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Offizielle Petition

Verfasst: 08.05.2009 20:28
von Florian
"Rechtsanwalt Dirk Baumann hat soeben über die Internetseite des
Petitionsausschusses eine öffentliche Petition mit dem Ziel der Ablehnung
eines Paintballverbotes durch den Deutschen Bundestag eingereicht.

Diese Petition wird zur Zeit in rechtlich-formaler Hinsicht geprüft. Dieses
Verfahren dauert i. d. R. 3 Wochen. Nach positiver Prüfung wird diese
Petition dann automatisch in der Rubrik "Petitionen in der Mitzeichnung"
veröffentlicht werden.
Übersicht über öffentliche Petitionen in der Mitzeichnung:
https://epetitionen.bundestag.de/

Allgemeines zum Petitionsverfahren:

1. Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als
öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der
"Richtlinie öffentliche Petitionen" nach ihrer Zulassung im Internet
veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Auch
wenn eine Petition nicht veröffentlicht wird, erfolgt eine inhaltliche
Bearbeitung entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des
Petitionsausschusses.

2. Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen
Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000
oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im
Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung
eingeladen und erhält Rederecht.

3. Mitzeichnung ist die Unterstützung einer Petition durch Dritte in Form
eines Eintrags in die Mitzeichnungsliste.

4. Die Mitzeichnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Petition
mitgezeichnet werden kann. Sie beträgt für öffentliche Petitionen im
Internet einheitlich 6 Wochen.

5. Im Forum können die Teilnehmer das Anliegen einer Petition miteinander
diskutieren und das Anliegen somit unter verschiedenen Gesichtspunkten
beleuchten.

6. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Begründung veröffentlicht. Sobald
Ihre Petition in der Rubrik "abgeschlossene Petitionen" gelistet wird,
können Sie durch einen Klick auf das Abschlussdatum die Begründung als
PDF-Datei aufrufen."

Verfasst: 08.05.2009 20:34
von mir3k
3 wochen ? Da haben sich die Wogen ja schon fast wieder geglättet . . .

Verfasst: 08.05.2009 20:36
von J.Lo
ich hab das ding nicht gefunden..

wie lautet der titel?

Verfasst: 08.05.2009 20:37
von Minitusse
Muss doch erst noch auf rechtmäßigkeit geprüft werden - dann kannste die Petition erst finden.
w.o. beschrieben - +/- 3 Wochen...

Verfasst: 08.05.2009 20:37
von Zappler
erst lesen dann fragen

Verfasst: 08.05.2009 20:38
von Heady
J.Lo hat geschrieben:ich hab das ding nicht gefunden..

wie lautet der titel?
Dat ganze wird erstmal geprüft und erscheint dann dort.
Ob 3 oder 4 wochen,wichtig ist das man sich einträgt.

Verfasst: 08.05.2009 20:41
von mr_belgium
wenn ihr gerade dabei seid, macht auch bei der petition "bundeswehr - vereinbarkeit familie und beruf mit!"

danke

Verfasst: 08.05.2009 20:55
von beenie1350
ja, passt hier super rein dein bundeswehranliegen tzzzz

Verfasst: 08.05.2009 21:37
von MeatBall
mr_belgium hat geschrieben:wenn ihr gerade dabei seid, macht auch bei der petition "bundeswehr - vereinbarkeit familie und beruf mit!"

danke
direkter link?

Verfasst: 08.05.2009 21:41
von Florian
leute, bitte bleibt bei unserem thema, ok? danke!

Verfasst: 08.05.2009 21:51
von Xeransis
Florian oder irgend jemand bitte einen direkt link schicken wäre cool

danke :)

Verfasst: 08.05.2009 21:52
von Florian
bitte oben lesen, es gibt keinen direkten link.

Verfasst: 08.05.2009 22:03
von Ichabod Crane
Jo noch nicht ....

