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Politiker Kontakt (Kein Chat)

Alles was es über das Paintballverbot zu wissen gibt. Bitte lest erst bevor Ihr Euch an Politik oder Medien wendet. Nur bedachte Aktivitäten formen das richtige Bild.
IronMan
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#26

15.05.2009 10:46

Antwort von Frau Fischbach,CDU,Wahlkreis Herne/Bochum.
Mail am Mo,11.05 abgeschickt, heute morgen antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Email vom 11. Mai, in der Sie sich gegen ein Verbot des Paintballspiels im Zuge der geplanten Verschärfung des Waffenrechtes aussprechen.

Die Verschärfung des Waffenrechts ist im Zuge der in der letzten Zeit begangenen Attentate an deutschen Schulen erfolgt. Der getroffene Kompromiss der Innenexperten von Union und SPD sowie des Bundesinnenministers muss noch in den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beraten werden. Ich persönlich bin nicht überzeugt von dem gefundenen Kompromiss. Das Verbot der Teilnahme an Spielen mit Tötungs- und Verletzungssimulation unter dem Einsatz von Schusswaffen mag gerechtfertigt sein, Paintball fällt meiner Ansicht nach jedoch nicht unter die o.g. Spiele. Wir müssten uns wirklich fragen, ob dann nicht auch "Räuber und Indianerspiele", die wir alle aus Kindertagen kennen, als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden sollten.

Sollten noch weitergehende Argumente für ein Verbot dieser Spiele sprechen, so lasse ich mich in den anstehenden Beratungen gerne überzeugen, im Moment kann ich die Entscheidung für ein Verbot nicht nachvollziehen. Es ist mir bewusst, dass ich damit gegen die Meinung einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen in meiner Fraktion argumentiere, für mich trifft ein derartiges Verbot jedoch nicht den Kern des Problems. Wir werden keine künftigen Amokläufe von Waffenbesitzern verhindern, wenn wir künftig das Paintballspielen unter Strafe stellen. Die Ursache des Problems ist an einer Vielzahl anderer Stellen zu suchen. Meines Erachtens ist es wichtiger, für einen verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen zu kämpfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass einige Eltern ihre Kinder immer früher mit dem Gebrauch von Waffen vertraut machen und dass dort offenbar ein laxer Umgang mit der Sicherung der Waffen in der eigenen Wohnung an der Tagesordnung ist. Hier muss meiner Meinung nach angesetzt werden.

Würden die bestehenden Gesetze konsequent eingehalten, wäre das unkontrollierte Entwenden von Schusswaffen und der Missbrauch fast unmöglich. Ich werde bei den anstehenden Beratungen die von mir angeführten Argumente mit in die Diskussion einbringen und mir die von den Befürwortern der Regelung vorgebrachten Meinungen ebenfalls genau anhören. Seien Sie versichert, dass wir uns die Entscheidung nicht leicht machen, ich jedenfalls werde genau abwägen, bevor ich zu einem endgültigen Votum komme.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB

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#27

15.05.2009 10:49

helga lopez, spd
Sehr geehrter Herr sfhth,
vielen Dank für Ihre Mail.
Die Große Koalition hat sich inzwischen darauf verständigt, auf das Paintball-Verbot vorerst zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Staude (Mitarbeiter)
ich hatte in meiner mail um eine konkrete antwort (keine vermutungen) gebeten

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#28

15.05.2009 10:50

rainer tabillion, spd
Sehr geehrter Herr adfae!

Kein Zweifel, man muss sich angesichts von Ereignissen wie Winnenden immer wieder fragen, was Manschen dazu bringt solche Taten zu begehen und was zu tun ist um potentielle Täter davon abzuhalten. In diesem Zusammenhang halte ich allerdings vieles, was in der Folge von schrecklichen Ereignissen, wie Winnenden diskutiert und auf den Weg gebracht wird für Aktionismus. Insgesamt spricht vieles dafür, dass es in Deutschland ein ausreichendes Waffenrecht aber ein Vollzugsdefizit gibt. Wenn man sich die Vielzahl der in deutschen Haushalten vorkommenden Waffen vergegenwärtigt, kommt man eher zu dem Ergebnis, dass von einem überwiegend verantwortungsvollen Umgang mit Waffen ausgegangen werden kann. Insbesondere trifft dies auf Sportschützen und Jäger zu.

Auch wenn man bzgl. Paintball als Sportart unterschiedlicher Meinung sein kann, sollte man seitens der Politik nicht alles verbieten wollen, was man persönlich vielleicht nicht mag. Es gibt in der Tat auch noch andere Sportarten, die Hemmschwellen heruntersetzen könnten, ohne dass man diese verbieten würde. Ich halte daher ein Paintball-Verbot für nicht angemessen.

Diese Auffassung hat sich inzwischen in den Koalitionsfraktionen durchgesetzt, so dass es zu einem Paintball-Verbot nicht kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Tabillion, MdB

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#29

15.05.2009 11:04

von Thomas Mahlberg, CDU/CSU

S
ehr geehrter Herr xxx,

herzlichen Dank für Ihre heutige Mail, die Paintball zum Thema hat.

Im Auftrag von Herrn Thomas Mahlberg MdB möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach dem augenblicklichen Stand der Dinge kein konkretes Verbot von Paintball im Rahmen der Änderung des Waffengesetzes geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Dr. Kerstin Schmal
Dr. Kerstin Schmal
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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#30

15.05.2009 11:43

Holger Haubach, CDU am Montag angeschrieben Antwort heute bekommen .

Sehr geehrte Frau xxxx,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Diskussion über ein mögliches Paintball-Verbot. Nach mir vorliegenden Informationen wird es voraussichtlich nicht zu einem Verbot des Spiels kommen, da die Koalitionsfraktion sich dagegen entscheiden wollen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach

Holger Haibach MdB
Deutscher Bundestag

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#31

15.05.2009 11:57

Stephan Eisel, cdu
Sehr geehrter Herr GOTT,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Verschärfung des Waffenrechts.

Wie es üblich ist, hat zuächst eine Koalitionsarbeitsgruppe aus Fachleuten
der Fraktionen ihre Vorschläge zur Veränderung des Waffenrechts erarbeitet.
Wir werden uns jetzt in den Fraktionen und im parlamentarischen Verfahren
damit befassen. Neben vielen meines Erachtens sinnvollen Vorschlägen, regt
die Arbeitsgruppe auch an, Spiele wie Paintball als Ordnungswidrigkeit zu
untersagen.

Dieser Vorschlag geht zurück auf eine Bundesratsinitiative vom 2. Februar
2007, in der bereits vorgesehen war, Spiele zu verbieten, „die geeignet
sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung
oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten
Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird“.

In der aktuellen Debatte leuchten mir die bisher vorgebrachten Argumente
nicht ein, dass darunter auch Paintball zu fassen wäre. Ich sehe hier noch
erheblichen Beratungsbedarf. Dabei müssen auch die von Ihnen angesprochenen
Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das letzte Wort ist in dieser Sache
jedenfalls noch nicht gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel

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#32

15.05.2009 12:23

Gerd Bollmann,SPD, Wahlkreis Herne/Bochum

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Email vom 11. Mai diesen Jahres. Sie wenden sich in Ihrem Schreiben gegen das Verbot des sogenannten „Paintball“.
Zuerst möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie viele Einzelheiten über dieses „Spiel“ beschreiben, die ich nicht kannte.
Zurzeit sind die Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts und einiger weiterer Maßnahmen, u. a. das Verbot von einschlägigen Computerspielen und auch „Paintball“, in der Beratung der Koalitionsregierung, d.h. noch offen.
Viele Einzelforderungen des geplanten Gesetzes sind umstritten. Ich bin z. B. persönlich für schärfere Regelungen beim Waffengesetz und deren Kontrolle. Innerhalb unserer Fraktion werden die geplanten Maßnahmen intensiv diskutiert. Ihre Argumente werde ich meinen Kolleginnen und Kollegen darlegen. Über die Beratungen und Ergebnisse werde ich Sie unverzüglich informieren.
Ich habe in meiner Kindheit mit Spielzeugwaffen "Cowboy und Indianer" gespielt. Auch sinnvolle Alternativen, die genauso viel oder mehr Spaß gemacht hätten, haben da wenig genützt.
Ich verstehe persönlich aber nicht, dass Sie beim „Jagen von Menschen“ und "Abballern von Spielkameraden“, wenn auch mit Farbbällen und Luftdruckwaffen, als Erwachsener Mensch Spaß haben können. Das muss ich aber auch nicht verstehen.
Aus verschiedenen Zuschriften ist mir bekannt, dass die „Paintballszene“ mittlerweile, wie andere Sportarten auch, in verschiedenen Ligen organisiert ist und viele Menschen anspricht. Die Frage, ob ein solcher „Sport“ verboten werden muss, sollte meiner Meinung nach genauestens überlegt werden.
Keinesfalls darf eine solche Maßnahme als Alibi dienen, weil man sich nicht traut, beim Waffengesetz schärfere Regelungen durchsetzen.
Die berechtigten Einwände haben inzwischen dazu geführt, dass vorerst auf ein Ver-bot von Paintball verzichten werden soll.
Es solle aber ein Prüfungsprozess eingeleitet werden, bei dem Gutachten eingeholt und mögliche Gesetzesänderungen aufgezeigt werden sollten. Denkbar sind etwa Altersbeschränkungen und Regelungen bezüglich "der Art des Outfits" bei dem Kampfspiel.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Bollmann, MdB

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#33

15.05.2009 14:00

Wolfgang Bosbach CDU/CSU
*/Vorschlag zur Einführung eines neuen § 118 a in das Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten (Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation)/*

Sehr geehrter Herr Gröll,

in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 12. Mai 2009 und
danke Ihnen zunächst dafür, dass Sie sich redlich darum bemüht haben,
zumindest in weiten Teilen sachlich zu argumentieren. Dies unterscheidet
Ihre E-Mail wohltuend von zum Teil unsäglichen Werken, die auch ich in
den letzten Tagen zum Thema Verbot sog. "realer Killerspiele" erhalten habe.

