fälle....


ich werde einen gemeinen Brief schreiben -.-*