Dirk

Verfasst: 08.05.2009 22:36
von LLCoolR
mr_belgium hat geschrieben:wenn ihr gerade dabei seid, macht auch bei der petition "bundeswehr - vereinbarkeit familie und beruf mit!"

danke
Oh mein Gott...versteh mi nich falsch, erstens hat das doch nix mit unserem sport zu tun und zweitens.....wenn man nich bereit ist den Beruf zu ergreifen mit allen seinen Konsequenzen, dann sollte man sich nich verpflichten.....und ich weiss wovon ich rede....

Verfasst: 08.05.2009 22:43
von Florian
Florian hat geschrieben:leute, bitte bleibt bei unserem thema, ok? danke!

Verfasst: 08.05.2009 23:10
von Grobi
die news sind irreführend wenn keine link da ist!

Verfasst: 08.05.2009 23:19
von mad
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Die Petition ist eingereicht, jetzt dauert es halt ca. 3Wochen bis man sich eintragen kann.

Kann man als deutscher Staatsbürger der im Ausland lebt auch "Unterzeichnen" ?

Verfasst: 08.05.2009 23:23
von MarcoPB
moin leutz , hab schon im anderen thread gesagt, facebook aaaaaaaaaaaaaaah


ja das mit den 3 wochen is nicht schön, aber erklärt mir mal warum die petition nich in der rubrik " zu prüfende petition" auftaucht. da müsste sie doch wenigstens drinn stehen oder nicht?


und wer is dieser anwalt? haben das die schweizer für uns eingereicht? ich werd langsam gaga im kopf bei soviel hin und her. bevor ich da irgendeiner petition zustimme , möchte ich doch ma informiert werden wer da da hintersteckt.

mfg

Verfasst: 08.05.2009 23:48
von Preyer
Dirk Baumann ist DER Anwalt für PB
und das beste was du für PB tun kannst, ist das Forum Pro Paintballsport zu unterstützen

Verfasst: 09.05.2009 06:05
von cewa
so isses!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Verfasst: 09.05.2009 10:22
von shooter2282
können diese petition nur deutsche staatsbürger zeichnen oder auch wir aus Österreich??? ein paar leute spielen ja bei uns auch PB. daher???

Verfasst: 09.05.2009 14:15
von fuxi
Also egal wies ausgeht Österreich steht hinter euch zumindets die PB szene!!

denn wenn es euch erwishct sind wir die nächsten und das mit der petition währe ne gute sache wenn auch össis unterschreiben können!!!!!


mfg und viel glück auf dem weg aus Ö

Verfasst: 09.05.2009 15:11
von mr_belgium
ich habe mich gestern dort angemeldet, da mußte ich aus einer auswahl aus "deutschland" auswählen.

allerdings weiß ich nicht, wie die "stimme" dann gewertet wird.

vielleicht kann forum pro paintball oder dirk baumann etwas dazu sagen (vielleicht kann ich morgen auf dr bl. mal mit denen sprechen)

Verfasst: 09.05.2009 16:06
von beenie1350
öffentliche onlinepetitionen sind bisher nicht mit einer signatur oder ähnlichem versehen, d.h. es ist nicht - nachprüfbar, und wird auch nicht im weiteren verfahren geür+ft, ob der Unterzeichner auch wirklich selbiger ist.
Theoretisch könnte also jeder für seinen urgroßtante und den schwippschwager mitunterzeichnen, aber sowas macht man natürlich nicht.

kam zufällig gerade im dradio, habs beim laufen aufm ohr gehabt, ist hörenswert, wenn man sich mit dem verfahren vertraut machen will und spart vielleicht ein paar fragen hier
http://www.podcast.de/episode/1118500/B ... _Bundestag

Tipp

Verfasst: 11.05.2009 16:44
von Noalan
Nur mal so für alle die denken könnten sie können auch für andere Stimmen.

Lasst es bitte .... Jeder der möchte sollte die Prozedur von der Anmeldung bis zur Abgabe selber machen.

Wir sind fair, wir sind ehrlich, wir sind Paintball