Dennoch entnehme ich Ihrem Schreiben, dass Ihnen zahlreiche, wichtige
Informationen nicht bekannt sein dürften, sodass ich mir erlaube, Ihren
Kenntnisstand wie folgt zu komplettieren:

1. Die Diskussion über ein Verbot sog. "realer Killerspiele" gibt es
seit vielen, vielen Jahren. Hierfür nur ein Beispiel: Unter der
Überschrift "Ewiger Streit" berichtet der Spiegel am 28.03.1994 über
eine Initiative des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther
"Laserdrome-Hallen" zu verbieten. Denkbar seien -- so Kanther --
insbesondere Änderungen der Gewerbeordnungen oder des
Ordnungswidrigkeitengesetzes. Zu dieser Art "Spiel" hat das
Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2001 u. a. Folgendes ausgeführt: "Ein
gewerbliches Unterhaltungsspiel, das auf die Identifikation der
Spielteilnehmer mit der Gewaltausübung gegen Menschen angelegt ist und
ihnen die lustvolle Teilnahme an derartigen -- wenn auch nur fiktiven --
Handlungen ermöglichen soll (hier: der Betrieb eines sog. Laserdromes
mit simulierten Tötungshandlungen), ist wegen der ihm inne wohnenden
Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung der Gewalt und
wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die
allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit
der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar."

Erstes Fazit: Wenn das Bundesverwaltungsgericht derartige Ausführungen
macht, gilt das als in jeder Hinsicht akzeptabel. Aber wehe, wenn sich
ein Politiker auch nur sinngemäß so äußert!

Was aber schrieb Der Spiegel in der Überschrift? "Bundesinnenminister
Kanther will ein Spiel verbieten: Cowboy und Indianer im Laserdrome"? Im
Text heißt es dann: "Da wird der Bonner Sheriff, der nun mit hartem
Durchgreifen gegen PKK-Kurden und auf der Spielebene jenes Profil zu
gewinnen sucht, das Parteifreunde der Innenpolitik bislang vermissen,
wohl vorbeischießen."

Sie sehen: Eigentlich hat sich in der Art der Berichterstattung über
derartige Initiativen in den letzten Jahren nicht viel geändert. Dass
Der Spiegel die o. a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in
dieser Weise jemals kritisiert hätte, ist nicht überliefert.

2. Der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" hat sich 1993 auf seiner
73. Tagung mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt. Er war
damals der Auffassung, "dass das Schießen auf Menschen mit Laserwaffen
eine sozial unwertige, verabscheuungswürdige und die Menschenrechte
verletzende Betätigung" sei.

2007 hat der gleiche Ausschuss festgestellt, dass 2006 im Bundesgebiet
58 Anlagen mit sog. physischen Killerspielen (Paintball- und sogar
Gotchaspielen) mit behördlicher Duldung betrieben wurden, wobei die
Behörde zur Vermeidung von Assoziationen mit Tötungshandlung eine ganze
Reihe von Auflagen erlassen hatte.

Diese Auflagen, besonders streng in NRW (FDP-Innenminister) überraschen,
denn nach Auffassung der Kritiker der Koalitionsentscheidung sind
derartige Spiele doch eigentlich völlig harmlos, vergleichbar mit der
Aufstellung von Zinnsoldaten, im allseits belieben Räuber- und
Gendarm-Spiel oder einem neckischen Bespritzen mit Wasserpistolen. Wenn
das aber tatsächlich so ist, warum braucht man dann strenge Regeln? Und
warum ist dann Jugendlichen unter 18 Jahren die Betätigung in diesen
"Sportarten" verboten? Entweder es handelt sich bei diesen "Spielen" um
lustige Freizeitbetätigungen, von denen überhaupt keine Gefährdungen
ausgehen können, dann gibt es keinen Grund, strenge Auflagen vorzusehen
oder die vorgetragenen Unwerturteile sind zutreffend, dann kann die
Kritik nicht berechtigt sein.

Kritik an diesen Äußerungen des Bund-Länder-Ausschusses ist nicht
bekannt geworden.

Das Bundeskriminalamt hat 1994 empfohlen "Gotcha-Spieler" zu überwachen
mit der Begründung, "Gotcha-Spieler, die sich bei ihrer Freizeitschlacht
mit Farbgeschossen bekämpfen, sollen künftig von der Polizei beobachtet
werden. Die Durchführung dieser Spiele weisen häufig Ähnlichkeit mit
Wehrsportübungen von Rechtsextremisten auf."

Im Nachrichtenmagazin Focus hieß es diesbezüglich in der Ausgabe Nr. 40
(1994) wörtlich: "Mehrere Schießereien mit politischem Hintergrund
verzeichnet das BKA 1994: In Niedersachsen ordnete die Polizei zwei
Gotcha-Spieler der Skinhead-Szene zu. Eine Hakenkreuzfahne und Fotos,
auf denen Personen mit Hitler-Gruß posieren, konnten Beamten in NRW bei
zwei Gotcha-Spielern sicherstellen. Aus einem Auto beschossen in
Mecklenburg-Vorpommern Gotcha-Spieler einen Vietnamesen. Bei zwei Tätern
wurde später umfangreiches Material mit "militärischen und
rechtsextremistischen Charakter" gefunden. Das BKA, dem u. a. auch
Erkenntnisse vom Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Landesamt für
Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vorliegen, hält die Zahl der
nichtgemeldeten Strafrechtsverstöße für wesentliche höher.
Gotcha-Spiele, so das BKA, bauen die Hemmschwellen ab und begünstigen
"Gewalt- und Waffenkriminalität".

Kritik an diesen Äußerungen und Empfehlungen des Bundeskriminalamtes
sind nicht überliefert, geschweige denn, dass man sich damals genötigt
sah, eine Paintball-Partei zu gründen.

3. Auch die Rechtsprechung hat sich mit der hier
streitgegenständlichen Thematik seit langer Zeit intensiv beschäftigen
müssen, sie ist allerdings nicht einheitlich, was zu einer erheblichen
Rechtsunsicherheit führt und zwar sowohl bei den Veranstaltern
derartiger "Spiele" als auch bei den zuständigen (Ordnungs-) Behörden.

4. Nach der Gewalttat in Emsdetten (2006) reichte der Freistaat
Bayern beim Bundesrat am 02. Februar 2007 einen Gesetzesantrag ein (Drs.
76/07).

Dort heißt es u. a. wörtlich: "Darüber hinaus sind auch reale
Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer
Menschenwürde herab zu setzen. Mit einem solchen Verbot wird den
Gefährdungen, die von derartigen Spielgestaltungen ausgehen, effektiv
entgegengewirkt. Die bisherige Rechtslage im Zusammenhang mit derartigen
Spielen, wie Gotcha, Laserdrome oder Paintball ist nicht ausreichend.
Reale Gewaltspiele können von den Sicherheits- und Ordnungsbehörden
bisher nur untersagt werden, wenn die einzelne Veranstaltung gegen § 118
OWiG verstößt, also insbesondere auch die Allgemeinheit belästigt, was
eine gewisse außenwirksame Wahrnehmung der Veranstaltung voraussetzt."

Der Vorschlag für einen neuen § 118 a (menschenverachtende Spiele) lautete:
1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer
Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter
Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als
Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit
einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Punkt 1 Nr. 3 mit
einer Geldbuße geahndet werden."

Dieser Gesetzesantrag wurde damals keineswegs nur von der Union begrüßt!
Die *rot-grüne Bundesregierung* war gerade im Hinblick auf das geplante
Verbot der sog. "realen Killerspiele" gerade zu euphorisch!

Am 21. Juni 2002 kam es im Bundesrat zu einer Debatte, in der die
damalige (rot-grüne) Bundesministerin für Familie, Senioren und Frauen
und Jugend, Dr. Christine Bergmann, folgendes wörtlich ausgeführt hat:

"Sie (die Mitglieder des Bundesrates) wissen, dass die Bundesregierung
Laser­drome, Gotcha oder Paintball-Spiele entschieden ablehnt. Darüber
können wir uns schnell verständigen. Dies haben wir bereits
unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die auf Grund
unterschiedlicher verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zeitweise
aufgetauchte Unsicherheit, ob derartige Spiele verboten werden können,
ist inzwischen beseitigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer
Grundsatzentscheidung am 24.Oktober letzten Jahres festgestellt, dass
derartige Spiel wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde über die
polizeiliche Generalklausel zu verbieten sind (...). Ich möchte
hervorheben, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht
nur Laserdrome, sondern generell Spiele mit simulierten Verletzungs- und
Tötungshandlungen betrifft und daher selbstverständlich auch für
Spielformen wie Gotcha oder Paintball gilt, bei denen statt
Laserpistolen Farbpistolen verwendet werden."

Im Klartext: In dieser Rede hat die damalige _rot-grüne_ Bundesregierung,
volkstümlich formuliert, auf "Spiele" wie Laserdrome, Gotcha oder
Paintball geradezu mit Abscheu reagiert.

Irgendwelche Kritik an den o. a. Äußerungen der damaligen rot-grünen
Bundesregierung ist nicht überliefert.

5. Auch die Bundesregierung dieser Koalition, der Großen Koalition,
hat sich mit dieser Thematik beschäftigt, denn auf eine entsprechende
Anfrage vom 31. Oktober 2006 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB
wie folgt geantwortet: "Bei den sog. "Killerspielen", und zwar sowohl
bei Video- und Computerspielen als auch bei realen Spielformen, bei
denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern mit Laser- oder
Farbpistolen simuliert wird, prüft die Bundesregierung, ob ein Verbot
möglich ist."

Diese Prüfung der Bundesregierung muss offenkundig positiv abgeschlossen
worden sein, denn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Waffenrecht" hat Ende
April 2009 einstimmig (!) also mit Zustimmung nicht nur der
Bundesregierung, sondern auch aller Bundesländer folgende Empfehlung
abgegeben:

"Die Arbeitsgruppe bezog ihren Prüfauftrag ausschließlich auf Vorschläge
zur Änderung des Waffenrechts. Nicht einbezogen wurden
gewaltverherrlichende Video- oder PC-Spiele, die in der federführenden
Zuständigkeit des BMFSFJ liegen. Aber auch im Umfeld waffenrechtlicher
Vorschriften existieren Spielformen (Laserdrome, Gotcha- und
Paintballspiele), bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern
unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen
simuliert wird. Bei diesen sog. Spielen besteht die Gefahr, dass Gewalt
verharmlost wird und hierdurch Hemmschwellen zur Gewaltanwendung
abgebaut werden. Die Arbeitsgruppe kommt daher zu dem Ergebnis, dass der
Bundesratsantrag des Freistaates Bayern vom 02. Februar 2007 zur
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (...) im Rahmen eines
Artikelgesetzes zur Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung des
Waffengesetzes weiterverfolgt werden soll." Es folgt dann ein Verweis
auf die o. a. Gesetzesinitiative des Freistaates Bayern.

