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Politiker Kontakt (Kein Chat)

Alles was es über das Paintballverbot zu wissen gibt. Bitte lest erst bevor Ihr Euch an Politik oder Medien wendet. Nur bedachte Aktivitäten formen das richtige Bild.
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DJSchossi
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#76

02.06.2009 19:36

Sehr geehrter Herr ...,

am 11. März 2009 tötete ein 17-jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe (Kaliber 9 x 19 mm) fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters, der diese Waffe als Sportschütze zwar legal besaß, sie jedoch nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank aufbewahrte. Dies ist der Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften.

Mir ist bewusst, dass eine Verschärfung des Waffenrechts nicht die Ursachen für Gewalt und extremes Verhalten in unserer Gesellschaft bekämpft. Dazu setzt sich die SPD vor allem für mehr Bildungschancen und Betreuungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen sowie für den Erhalt sozialer Netze und gegen soziale Ausgrenzung ein. Um weiteren Gewalttaten entgegenzuwirken unterstütze ich zudem präventive, freiwillige Wege, die zu einem besseren Umgang mit Konflikten und Aggressionen führen, beispielsweise durch verbesserte Freizeitangebote und Betreuungsmöglichkeiten an Schulen sowie die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement.

Politik kann und muss die Bürgerinnen und Bürger aber auch aktiv vor Gefahren schützen und Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese „nur“ der letzte Schritt in einer langen Kette sind.

Die derzeit im parlamentarischen Verfahren diskutierten Änderungen des Waffengesetzes haben deshalb das Ziel

• die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren,
• den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken,
• die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern,
• mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können sowie
• die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen.

Weitere, in der letzten Zeit diskutierte Maßnahmen, Spiele zu verhindern, die das simulierte Töten oder Verletzen anderer, realer Menschen zum Inhalt haben – worunter auch das von Ihnen angesprochene Paintball zählt – halte ich nicht für sinnvoll. Mir sind keine signifikanten Zusammenhänge von solchen Spielen mit Straftaten oder erhöhter Gewaltbereitschaft bekannt. Zudem wurde Paintball auch nie im Zusammenhang mit Amokläufen oder ähnlichem genannt.

Ich persönlich lehne Paintball und Gewaltspiele generell ab. Ich kann den „Reiz“ dieser Freizeitaktivität, bei der sich Erwachsene unter Einsatz realistisch anmutender Schusswaffen mit Farbkugeln beschießen, nicht nachvollziehen.

Ich bin aber der Ansicht, dass ein Verbot von Spielen wie Paintball zu weit gehen würde und unverhältnismäßig ist. In der Koalition hat sich diese Ansicht durchgesetzt, ein Paintballverbot wird nach jetzigem Stand nicht beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hiller-Ohm

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Stonekeeper
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#77

02.06.2009 22:06

Sehr geehrter Herr xxx



vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.Mai 2009, indem Sie zu den Maßnahmen der Großen Koalition zur Verschärfung des Waffenrechts und zum Paintball-Verbot Bezug nehmen.

Am 11. März 2009 tötete ein 17 Jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer halbautomatischen großkalibrigen Kurzwaffe (Kaliber 9 x 19 mm) fünfzehn Menschen und sich selbst. Nach den polizeilichen Ermittlungen gehörte die Schusswaffe dem Vater des Täters. Er besaß diese Waffe als Sportschütze zwar legal, bewahrte sie aber nicht seinen Pflichten als Waffenbesitzer entsprechend im Waffenschrank auf. Dies ist der Anlass für die nun anstehende, erneute Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften.



Die ursprünglich vorgesehene Ordnungswidrigkeit für Spiele mit Tötungs- bzw. Verletzungssimulation entfallen bis auf weiteres. Auf ein Paintball-Verbot verzichtet die Große Koalition zur Zeit; sie wird sorgfältig prüfen, ob bzw. welche Gesetzesänderungen in diesem Bereich sinnvoll sind.



