Verfasst: 04.04.2010 20:07
Na die Unterstützung ALLER Paintballer sollte ja wohl selbstverständlich sein....
pbhub.de Paintballforum
https://pbhub.de/forum/
bei wikipedia gibt es eine schöne erläuterung die wie ich finde auch auf woodlandpaintball passt. dort kommen sicherlich noch aspekte des rollenspiels hinzu, aber leibesertüchtigung ist es allemal.LLCoolR hat geschrieben:
Ach echt???also dann frage ich mich welche definition du von sport hast?????????
Nice one, Dirk! :rock:Tunnelrat (Greenzone) hat geschrieben:Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat heute alle Auflagen für nicht zulässig erklärt. Die Gegenseite kann natürlich die nächst höhere Instanz anrufen.
Aber bis dahin ist erstmal alles gesichert.
mit "gefahr im verzug" hatte ich auch schon zu tun. die mutter eines ehemaligen wg-mitbewohners von mir wurde polizeilich gesucht ( völlig abstrus, ne frau die im knast krebs bekommen hat und ohne eigenes bestreben deswegen für haftunfähig erklärt und entlassen wurde, nach über einem jahrzehnt in freiheit mit geregelter arbeit wieder einbuchten zu wollen ). ich war noch mächtig verballert vom vorabend als um 8 uhr morgens 2 leute von der kripo vor der tür stehen und nach meinem mitbewohner fragen.Polizei darf NUR mit richterlichem Durchsuchungsbefehl , dieser auch nur bei stichhaltigen beweisen , und schweren straftaten durchsuchen ...
und nur mit zeugen .. bla bla ....
AUSSER !! ; es ist "Gefahr im Verzug "!!
dann dürfen sie alles .... is klar ...
jaa.. aber vor nem anderen Gericht :doh: so ist das Spielchen nun mal!.. es geht immer eine Instanz höher bis Kläger oder Angeklagter kein Geld für ein weiteres Verfahren, keine Lust mehr hat oder aber keine Instanz (Bundesgerichtshof) mehr übrig bleibt! *aufgeb* seltsame Sitten hier in Deutschland..kilders hat geschrieben:Viel wichtiger ist die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid.
Verstehe ich das richtig, dass die Antragstellerin bis zum 28.04 Zeit hat, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen und es geht wieder von vorne los?
das ist definitiv falsch.krelog hat geschrieben:vor Gericht bekommt man kein Recht sonder nur ein Urteil
seh ich auch so ! wenn dann alle zusammen gegen solche lächerlichen aktionen...Doc House hat geschrieben:Leute können wir die Fackeln nochmal einen Moment ausmachen. Ich finde nämlich, wir wissen nicht viel was da abgegangen ist. Also aus den Informationen die ich habe, kann ich nicht denn zwingenden Schluss ziehen, dass Woodlandpaintball für Deutschland erledigt ist.
Sicherlich müssen wir das hier genau beobachten.
Zu Woodland kann jeder stehen wie er will. Ob er es toll findet oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Ich finde aber, jeder hat in Deutschland das Recht Paintball so zu spielen wie es die geltenden Gesetze es ihm im Moment erlauben. Also auch in Tarnklamotten und mit Replika. Wem´s halt gefällt. Anyway it´s just a game!
Aber mal zu der jetzigen Problematik. Was wissen wir denn?
Wir wissen!
Es gibt eine Ordnungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung!
Anscheinend also keine Gesetzesinitiative. Somit zunächst lokal (Magdeburg oder Sachsen Anhalt) begrenztes Problem. Das kann natürlich Schule machen und sich Deutschland weit ausweiten.
Diese umfasst 12 Punkte!
Teilweise ziemlich schwachsinnige Punkte, weil so gar nicht umgesetzt.
Es gibt anscheinend einen Widerspruch/Einspruch.
Es gibt einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Wiederherstellung/Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs/Klage)
Was wissen wir nicht!
Warum gibt es diese Ordnungsverfügung (OV)?
Musste Mahlwinkel etwas beantragen, dass jetzt mit dieser OV geregelt wird. Hat die Behörde von sich aus gehandelt, da es evtl. Beschwerden oder Ähnliches gab. Wir wissen es nicht.
Was liegt dieser Ordnungsverfügung zu Grunde?
Hat sich die Behörde die Punkte selbst ausgedacht oder sind die Auflagen aufgrund einer Weisung einer Ausichtsbehörde entstanden.( Z. Bsp.: Runderlass "Verbot von Paintball als Kriegssimulation". Wir wissen es nicht!
Das bedeutet wir haben hier keine Situation wie das damalige Verbotsverfahren. Das war ein rein politisch motiviertes Verfahren.
Wir sind hier in einem starren Verwaltungsrechtsverfahren. Da helfen nur Anwälte. Ihr könnt es im groben mit einem Genehmigungsverfahren für eine Halle vergleichen. Das wäre ungefähr das Gleiche.
Wenn wir Glück haben kriegen wir die Camouflage- und Replika- Frage durch das OVG für die Paintballwelt positiv geklärt.
Wenn wir Pech haben gibt es bald Mengen an deutschen Paintballtourismus in die umliegenden Länder.
Ich hoffe wir gewinnen. Denn bei den Woodys fängt es an und vor Sup-Air wird es sicherlich nicht stoppen!
Just my 2 Cents
das ist definitiv richtig .. wenn auch sehr zynischManii hat geschrieben:das ist definitiv falsch.krelog hat geschrieben:vor Gericht bekommt man kein Recht sonder nur ein Urteil