6. Auf diesen Gesetzesvorschlag hat sich die Große Koalition jedoch
nicht verständigt, denn nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der
Justiz (Zypries/SPD) hat das BMI in dieser Woche einen neuen
Formulierungsvorschlag unterbreitet, der -- nach Angaben des
Bundesministeriums der Justiz-verfassungsrechtlich unbedenklich sein
soll. Die neue Formulierung lautet:
§ 118 a
Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation
1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, bei denen die Tötung oder Verletzung von
Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten
Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierzu Grundstücke, Anlage oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
2) Die Ordnungswidrigkeit kann an den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2
mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3
mit einer Geldbuße geahndet werden."

In der Begründung heißt es dann wörtlich: "Die Regelung müsste laut BMJ
wegen Artikel 12 GG (Berufsausübungsfreiheit) zeitlich verzögert, z. B.
Ende des Jahres 2009 in Kraft treten, damit die gewerblichen Betreiber
solcher Spiele Gelegenheit hatten, die Nutzung ihrer Anlagen umzustellen
oder den Spielbetrieb weitgehend kostenneutral so auszugestalten, dass
er nicht mit § 118 a OWiG kollidiert. Möglichkeiten der Einschränkung
von Paintball und Gotcha-Spielen auf der Grundlage des Polizei- und
Ordnungsrechts der Länder führten bislang nicht zum gewünschten Erfolg.
Abhilfe soll nun das bußgeldbewerte Verbot im Ordnungswidrigkeitenrecht
schaffen."

Anders formuliert: Die Initiative der Koalitionsfraktionen bezieht sich
ausdrücklich, aber auch ausschließlich auf Spiele mit Tötungs- oder
Verletzungssimulationen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen
nachgebildeten Gegenständen. Was das mit dem Aufstellen von Zinnsoldaten
oder dem beliebten Räuber- und Gendarmspielen zu tun haben soll,
erschließt sich weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick, aber
ich gebe gern zu, dass es auf derartige Feinheiten schon lange nicht
mehr ankommt.

Man mag meine Auffassung teilen oder nicht, dies muss jeder für sich
selber entscheiden. Aber für mich ist es in der Tat ein Unterschied, ob
man mit einer Schusswaffe oder diesen nachgebildeten Gegenständen auf
Menschen zielt oder z. B. auf eine Zielscheibe aus Pappe oder
Kunststoff. Hierzu hat der Kollege Dr. Wiefelspütz MdB festgestellt,
diese Spielformen seien für ihn "sittenwidrig". Wenn derartige
Spielformen sittenwidrig sind, dann kann es für die Beurteilung der
Sittenwidrigkeit nicht entscheidend sein, ob diese Spielformen
öffentlich stattfinden oder aber in Hallen, ob sie im privaten Bereich
oder aber gewerblich organisiert werden. Es sei denn, man vertritt die
Auffassung, dass Handlungen dann nicht sittenwidrig sind, wenn sie ohne
Gewinnstreben privat organisiert werden, sondern nur im Rahmen eines
gewerblichen Geschäftsbetriebes. Ich bitte Sie um Verständnis dafür,
dass ich mich einer derartigen Haltung nicht anschließen möchte. Dass
nach der Vereinbarung vom 12. Mai 2009 einige Kollegen wieder, rustikal
formuliert, "umfallen" würden, war mir klar, denn wenn es massiven und
zum Teil gut organisierten Widerstand gibt, neigt die Politik nicht
selten dazu, von einer Auffassung abzurücken, die sie zuvor noch aus
voller Überzeugung als richtig vertreten hat.

Ein "schönes" Beispiel für diese politische Geschmeidigkeit bietet der
Koalitionspartner beim Thema "Verbot großkalibriger Schusswaffen" im
Schießsport.

Mit Schreiben vom 23. April 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion vom
Bundesinnenminister gefordert, "Schusswaffen mit einem größeren Kaliber
von 5,56 mm (...) sowie sämtliche Schusswaffen, deren Mündungsenergie
mehr als 200 JOULE (J) beträgt, vom Schießsport auszuschließen." Diese
Forderung ist vom Tisch.

Eine völlig andere Auffassung hat demgegenüber der Vorsitzende des

Innen­ausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ebenfalls SPD, der
eine "weitere Verschärfung des Waffengesetzes nicht für erforderlich
hält", denn wir seien auf der Höhe der Zeit...

Nach Lage der Dinge ist allerdings davon auszugehen, dass auch der
Kollege Edathy seine Meinung diesbezüglich wieder ändern wird.

Für Ihre Mühe, meine Ausführungen in voller Länge gelesen zu haben,
danke ich Ihnen von Herzen und hoffe, dass Sie sich nunmehr ein neues,
objektives Bild von meiner Auffassung machen konnten.


Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen aus Berlin
Ihr


Wolfgang Bosbach

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#34

15.05.2009 14:02

Stephan Eisel CDU/CSU
Sehr geehrter Herr Gröll,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zur Verschärfung des Waffenrechts.

Wie es üblich ist, hat zuächst eine Koalitionsarbeitsgruppe aus Fachleuten
der Fraktionen ihre Vorschläge zur Veränderung des Waffenrechts erarbeitet.
Wir werden uns jetzt in den Fraktionen und im parlamentarischen Verfahren
damit befassen. Neben vielen meines Erachtens sinnvollen Vorschlägen, regt
die Arbeitsgruppe auch an, Spiele wie Paintball als Ordnungswidrigkeit zu
untersagen.

Dieser Vorschlag geht zurück auf eine Bundesratsinitiative vom 2. Februar
2007, in der bereits vorgesehen war, Spiele zu verbieten, „die geeignet
sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung
oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten
Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird“.

In der aktuellen Debatte leuchten mir die bisher vorgebrachten Argumente
nicht ein, dass darunter auch Paintball zu fassen wäre. Ich sehe hier noch
erheblichen Beratungsbedarf. Dabei müssen auch die von Ihnen angesprochenen
Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Das letzte Wort ist in dieser Sache
jedenfalls noch nicht gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel
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#35

15.05.2009 15:50

Habe die letzten Tage auch einige Politiker in meiner Umgebung telefonisch kontaktiert.

Der Herr Carsten Müller von der CDU war leider persönlich nicht zu sprechen, doch habe man dort auch meine Email erhalten (und wohl viele mehr). Habe dort Rückrufnummer hinterlassen und man wolle mich informieren, sobald man sich dort mit dem Thema auseinandergesetzt habe.

Weiter habe ich auch den Herrn Fromme von der CDU kontaktiert. Dort hat man mich zurückgerufen. Zwar nicht er selber, aber einer seiner Mitarbeiter teilte mir mit, dass man sich dort mit dem Thema Paintball direkt nicht befasst habe, aber da der Herr Fromme selber Sportschütze und Jäger sei, wäre er gegen die Verschärfung der Waffengesetze und man habe dort schon einen Widerspruchbrief mit Forderungen und Vorschlägen an die Fachgruppe geschickt. Man wolle dort auch Fragen bezüglich des Paintballverbotes nachreichen und mich dann über die Antwort per Email informieren.

Bei weiteren Politiker und Politikerinnen im Kreis Wolfsburg, Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel, ja sogar Göttingen hat man sich zu einem Großteil noch nicht mit dem Thema befasst, da dies meist Haushalts- oder Gesundheitspolitiker sind. Diesen habe ich dann Infomaterial per Email zugesagt und man wolle sich auch dort bei mir melden...

Ich werde mein Glück aber weiter versuchen...

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#36

15.05.2009 16:39

Wolfgang Bosbach, CSU/CDU, 15.05.09
Vorschlag zur Einführung eines neuen § 118 a in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation)


Sehr geehrter Herr XXX,

in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 11. Mai 2009 und danke Ihnen zunächst dafür, dass Sie sich redlich darum bemüht haben, zumindest in weiten Teilen sachlich zu argumentieren. Dies unterscheidet Ihre E-Mail wohltuend von zum Teil unsäglichen Werken, die auch ich in den letzten Tagen zum Thema Verbot sog. „realer Killerspiele“ erhalten habe.

Dennoch entnehme ich Ihrem Schreiben, dass Ihnen zahlreiche, wichtige Informationen nicht bekannt sein dürften, sodass ich mir erlaube, Ihren Kenntnisstand wie folgt zu komplettieren:

1. Die Diskussion über ein Verbot sog. „realer Killerspiele“ gibt es seit vielen, vielen Jahren. Hierfür nur ein Beispiel: Unter der Überschrift „Ewiger Streit“ berichtet der Spiegel am 28.03.1994 über eine Initiative des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther „Laserdrome-Hallen“ zu verbieten. Denkbar seien – so Kanther – insbesondere Änderungen der Gewerbeordnungen oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Zu dieser Art „Spiel“ hat das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2001 u. a. Folgendes ausgeführt: „Ein gewerbliches Unterhaltungsspiel, das auf die Identifikation der Spielteilnehmer mit der Gewaltausübung gegen Menschen angelegt ist und ihnen die lustvolle Teilnahme an derartigen – wenn auch nur fiktiven – Handlungen ermöglichen soll (hier: der Betrieb eines sog. Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen), ist wegen der ihm inne wohnenden Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung der Gewalt und wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.“

Erstes Fazit: Wenn das Bundesverwaltungsgericht derartige Ausführungen macht, gilt das als in jeder Hinsicht akzeptabel. Aber wehe, wenn sich ein Politiker auch nur sinngemäß so äußert!

Was aber schrieb Der Spiegel in der Überschrift? „Bundesinnenminister Kanther will ein Spiel verbieten: Cowboy und Indianer im Laserdrome“? Im Text heißt es dann: „Da wird der Bonner Sheriff, der nun mit hartem Durchgreifen gegen PKK-Kurden und auf der Spielebene jenes Profil zu gewinnen sucht, das Parteifreunde der Innenpolitik bislang vermissen, wohl vorbeischießen.“

Sie sehen: Eigentlich hat sich in der Art der Berichterstattung über derartige Initiativen in den letzten Jahren nicht viel geändert. Dass Der Spiegel die o. a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Weise jemals kritisiert hätte, ist nicht überliefert.

2. Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat sich 1993 auf seiner 73. Tagung mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt. Er war damals der Auffassung, „dass das Schießen auf Menschen mit Laserwaffen eine sozial unwertige, verabscheuungswürdige und die Menschenrechte verletzende Betätigung“ sei.

2007 hat der gleiche Ausschuss festgestellt, dass 2006 im Bundesgebiet 58 Anlagen mit sog. physischen Killerspielen (Paintball- und sogar Gotchaspielen) mit behördlicher Duldung betrieben wurden, wobei die Behörde zur Vermeidung von Assoziationen mit Tötungshandlung eine ganze Reihe von Auflagen erlassen hatte.

Diese Auflagen, besonders streng in NRW (FDP-Innenminister) überraschen, denn nach Auffassung der Kritiker der Koalitionsentscheidung sind derartige Spiele doch eigentlich völlig harmlos, vergleichbar mit der Aufstellung von Zinnsoldaten, im allseits belieben Räuber- und Gendarm-Spiel oder einem neckischen Bespritzen mit Wasserpistolen. Wenn das aber tatsächlich so ist, warum braucht man dann strenge Regeln? Und warum ist dann Jugendlichen unter 18 Jahren die Betätigung in diesen „Sportarten“ verboten? Entweder es handelt sich bei diesen „Spielen“ um lustige Freizeitbetätigungen, von denen überhaupt keine Gefährdungen ausgehen können, dann gibt es keinen Grund, strenge Auflagen vorzusehen oder die vorgetragenen Unwerturteile sind zutreffend, dann kann die Kritik nicht berechtigt sein.

Kritik an diesen Äußerungen des Bund-Länder-Ausschusses ist nicht bekannt geworden.

Das Bundeskriminalamt hat 1994 empfohlen „Gotcha-Spieler“ zu überwachen mit der Begründung, „Gotcha-Spieler, die sich bei ihrer Freizeitschlacht mit Farbgeschossen bekämpfen, sollen künftig von der Polizei beobachtet werden. Die Durchführung dieser Spiele weisen häufig Ähnlichkeit mit Wehrsportübungen von Rechtsextremisten auf.“

Im Nachrichtenmagazin Focus hieß es diesbezüglich in der Ausgabe Nr. 40 (1994) wörtlich: „Mehrere Schießereien mit politischem Hintergrund verzeichnet das BKA 1994: In Niedersachsen ordnete die Polizei zwei Gotcha-Spieler der Skinhead-Szene zu. Eine Hakenkreuzfahne und Fotos, auf denen Personen mit Hitler-Gruß posieren, konnten Beamten in NRW bei zwei Gotcha-Spielern sicherstellen. Aus einem Auto beschossen in Mecklenburg-Vorpommern Gotcha-Spieler einen Vietnamesen. Bei zwei Tätern wurde später umfangreiches Material mit „militärischen und rechtsextremistischen Charakter“ gefunden. Das BKA, dem u. a. auch Erkenntnisse vom Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vorliegen, hält die Zahl der nichtgemeldeten Strafrechtsverstöße für wesentliche höher. Gotcha-Spiele, so das BKA, bauen die Hemmschwellen ab und begünstigen „Gewalt- und Waffenkriminalität“.

Kritik an diesen Äußerungen und Empfehlungen des Bundeskriminalamtes sind nicht überliefert, geschweige denn, dass man sich damals genötigt sah, eine Paintball-Partei zu gründen.

3. Auch die Rechtsprechung hat sich mit der hier streitgegenständlichen Thematik seit langer Zeit intensiv beschäftigen müssen, sie ist allerdings nicht einheitlich, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt und zwar sowohl bei den Veranstaltern derartiger „Spiele“ als auch bei den zuständigen (Ordnungs-) Behörden.

4. Nach der Gewalttat in Emsdetten (2006) reichte der Freistaat Bayern beim Bundesrat am 02. Februar 2007 einen Gesetzesantrag ein (Drs. 76/07).

Dort heißt es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herab zu setzen. Mit einem solchen Verbot wird den Gefährdungen, die von derartigen Spielgestaltungen ausgehen, effektiv entgegengewirkt. Die bisherige Rechtslage im Zusammenhang mit derartigen Spielen, wie Gotcha, Laserdrome oder Paintball ist nicht ausreichend. Reale Gewaltspiele können von den Sicherheits- und Ordnungsbehörden bisher nur untersagt werden, wenn die einzelne Veranstaltung gegen § 118 OWiG verstößt, also insbesondere auch die Allgemeinheit belästigt, was eine gewisse außenwirksame Wahrnehmung der Veranstaltung voraussetzt.“

Der Vorschlag für einen neuen § 118 a (menschenverachtende Spiele) lautete:
1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Punkt 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

Dieser Gesetzesantrag wurde damals keineswegs nur von der Union begrüßt! Die rot-grüne Bundesregierung war gerade im Hinblick auf das geplante Verbot der sog. „realen Killerspiele“ gerade zu euphorisch!

Am 21. Juni 2002 kam es im Bundesrat zu einer Debatte, in der die damalige (rot-grüne) Bundesministerin für Familie, Senioren und Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, folgendes wörtlich ausgeführt hat:

„Sie (die Mitglieder des Bundesrates) wissen, dass die Bundesregierung Laser­drome, Gotcha oder Paintball-Spiele entschieden ablehnt. Darüber können wir uns schnell verständigen. Dies haben wir bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die auf Grund unterschiedlicher verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zeitweise aufgetauchte Unsicherheit, ob derartige Spiele verboten werden können, ist inzwischen beseitigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung am 24.Oktober letzten Jahres festgestellt, dass derartige Spiel wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde über die polizeiliche Generalklausel zu verbieten sind (…). Ich möchte hervorheben, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur Laserdrome, sondern generell Spiele mit simulierten Verletzungs- und Tötungshandlungen betrifft und daher selbstverständlich auch für Spielformen wie Gotcha oder Paintball gilt, bei denen statt Laserpistolen Farbpistolen verwendet werden.“

Im Klartext: In dieser Rede hat die damalige rot-grüne Bundesregierung,
volkstümlich formuliert, auf „Spiele“ wie Laserdrome, Gotcha oder Paintball geradezu mit Abscheu reagiert.

Irgendwelche Kritik an den o. a. Äußerungen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ist nicht überliefert.

5. Auch die Bundesregierung dieser Koalition, der Großen Koalition, hat sich mit dieser Thematik beschäftigt, denn auf eine entsprechende Anfrage vom 31. Oktober 2006 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB wie folgt geantwortet: „Bei den sog. „Killerspielen“, und zwar sowohl bei Video- und Computerspielen als auch bei realen Spielformen, bei denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern mit Laser- oder Farbpistolen simuliert wird, prüft die Bundesregierung, ob ein Verbot möglich ist.“

Diese Prüfung der Bundesregierung muss offenkundig positiv abgeschlossen worden sein, denn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Waffenrecht“ hat Ende April 2009 einstimmig (!) also mit Zustimmung nicht nur der Bundesregierung, sondern auch aller Bundesländer folgende Empfehlung abgegeben:

„Die Arbeitsgruppe bezog ihren Prüfauftrag ausschließlich auf Vorschläge zur Änderung des Waffenrechts. Nicht einbezogen wurden gewaltverherrlichende Video- oder PC-Spiele, die in der federführenden Zuständigkeit des BMFSFJ liegen. Aber auch im Umfeld waffenrechtlicher Vorschriften existieren Spielformen (Laserdrome, Gotcha- und Paintballspiele), bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Bei diesen sog. Spielen besteht die Gefahr, dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden. Die Arbeitsgruppe kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Bundesratsantrag des Freistaates Bayern vom 02. Februar 2007 zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (…) im Rahmen eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung des Waffengesetzes weiterverfolgt werden soll.“ Es folgt dann ein Verweis auf die o. a. Gesetzesinitiative des Freistaates Bayern.

6. Auf diesen Gesetzesvorschlag hat sich die Große Koalition jedoch nicht verständigt, denn nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (Zypries/SPD) hat das BMI in dieser Woche einen neuen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der – nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz-verfassungsrechtlich unbedenklich sein soll. Die neue Formulierung lautet:
§ 118 a
Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation
1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierzu Grundstücke, Anlage oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
2) Die Ordnungswidrigkeit kann an den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

In der Begründung heißt es dann wörtlich: „Die Regelung müsste laut BMJ wegen Artikel 12 GG (Berufsausübungsfreiheit) zeitlich verzögert, z. B. Ende des Jahres 2009 in Kraft treten, damit die gewerblichen Betreiber solcher Spiele Gelegenheit hatten, die Nutzung ihrer Anlagen umzustellen oder den Spielbetrieb weitgehend kostenneutral so auszugestalten, dass er nicht mit § 118 a OWiG kollidiert. Möglichkeiten der Einschränkung von Paintball und Gotcha-Spielen auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts der Länder führten bislang nicht zum gewünschten Erfolg. Abhilfe soll nun das bußgeldbewerte Verbot im Ordnungswidrigkeitenrecht schaffen.“

Anders formuliert: Die Initiative der Koalitionsfraktionen bezieht sich ausdrücklich, aber auch ausschließlich auf Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen. Was das mit dem Aufstellen von Zinnsoldaten oder dem beliebten Räuber- und Gendarmspielen zu tun haben soll, erschließt sich weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick, aber ich gebe gern zu, dass es auf derartige Feinheiten schon lange nicht mehr ankommt.

Man mag meine Auffassung teilen oder nicht, dies muss jeder für sich selber entscheiden. Aber für mich ist es in der Tat ein Unterschied, ob man mit einer Schusswaffe oder diesen nachgebildeten Gegenständen auf Menschen zielt oder z. B. auf eine Zielscheibe aus Pappe oder Kunststoff. Hierzu hat der Kollege Dr. Wiefelspütz MdB festgestellt, diese Spielformen seien für ihn „sittenwidrig“. Wenn derartige Spielformen sittenwidrig sind, dann kann es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nicht entscheidend sein, ob diese Spielformen öffentlich stattfinden oder aber in Hallen, ob sie im privaten Bereich oder aber gewerblich organisiert werden. Es sei denn, man vertritt die Auffassung, dass Handlungen dann nicht sittenwidrig sind, wenn sie ohne Gewinnstreben privat organisiert werden, sondern nur im Rahmen eines gewerblichen Geschäftsbetriebes. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mich einer derartigen Haltung nicht anschließen möchte. Dass nach der Vereinbarung vom 12. Mai 2009 einige Kollegen wieder, rustikal formuliert, „umfallen“ würden, war mir klar, denn wenn es massiven und zum Teil gut organisierten Widerstand gibt, neigt die Politik nicht selten dazu, von einer Auffassung abzurücken, die sie zuvor noch aus voller Überzeugung als richtig vertreten hat.

Ein „schönes“ Beispiel für diese politische Geschmeidigkeit bietet der Koalitionspartner beim Thema „Verbot großkalibriger Schusswaffen“ im Schießsport.

Mit Schreiben vom 23. April 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion vom Bundesinnenminister gefordert, „Schusswaffen mit einem größeren Kaliber von 5,56 mm (…) sowie sämtliche Schusswaffen, deren Mündungsenergie mehr als 200 JOULE (J) beträgt, vom Schießsport auszuschließen.“ Diese Forderung ist vom Tisch.

Eine völlig andere Auffassung hat demgegenüber der Vorsitzende des

Innen­ausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ebenfalls SPD, der eine „weitere Verschärfung des Waffengesetzes nicht für erforderlich hält“, denn wir seien auf der Höhe der Zeit…

Nach Lage der Dinge ist allerdings davon auszugehen, dass auch der Kollege Edathy seine Meinung diesbezüglich wieder ändern wird.

Für Ihre Mühe, meine Ausführungen in voller Länge gelesen zu haben, danke ich Ihnen von Herzen und hoffe, dass Sie sich nunmehr ein neues, objektives Bild von meiner Auffassung machen konnten.

Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen aus Berlin
Ihr

Wolfgang Bosbach

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#37

15.05.2009 16:57

Creezu hat geschrieben:Dass nach der Vereinbarung vom 12. Mai 2009 einige Kollegen wieder, rustikal formuliert, „umfallen“ würden, war mir klar, denn wenn es massiven und zum Teil gut organisierten Widerstand gibt, neigt die Politik nicht selten dazu, von einer Auffassung abzurücken, die sie zuvor noch aus voller Überzeugung als richtig vertreten hat.
Der Kerl verstehts einfach net ...

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#38

15.05.2009 17:18

Ich hatte vor ein paar Minuten ein persönliches Gespräch mit Herrn Sebastian Fischer von der CDU Meißen. Er war der Sache gegenüber sehr aufgeschlossen und interessiert. Die Infos aus dem Gespräch wird er gern nach "oben" weitergeben und sieht die Sache wie in folgender Pressemitteilung der Jungen Union Sachen & Niederschlesien:

Junge Union spricht sich gegen Verbot von Paintballspielen aus.

Die Junge Union Sachsen & Niederschlesien lehnt die Forderung nach einem Verbot für Paintball- und Laserdome-Spiele ab. Es gehe darum, die Waffengesetze den aktuellen Entwicklungen anzupassen, nicht Fun-Sportarten zu verbieten.
Der JU-Landesvorsitzende Sebastian Grumt warnt davor, die tragischen Ereignisse in Winnenden als Grundlage für immer absurdere Regulierungen zu missbrauchen: „Die Freizeitgestaltung der Bürger mit Verboten zuzupflastern ist Wahlkampfpolemik. Wir als Junge Union fordern eine Rückkehr zur sachlichen Diskussion, bei der es um die wirklichen Ursachen geht“. Blinder Aktionismus sei hier fehl am Platz, so Grumt.

Die Junge Union wehrt sich außerdem gegen eine Pauschalverdächtigung aller Paintball-Spieler als Gewalttäter. „Von der Freizeitbeschäftigung auf das Gewaltpotential zu schließen, ist Wunschdenken der Herren Wiefelspütz und Hövelmann (beide SPD). Wären sie konsequent, müssten sie auch Biathlon oder Bogenschießen als olympische Disziplinen in Frage stellen“, erklärt der Landesvorsitzende.
Die Junge Union Sachsen & Niederschlesien wird sich dafür einsetzen, dass Hobby und Sport im Ermessen der Bürger und nicht des Staates liegen!

Rückfragen an:

Katja Naumann
Pressesprecherin
0162/2891002
presse@ju-sachsen.de

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helix
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#39

15.05.2009 18:02

Dr. Rainer Tabillion - 15.05 - SPD
Sehr geehrter xxx

Kein Zweifel, man muss sich angesichts von Ereignissen wie Winnenden immer wieder fragen, was Manschen dazu bringt solche Taten zu begehen und was zu tun ist um potentielle Täter davon abzuhalten. In diesem Zusammenhang halte ich allerdings vieles, was in der Folge von schrecklichen Ereignissen, wie Winnenden diskutiert und auf den Weg gebracht wird für Aktionismus. Insgesamt spricht vieles dafür, dass es in Deutschland ein ausreichendes Waffenrecht aber ein Vollzugsdefizit gibt. Wenn man sich die Vielzahl der in deutschen Haushalten vorkommenden Waffen vergegenwärtigt, kommt man eher zu dem Ergebnis, dass von einem überwiegend verantwortungsvollen Umgang mit Waffen ausgegangen werden kann. Insbesondere trifft dies auf Sportschützen und Jäger zu.

Auch wenn man bzgl. Paintball als Sportart unterschiedlicher Meinung sein kann, sollte man seitens der Politik nicht alles verbieten wollen, was man persönlich vielleicht nicht mag. Es gibt in der Tat auch noch andere Sportarten, die Hemmschwellen heruntersetzen könnten, ohne dass man diese verbieten würde. Ich halte daher ein Paintball-Verbot für nicht angemessen.

Diese Auffassung hat sich inzwischen in den Koalitionsfraktionen durchgesetzt, so dass es zu einem Paintball-Verbot nicht kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Tabillion, MdB

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#40

15.05.2009 18:03

Christoph Pries - 15.05 - SPD

Sehr geehrter Herr xxx,
kurz und knapp: Das geplante - und meiner Ansicht nach unsinnige - Verbot von Paintball ist vom Tisch und wird es, zu mindestens in dieser Legislaturperiode, nicht geben.
Gruß
gez. Christoph Pries, MdB
i.A. Peter Denker

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#41

15.05.2009 18:24

Ich hatte gerade noch mal mit dem Wahlkreisbü von Herrn Dr. Uhl gesprochen.
Für Montag wurde mir eine Option auf ein Gesprächstermin zugesagt.
Der Mitarbeiter von Herrn Uhl hatte jetzt aber abgesagt mit der Begründung, die Entscheidung über ein Paintballverbot am 26. Mai (glaube ich)
sei jetzt ja vom Tisch (!) und ausserdem hat Herr Uhl seine Position ja in einer öffentlichen Erklärung sehr ausfürhlich dargelegt (abgeordnetenwatch.de).
Seine Position sei auch sehr gut und lange vorbereitet, etc. er wollte darauf hinaus, es mache dann ja eh keinen Sinn mit Ihm zu telefonieren.

Ich hatte dann irgendwann unterbrochen und gesagt, das Statement kenne ich, es klammert aber den Konflikt eines Paintballverbots mit der gängigen Rechtssprechung aus.
Bisher wurde jedes versuchte Paintballverbot wegen des Konflikts mit dem Grundgesetz wieder gekippt.
Und eigentlich müsste der Herr Dr. Uhl das auch aus seiner Zeit in München wissen, da er ja schon mal versucht hatte dort Anlagen zu verbieten.
Und meine Frage sei jetzt, wieso er glaubt, dass ein Verbot auf Bundesebene Bestand haben wird, da das Grundgesetz dabei auch berührt werden würde.
Ich bekomme jetzt doch einen Termin, Montag erfahre ich hoffentlich wann :D
So, sry für Fehler o.ä., ich bin in Eile, ich muß zum Sport

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Rankai
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#42

15.05.2009 21:38

Herr Wolfgang Bosbach hat mir das heute geschrieben

Vorschlag zur Einführung eines neuen § 118 a in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation)
Sehr geehrter Herr Rankl,
in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 09. Mai 2009 und danke Ihnen zunächst dafür, dass Sie sich redlich darum bemüht haben, zumindest in weiten Teilen sachlich zu argumentieren. Dies unterscheidet Ihre E-Mail wohltuend von zum Teil unsäglichen Werken, die auch ich in den letzten Tagen zum Thema Verbot sog. „realer Killerspiele“ erhalten habe.
Dennoch entnehme ich Ihrem Schreiben, dass Ihnen zahlreiche, wichtige Informationen nicht bekannt sein dürften, sodass ich mir erlaube, Ihren Kenntnisstand wie folgt zu komplettieren:<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
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<!--[if !supportLists]-->1. <!--[endif]-->Die Diskussion über ein Verbot sog. „realer Killerspiele“ gibt es seit vielen, vielen Jahren. Hierfür nur ein Beispiel: Unter der Überschrift „Ewiger Streit“ berichtet der Spiegel am 28.03.1994 über eine Initiative des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther „Laserdrome-Hallen“ zu verbieten. Denkbar seien – so Kanther – insbesondere Änderungen der Gewerbeordnungen oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Zu dieser Art „Spiel“ hat das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2001 u. a. Folgendes ausgeführt: „Ein gewerbliches Unterhaltungsspiel, das auf die Identifikation der Spielteilnehmer mit der Gewaltausübung gegen Menschen angelegt ist und ihnen die lustvolle Teilnahme an derartigen – wenn auch nur fiktiven – Handlungen ermöglichen soll (hier: der Betrieb eines sog. Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen), ist wegen der ihm inne wohnenden Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung der Gewalt und wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.“

Erstes Fazit: Wenn das Bundesverwaltungsgericht derartige Ausführungen macht, gilt das als in jeder Hinsicht akzeptabel. Aber wehe, wenn sich ein Politiker auch nur sinngemäß so äußert!

Was aber schrieb Der Spiegel in der Überschrift? „Bundesinnenminister Kanther will ein Spiel verbieten: Cowboy und Indianer im Laserdrome“? Im Text heißt es dann: „Da wird der Bonner Sheriff, der nun mit hartem Durchgreifen gegen PKK-Kurden und auf der Spielebene jenes Profil zu gewinnen sucht, das Parteifreunde der Innenpolitik bislang vermissen, wohl vorbeischießen.“

Sie sehen: Eigentlich hat sich in der Art der Berichterstattung über derartige Initiativen in den letzten Jahren nicht viel geändert. Dass Der Spiegel die o. a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Weise jemals kritisiert hätte, ist nicht überliefert.<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
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<!--[if !supportLists]-->2. <!--[endif]-->Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat sich 1993 auf seiner 73. Tagung mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt. Er war damals der Auffassung, „dass das Schießen auf Menschen mit Laserwaffen eine sozial unwertige, verabscheuungswürdige und die Menschenrechte verletzende Betätigung“ sei.
2007 hat der gleiche Ausschuss festgestellt, dass 2006 im Bundesgebiet 58 Anlagen mit sog. physischen Killerspielen (Paintball- und sogar Gotchaspielen) mit behördlicher Duldung betrieben wurden, wobei die Behörde zur Vermeidung von Assoziationen mit Tötungshandlung eine ganze Reihe von Auflagen erlassen hatte.

Diese Auflagen, besonders streng in NRW (FDP-Innenminister) überraschen, denn nach Auffassung der Kritiker der Koalitionsentscheidung sind derartige Spiele doch eigentlich völlig harmlos, vergleichbar mit der Aufstellung von Zinnsoldaten, im allseits belieben Räuber- und Gendarm-Spiel oder einem neckischen Bespritzen mit Wasserpistolen. Wenn das aber tatsächlich so ist, warum braucht man dann strenge Regeln? Und warum ist dann Jugendlichen unter 18 Jahren die Betätigung in diesen „Sportarten“ verboten? Entweder es handelt sich bei diesen „Spielen“ um lustige Freizeitbetätigungen, von denen überhaupt keine Gefährdungen ausgehen können, dann gibt es keinen Grund, strenge Auflagen vorzusehen oder die vorgetragenen Unwerturteile sind zutreffend, dann kann die Kritik nicht berechtigt sein.

Kritik an diesen Äußerungen des Bund-Länder-Ausschusses ist nicht bekannt geworden.

Das Bundeskriminalamt hat 1994 empfohlen „Gotcha-Spieler“ zu überwachen mit der Begründung, „Gotcha-Spieler, die sich bei ihrer Freizeitschlacht mit Farbgeschossen bekämpfen, sollen künftig von der Polizei beobachtet werden. Die Durchführung dieser Spiele weisen häufig Ähnlichkeit mit Wehrsportübungen von Rechtsextremisten auf.“
Im Nachrichtenmagazin Focus hieß es diesbezüglich in der Ausgabe Nr. 40 (1994) wörtlich: „Mehrere Schießereien mit politischem Hintergrund verzeichnet das BKA 1994: In Niedersachsen ordnete die Polizei zwei Gotcha-Spieler der Skinhead-Szene zu. Eine Hakenkreuzfahne und Fotos, auf denen Personen mit Hitler-Gruß posieren, konnten Beamten in NRW bei zwei Gotcha-Spielern sicherstellen. Aus einem Auto beschossen in Mecklenburg-Vorpommern Gotcha-Spieler einen Vietnamesen. Bei zwei Tätern wurde später umfangreiches Material mit „militärischen und rechtsextremistischen Charakter“ gefunden. Das BKA, dem u. a. auch Erkenntnisse vom Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vorliegen, hält die Zahl der nichtgemeldeten Strafrechtsverstöße für wesentliche höher. Gotcha-Spiele, so das BKA, bauen die Hemmschwellen ab und begünstigen „Gewalt- und Waffenkriminalität“.
Kritik an diesen Äußerungen und Empfehlungen des Bundeskriminalamtes sind nicht überliefert, geschweige denn, dass man sich damals genötigt sah, eine Paintball-Partei zu gründen.<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
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<!--[if !supportLists]-->3. <!--[endif]-->Auch die Rechtsprechung hat sich mit der hier streitgegenständlichen Thematik seit langer Zeit intensiv beschäftigen müssen, sie ist allerdings nicht einheitlich, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt und zwar sowohl bei den Veranstaltern derartiger „Spiele“ als auch bei den zuständigen (Ordnungs-) Behörden.<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
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<!--[if !supportLists]-->4. <!--[endif]-->Nach der Gewalttat in Emsdetten (2006) reichte der Freistaat Bayern beim Bundesrat am 02. Februar 2007 einen Gesetzesantrag ein (Drs. 76/07).

Dort heißt es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herab zu setzen. Mit einem solchen Verbot wird den Gefährdungen, die von derartigen Spielgestaltungen ausgehen, effektiv entgegengewirkt. Die bisherige Rechtslage im Zusammenhang mit derartigen Spielen, wie Gotcha, Laserdrome oder Paintball ist nicht ausreichend. Reale Gewaltspiele können von den Sicherheits- und Ordnungsbehörden bisher nur untersagt werden, wenn die einzelne Veranstaltung gegen § 118 OWiG verstößt, also insbesondere auch die Allgemeinheit belästigt, was eine gewisse außenwirksame Wahrnehmung der Veranstaltung voraussetzt.“

Der Vorschlag für einen neuen § 118 a (menschenverachtende Spiele) lautete:
1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Punkt 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

Dieser Gesetzesantrag wurde damals keineswegs nur von der Union begrüßt! Die rot-grüne Bundesregierung war gerade im Hinblick auf das geplante Verbot der sog. „realen Killerspiele“ gerade zu euphorisch!

Am 21. Juni 2002 kam es im Bundesrat zu einer Debatte, in der die damalige (rot-grüne) Bundesministerin für Familie, Senioren und Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, folgendes wörtlich ausgeführt hat:

„Sie (die Mitglieder des Bundesrates) wissen, dass die Bundesregierung Laser¬drome, Gotcha oder Paintball-Spiele entschieden ablehnt. Darüber können wir uns schnell verständigen. Dies haben wir bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die auf Grund unterschiedlicher verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zeitweise aufgetauchte Unsicherheit, ob derartige Spiele verboten werden können, ist inzwischen beseitigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung am 24.Oktober letzten Jahres festgestellt, dass derartige Spiel wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde über die polizeiliche Generalklausel zu verbieten sind (…). Ich möchte hervorheben, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur Laserdrome, sondern generell Spiele mit simulierten Verletzungs- und Tötungshandlungen betrifft und daher selbstverständlich auch für Spielformen wie Gotcha oder Paintball gilt, bei denen statt Laserpistolen Farbpistolen verwendet werden.“

Im Klartext: In dieser Rede hat die damalige rot-grüne Bundesregierung,
volkstümlich formuliert, auf „Spiele“ wie Laserdrome, Gotcha oder Paintball geradezu mit Abscheu reagiert.

Irgendwelche Kritik an den o. a. Äußerungen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ist nicht überliefert.<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
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<!--[if !supportLists]-->5. <!--[endif]-->Auch die Bundesregierung dieser Koalition, der Großen Koalition, hat sich mit dieser Thematik beschäftigt, denn auf eine entsprechende Anfrage vom 31. Oktober 2006 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB wie folgt geantwortet: „Bei den sog. „Killerspielen“, und zwar sowohl bei Video- und Computerspielen als auch bei realen Spielformen, bei denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern mit Laser- oder Farbpistolen simuliert wird, prüft die Bundesregierung, ob ein Verbot möglich ist.“

Diese Prüfung der Bundesregierung muss offenkundig positiv abgeschlossen worden sein, denn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Waffenrecht“ hat Ende April 2009 einstimmig (!) also mit Zustimmung nicht nur der Bundesregierung, sondern auch aller Bundesländer folgende Empfehlung abgegeben:

„Die Arbeitsgruppe bezog ihren Prüfauftrag ausschließlich auf Vorschläge zur Änderung des Waffenrechts. Nicht einbezogen wurden gewaltverherrlichende Video- oder PC-Spiele, die in der federführenden Zuständigkeit des BMFSFJ liegen. Aber auch im Umfeld waffenrechtlicher Vorschriften existieren Spielformen (Laserdrome, Gotcha- und Paintballspiele), bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Bei diesen sog. Spielen besteht die Gefahr, dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden. Die Arbeitsgruppe kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Bundesratsantrag des Freistaates Bayern vom 02. Februar 2007 zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (…) im Rahmen eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung des Waffengesetzes weiterverfolgt werden soll.“ Es folgt dann ein Verweis auf die o. a. Gesetzesinitiative des Freistaates Bayern.<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
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<!--[if !supportLists]-->6. <!--[endif]-->Auf diesen Gesetzesvorschlag hat sich die Große Koalition jedoch nicht verständigt, denn nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (Zypries/SPD) hat das BMI in dieser Woche einen neuen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der – nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz-verfassungsrechtlich unbedenklich sein soll. Die neue Formulierung lautet:
§ 118 a
Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation
1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
2. hierzu Grundstücke, Anlage oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
2) Die Ordnungswidrigkeit kann an den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

In der Begründung heißt es dann wörtlich: „Die Regelung müsste laut BMJ wegen Artikel 12 GG (Berufsausübungsfreiheit) zeitlich verzögert, z. B. Ende des Jahres 2009 in Kraft treten, damit die gewerblichen Betreiber solcher Spiele Gelegenheit hatten, die Nutzung ihrer Anlagen umzustellen oder den Spielbetrieb weitgehend kostenneutral so auszugestalten, dass er nicht mit § 118 a OWiG kollidiert. Möglichkeiten der Einschränkung von Paintball und Gotcha-Spielen auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts der Länder führten bislang nicht zum gewünschten Erfolg. Abhilfe soll nun das bußgeldbewerte Verbot im Ordnungswidrigkeitenrecht schaffen.“

Anders formuliert: Die Initiative der Koalitionsfraktionen bezieht sich ausdrücklich, aber auch ausschließlich auf Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen. Was das mit dem Aufstellen von Zinnsoldaten oder dem beliebten Räuber- und Gendarmspielen zu tun haben soll, erschließt sich weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick, aber ich gebe gern zu, dass es auf derartige Feinheiten schon lange nicht mehr ankommt.

Man mag meine Auffassung teilen oder nicht, dies muss jeder für sich selber entscheiden. Aber für mich ist es in der Tat ein Unterschied, ob man mit einer Schusswaffe oder diesen nachgebildeten Gegenständen auf Menschen zielt oder z. B. auf eine Zielscheibe aus Pappe oder Kunststoff. Hierzu hat der Kollege Dr. Wiefelspütz MdB festgestellt, diese Spielformen seien für ihn „sittenwidrig“. Wenn derartige Spielformen sittenwidrig sind, dann kann es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nicht entscheidend sein, ob diese Spielformen öffentlich stattfinden oder aber in Hallen, ob sie im privaten Bereich oder aber gewerblich organisiert werden. Es sei denn, man vertritt die Auffassung, dass Handlungen dann nicht sittenwidrig sind, wenn sie ohne Gewinnstreben privat organisiert werden, sondern nur im Rahmen eines gewerblichen Geschäftsbetriebes. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mich einer derartigen Haltung nicht anschließen möchte. Dass nach der Vereinbarung vom 12. Mai 2009 einige Kollegen wieder, rustikal formuliert, „umfallen“ würden, war mir klar, denn wenn es massiven und zum Teil gut organisierten Widerstand gibt, neigt die Politik nicht selten dazu, von einer Auffassung abzurücken, die sie zuvor noch aus voller Überzeugung als richtig vertreten hat.<!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
<!--[endif]-->
Ein „schönes“ Beispiel für diese politische Geschmeidigkeit bietet der Koalitionspartner beim Thema „Verbot großkalibriger Schusswaffen“ im Schießsport. <!--[if !supportLineBreakNewLine]-->
<!--[endif]-->
Mit Schreiben vom 23. April 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion vom Bundesinnenminister gefordert, „Schusswaffen mit einem größeren Kaliber von 5,56 mm (…) sowie sämtliche Schusswaffen, deren Mündungsenergie mehr als 200 JOULE (J) beträgt, vom Schießsport auszuschließen.“ Diese Forderung ist vom Tisch.

Eine völlig andere Auffassung hat demgegenüber der Vorsitzende des
Innen¬ausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ebenfalls SPD, der eine „weitere Verschärfung des Waffengesetzes nicht für erforderlich hält“, denn wir seien auf der Höhe der Zeit…

Nach Lage der Dinge ist allerdings davon auszugehen, dass auch der Kollege Edathy seine Meinung diesbezüglich wieder ändern wird.
Für Ihre Mühe, meine Ausführungen in voller Länge gelesen zu haben, danke ich Ihnen von Herzen und hoffe, dass Sie sich nunmehr ein neues, objektives Bild von meiner Auffassung machen konnten.


Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen aus Berlin
Ihr

Wolfgang Bosbach

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MeatBall
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#43

17.05.2009 12:41

für Ihre Mail vom 12. dieses Monats, in der Sie das geplante Verbot des
Paintballsports kritisieren, danke ich Ihnen.

Wie mir von den Innenpolitikern meiner Fraktion berichtet wurde, scheint
nunmehr das geplante Verbot zunächst einmal vom Tisch zu sein. Zwar gibt
es noch keinen offiziellen Beschluss, aber offensichtlich will man die
rein waffenrechtlichen Verschärfungen noch in der laufenden
Legislaturperiode über die parlamentarischen Hürden bringen; die
ursprünglich vorgesehenen Verbote von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha
oder Laserdom sollen aber aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen worden sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Olav Gutting, CDU


Scheint keine Standartmail zu sein.
Zuletzt geändert von MeatBall am 17.05.2009 12:52, insgesamt 1-mal geändert.

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kyrill
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#44

18.05.2009 07:27

MeatBall hat geschrieben:für Ihre Mail vom 12. dieses Monats, in der Sie das geplante Verbot des
Paintballsports kritisieren, danke ich Ihnen.

[size=18]Wie mir von den Innenpolitikern meiner Fraktion berichtet wurde, scheint[/size]nunmehr das geplante Verbot zunächst einmal vom Tisch zu sein. Zwar gibt
es noch keinen offiziellen Beschluss, aber offensichtlich will man die
rein waffenrechtlichen Verschärfungen noch in der laufenden
Legislaturperiode über die parlamentarischen Hürden bringen; die
ursprünglich vorgesehenen Verbote von Kampfspielen wie Paintball, Gotcha
oder Laserdom sollen aber aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen worden sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Olav Gutting, CDU


Scheint keine Standartmail zu sein.

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helix
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#45

18.05.2009 09:47

Dorothee Bär - 18.05 - CDU/CSU
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai. Sie stellen in Ihrem
Schreiben an mich dar, dass Paintball ein zukunftsorientierter, moderner
Mannschaftssport ist, der andere Trendsportarten wie BMW und Snowboard
bereits überholt hat. Darüber hinaus stellen Sie Völkerball und Paintball
gleich und halten das geplante Verbot von Paintball für ungerechtfertigt.

Viele meinen, Paintball simuliere das Töten und wäre zu nah am echten
Schießen. Diese Meinung teile ich nicht. Es handelt sich bei Paintball um
einen modernen Extremsport, der nicht nur die Kondition und den Teamgeist
fördert, sondern auch das analytische Denken. Ein Verbot dieses
Mannschaftssports steht auch für mich außer Frage.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dorothee Bär

**********************************
Dorothee Bär, MdB

Stellv. Generalsekretärin der CSU
Obfrau im Auswärtigen Ausschuss
Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien
Obfrau im Unterausschuss Neue Medien
1. Stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion
Mitglied im CSU-Parteivorstand
Stellvertretende Bundesvorsitzende der Jungen Union Deutschlands

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helix
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#46

18.05.2009 09:59

Martin Burkert - 18.05 - SPD

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Paintball. Derzeit sind die Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts und einiger weiter Maßnahmen, u.a. das Verbot von einschlägigen Computerspielen und auch "Paintball", in der Beratung der Koalitionsregierung.

Anlass für die erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften war der Fall Winnenden, bei dem im März ein Schüler mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe fünfzehn Menschen und sich selbst tötete. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrt hatte.

Die kritische Diskussion zum Vorhaben der Waffenrechtsverschärfung spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen, Zustimmung, weil die Menschen ein nächstes "Winnenden" verhindern wollen.

Die Politik kann nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher aufhalten. Sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in (scheinbar) problematische Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Sie kann und muss allerdings Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese nicht die letzte Ursache darstellen sondern "nur" das Mittel für den letzten Schritt. Die Eindämmung dieser Gefahr ist der Sinn der von uns beabsichtigten Änderungen des Waffengesetzes. Es ist uns bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist; im Hinblick auf die Opfer aber das entscheidende.

Es gibt in diesem Zusammenhang ein großes Wahrnehmungsproblem: Wenn die Umsetzung eines Tatplans durch gesetzgeberische Maßnahmen erfolgreich verhindert wird, ist dies in der Regel für die Sicherheitsbehörden nicht erkennbar und damit in der Öffentlichkeit nicht sichtbar; eben weil nichts geschieht.
Ein Verbrechen trotz der Maßnahmen wird hingegen als scheinbarer Beweis dafür interpretiert, dass die Maßnahmen nichts nutzen. Dabei liegt es auf der Hand, dass einerseits Verbrechen sich niemals absolut verhindern lassen, dass aber andererseits Prävention und Verfolgungsdruck die Anzahl der Verbrechen minimieren.

Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, die Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Das hat nichts mit einem "Generalverdacht" gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun, sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben - beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, aber sie werden dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden (Beispiel: Kontrollen im Straßenverkehr).

Die voraussichtlich noch im Mai 2009 im parlamentarischen Verfahren diskutierten Maßnahmen haben das Ziel
. die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren
. den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken
. die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern
. mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können
. die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen, sowie
. Spiele zu verhindern, die das simulierte Töten oder Verletzen anderer, realer Menschen zum Inhalt haben.

Nun möchte ich besonders auf die von Ihnen angesprochene Problematik Paintball eingehen. Durch eine Ergänzung des Ordnungswidrigkeitengesetzes sollen Spiele verboten werden, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Derartige Spiele ähneln äußerlich - aufgrund von Tarnanzügen und realistisch anmutenden Schusswaffen - einer paramilitärischen Übung.
Es handelt sich hier um eine Maßnahme außerhalb des Waffenrechts, welche nicht auf die Gefährlichkeit der benutzten Gegenstände an sich, sondern auf die psychische Auswirkung bestimmter Spiele abstellt.

Ich glaube Ihnen, wenn Sie mir schreiben, dass Paintball für Sie nur ein ganz normaler Sport sei, der z.B. in Ligen organisiert ist und Schiedsrichter hat. Wir werden in den anstehenden fraktionsinternen sowie parlamentarischen Beratungen die Notwendigkeit dieser Maßnahme nochmals intensiv beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Burkert
PS: Die Mail an den Herrn Burkert wurde noch vor der Meldung das keine Mails mehr verschickt werden sollen versendet.

Ist aber wohl keine standard Mail.

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#47

18.05.2009 11:01

Frau Dagmar Enkelmann, DIE LINKE
Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Ihre Meinung vertrete ich voll und ganz. Mit dem geplanten Verbot von Spielen wie Paintball, Gotcha oder Laserdrom betreibt die Regierungskoalition eine lächerliche Symbolpolitik.
Bei der Verschärfung des Waffenrechts müsste man an anderen Stellen ansetzen, um effektive Ergebnisse zu erzielen. Man müsste bedenken, dass bei Amokläufen und familiären Blutbädern schließlich keine Farbkugeln sondern scharfe Waffen zum Einsatz kommen. Die geplante Einführung biometrischer Schlösser für Schusswaffen wird nun ebenfalls zur Farce, da die notwendige Technik selbst nach Ansicht der Regierung erst in mehreren Jahren entwickelt sein wird.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Zahl privater Schusswaffen drastisch reduziert wird, ja dass solche gänzlich aus den Privathaushalten verbannt werden, um sie so dem spontanen Zugriff zu entziehen. Schusswaffen sollten grundsätzlich nur in einbruchssicheren Safes in Schützenvereinen und an anderen bewachten Stellen aufbewahrt werden. Die staatliche Kontrolle über privat gelagerte Schusswaffen sollte erhöht werden, was übrigens auch im Interesse der Waffen-Inhaber wäre.
Natürlich gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, solche Tragödien wie in Winnenden zu verhindern. Aber wir kommen nicht darum herum, das Waffenrecht deutlich restriktiver zu gestalten. Die dazu notwendigen Maßnahmen müssen jedoch an der richtigen Stelle ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann

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Tabja
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#48

18.05.2009 11:40

Christine Scheel, Bündnis 90/Die Grünen
Sehr geehrte Frau,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag "Abrüstung in
Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009,
Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die
auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet
sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in
unserem Katalog.
Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf
einer möglichen „Sittenwidrigkeit“ von Paint-Ball nicht aus, die
konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht
gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn
der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise
eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die
Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.
Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von
Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart
menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei
Paint-Ball eingesetzten „Waffen“ sehen nicht wie echte Waffen aus. Und
es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine
öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die
verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen
bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.
Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen
vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der
Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der
notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.
Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte,
muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der
Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische
Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf
absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.
Es kann nicht angehen, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz
durch das Wachstum der „Sportarten“ immer weiter steigt. Niemand braucht
15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der
eigenen Wohnung.
Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall
Priorität vor einer fragwürdigen Symbolpolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
Info-Service
Weitere Informationen: www.gruene-bundestag.de

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ronin
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#49

18.05.2009 17:54

Ich hatte vorhin ein längeres Gespräch mit Hrn. Hahn aus dem Wahlkreisbüro von Dr. Uhl.
Es ging eigentlich nur um den Telefontermin mit Uhl, daraus entspann sich aber ein ca. anderthalb-stündiges Gespräch.
Ich versuche mal, das irgendwie aufs Wesentliche zusammenzufassen.

Begonnen hat das Gespräch damit, dass er gesagt hat Hr. Uhl würde sich darüber ärgern, dass die Sache momentan so dargestellt wird,
als sei dieser Verbotsentwurf ganz spontan aus der Hüfte geschossen worden, quasi bei einer Bierlaune entstanden.
Er meinte in den vergangenen Jahren hat es immer wieder Ansätze dafür gegeben ein Verbot zu erlassen und das Momentan sei einfach nur eine konsequente Fortführung dieser Linie.

Es hatte als Beleg für die Rechtmässigkeit dieses Vorhabens auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht angeführt, welches ein Verbot wohl ausdrücklich stützt.
Auf Nachfrage kam dabei heraus, dass es sich dabei um Laserdome gehandelt hat, aber es kam in dem Urteil der Begriff "Tötunssimulation" vor.
Er meinte weiterhin, er persönlich wundert sich etwas darüber, dass jetzt alle Paintballer so überrascht sind, da wohl das letzte mal 2007 das Thema auf der Agenda
des Innenausschusses vom Bundesrat stand und da wohl auch schon eine eindeutige Verbotsempfehlung gegeben wurde (oder so ähnlich). Details kann man sicherlich dem Text vom Bosbach entnehmen.
Ich hatte ihm erklärt, dass es schon überraschend ist, weil alle Urteile im Zusammenhang mit Paintball zu unseren Gunsten ausgefallen sind. Und in den Urteilsbegründungen
war immer zu lesen, dass Paintball *nicht* den grundsätzlichen Wertevorstellungen der Gesellschaft widerspricht.
Von ihm kam dann auch wieder der Begriff "uneinheitliche Rechtssprechung", woraufhin ich nochmal betont habe, nein, nicht uneinheitlich sondern: Paintball -> immer Erlaubt, Laserdome -> verboten.
Ausserdem hatte ich ihm gesagt, dass dieser Begriff "Paintball-Lobby" relativ neu ist, genau wie die Lobby selber und daher sind die Paintballer halt nicht so über
das Meinungsbild der Politik informiert gewesen.

Ich hatte auch mal meine persönliche Sicht von Piaintball dargelegt, nämlich dass es dbei nicht der Kick ist, auf andere Menschen zu schiessen, wie immer gerne behauptet wird,
sondern dass der eigentliche Reiz letztlich darin liegt, dass man beschossen wird.
Nach meiner Auffassung ist es ein Grundinstinkt des Menschen, dass man sich in Gefahr begibt und unter hohen Dosen von Adrenalin instinktive Entscheidungen trifft, ohne lange darüber nachzudenken.
Alles das, was im "normalen Bürojob" eigentlich komplett zu kurz kommt und in der Regel auch kontraproduktiv ist.
Viele Extremsportler berichten ja auch immer wieder davon, dass sie sich immer dann am Lebendigsten fühlen, wenn sie absolut am Limit dabei auch in Lebensgefahr sind.
Und genau dieses Gefühl hat man beim Paintball, nur dass Paintball eine der Sichersten Sportarten überhaupt ist.
Und das hat nichts mit Gewaltverherrlichung oder so zu tun, sondern es ist die spielerische aber gefühlte Gefahr, der man sich beim Spielen aussetzt.

Ich meinte auch, dass dieser Reiz des Spiels dafür sorgt, dass die Paintball-Spieler mit grosser Leidenschaft dafür entwickelt haben sind und sich das sicherlich nicht so einfach nehmen
lassen werden, wie die enorme Raktion jetzt ja schon gezeigt hat. Nur damit sie wissen, dass es kein leichter Weg sein würde, die Sache verbieten zu wollen ;)

Er selbst hat zugegeben, dass er den Zusammenhang mit der angeblichen Herabsetzung der Hemmschwelle für Gewalttätigkeit auch als willkürlich empfindet, da das nur
Behauptungen sind, die eingentlich noch niemand untersucht hat (ich hab natürlich die gegenteiligen Studien angeführt).
Er sagte dann auch so was wie, der Standpunkt von Hr. Uhl sei einfach "Paintball-Markierer sind Waffen und mit Waffen zielt man nicht auf Menschen".
Das war natürlich Wasser auf meine Mühlen.
Ich schlug vor dieses Problem in beiderseitigen Einvernehmen zu lösen und einfach dafür zu sorgen, dass Paintball-Markierer keine Waffen sind.
Bitte erspart euch (mir) jetzt alle Kommentare zum Thema Waffenrecht, ja auch ich habe die grundsätzliche Definition einer Waffe gelesen, es geht hier ja auch um eine
eher "moralische" Diskussion.
Ich hab gesagt, klar von einem bestimmten Standpunkt aus kann ich den Standpunkt auch verstehen.
Wenn ich ein Gerät habe, dass zum Töten oder Verletzen eines Gegner gemacht ist, dann bin ich sogar sehr dafür, dass man damit nicht auf einen Menschen zielt, nicht mal zum Spass.
Paintball-Markierer sind aber genau und nur zu dem Zweck gemacht, einen anderen Menschen zu markieren, ohne ihn dabei zu verletzen.
In eigentlich allen anderen Ländern sind Paintball-Markierer daher auch keine Waffen sondern Sportgeräte weil Markierer nur für genau diesen Zweck (Sport) kostruiert und gebaut sind.

Es gab dann noch ein langes hin- und her bezüglich dem kriegerischen oder martialischen Eindruck den Paintball machen kann.
Er sagte, es sei doch verdächtig bezüglich des Sebstbilds der Paintballer, dass es strenge Regeln (no Camo, etc.) gibt, wenn Paintball doch so ein harmloser Zeitvertreib ist.
Er hat versucht mich darauf festzunageln, dass Paintball so harmlos ja nicht sein könne, wenn schon die Paintballer selber sich Mühe geben, sich von Rambo-Auswüchsen zu distanzieren.
Er meinte damit, die Paintballer behaupten ja immer, "das hat mit dem wiklichen Schiessen, im Sinne einer militärischen Simulation rein gar nichts zu tun",
auf der anderen Seite versuchen sie angestrengt alles um sich davon weiter zu distanzieren.
Das einzige, was ich darauf erwiedern konnte war, dass das haupsächlich eine Reaktion auf den Druck von draussen ist.
Und zwar in dem Sinn, dass die allermeisten Paintballspieler nur wegen dem o.g. Reiz des Spiels aufs Feld gehen und da tatsächlich kein Bedarf bestünde das weiter zu reglementieren.
Nur in der Wahrnehmung von Teilen der Politik ist der eine Rambo, der beim Spielen gesehen wird dann wieder der Beleg, dass das ein Rambo-Sport ist.
Und diese Wahrnehmung ist auch nur ein deutsches Problem, in anderen Ländern ist man damit wesentlich entspannter.

Ein paar Sachen habe ich weggelassen, es war aber eigentlich ein gutes Gespräch.

Einen Termin bekomme ich noch, aber mal schauen vielleicht war das ja schon ein bischen Vorarbeit ...

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mercenary
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#50

18.05.2009 17:54

Antwort 18.05.

Sehr geehrter Herr Händl,

Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble hat mich beauftragt, Ihnen für Ihre
Nachricht vom 12. Mai 2009 zu danken.

Die Überlegungen zur eventuellen Änderungen des Waffenrechts (einschließlich
eines etwaigen Verbots von Paintball) sind noch nicht abgeschlossen. Hierzu wird
es voraussichtlich in den nächsten Tagen einen abschließenden
Koalitionsvorschlag geben, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht
wird.
Ich bitte um Verständnis, dass ich diesen Überlegungen nicht vorgreifen möchte.

Aktuelle Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite des
BMI (www.bmi.bund.de).

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de




...übrigens die einzige antwort auf meine ca 40 mails...

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