Die kritische Diskussion zu diesem Vorhaben spiegelt das Meinungsspektrum, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen sichtbar wird: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen. Daher möchte ich einige allgemeine Bemerkungen voranstellen:



Es ist uns bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Das letzte, doch im Hinblick auf die Opfer das entscheidende. Die Ursachen für derartige Taten liegen in den Menschen. Sie rächen sich für (vermeintliche) Kränkungen. Sie suchen sich im Rausch eines durch die Waffe verliehenen Gefühls der Überlegenheit als vermeintlicher Herr über Leben und Tod einen Namen zu machen. Der Littleton-Mörder Dylon Klebold, ein zurückgebliebener Teenager, fantasierte sich vor seiner Tat in göttliche Dimensionen und schrieb: „Mein Zorn ist der eines Gottes. Wir werden Nachfolger haben, weil wir so verdammt göttlich sind.“ Derartige Verrücktheiten isolierter Persönlichkeiten haben eine jahrelange Vorgeschichte.



Die Politik kann nicht fehlgeleitete Entwicklungen einzelner Jugendlicher nur begrenzt vorbeugen und sie nur äußerst selten aufhalten. Und sie kann einzelne Verbrechen nicht zum Anlass nehmen, sich in (scheinbar) problematische Familien über die geltende Rechtslage hinaus einzumischen. Sie kann Jugend- und die – grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer fallende - Schulpolitik so ausrichten, dass die Kinder und Jugendlichen dort auf eine Kultur der Anerkennung treffen, statt einem Prozess der Auslese ausgesetzt zu sein. Der Kern aggressiver Rächerfantasien ist der Mangel an Anerkennung. Anerkennung des familiären und sozialen Umfelds, aber auch Anerkennung der Institutionen, die lange Jahre einen dominierenden Einfluss ausübten. Und die Politik kann und muss Gefahrenquellen eindämmen, auch wenn diese nicht die alleinige Ursache darstellen, sondern „nur“ das Mittel für den letzten Schritt sind. Die Eindämmung dieser Gefahr ist der Sinn der von uns beabsichtigten Änderungen des Waffengesetzes.



In Deutschland gibt es ca. 10 Millionen legale Waffen. Die Anzahl der illegalen Waffen ist naturgemäß nicht bekannt und dürfte um einiges höher liegen. Der Besitz illegaler Waffen ist strafbar. Eine Regelung der Art des Besitzes ist nur hinsichtlich legaler Waffen möglich. Diese Regelungen haben den Sinn, die von Waffen ausgehende Gefährlichkeit – die Gefahr ihrer unbefugten Nutzung zu kriminellen Zwecken – möglichst einzudämmen. Dieses bedeutet: ihre unbefugte Nutzung muss nach Möglichkeit minimiert werden.



Leider lässt sich nicht feststellen, ob ein ordnungsgemäßer Verschluss der in Winnenden benutzten Waffe die Tat verhindert hätte. Hätte der Täter sich eine illegale Waffe besorgt? Hätte er den Waffenschrank aufgebrochen? Wir wissen es nicht. Das hängt davon ab, mit welcher Intensität er sein Ziel verfolgt hat und welche Möglichkeiten alternativer Vorgehensweise er gehabt hätte. Es hängt auch davon ab, ob sich zwischenzeitlich Änderungen in seinem Leben hätten ergeben können, die ihn von seiner Absicht abgebracht hätten. Diese Ungewissheit ist kein Einwand gegen die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen. Sie zeigt nur, dass je nach der individuellen Fallgestaltung eine auch gesetzlich verursachte Erhöhung der Hindernisse zu einem Abbruch der Tat führen kann.



Es gibt in diesem Zusammenhang ein Wahrnehmungsproblem, das bei der öffentlichen Diskussion berücksichtigt werden sollte: Wenn die Umsetzung eines Tatplans durch gesetzgeberische Maßnahmen erfolgreich verhindert wird, ist dies in der Regel für die Sicherheitsbehörden nicht erkennbar und damit in der Öffentlichkeit nicht sichtbar. Eben weil nichts geschieht. Ein Verbrechen trotz der Maßnahmen wird hingegen als scheinbarer Beweis dafür interpretiert, dass die Maßnahmen nichts nutzen. Dabei liegt es schlicht auf der Hand, dass einerseits Verbrechen sich niemals absolut verhindern lassen und dass andererseits Prävention und Verfolgungsdruck die Anzahl der Verbrechen minimieren. Die Aufgabe verantwortlicher Politik ist es, die Maßnahmen zu ergreifen, welche die Schwelle zur Begehung von Verbrechen möglichst hoch setzen. Dies hat nichts mit einem „Generalverdacht“ gegen sämtliche legale Waffenbesitzer zu tun, sondern damit, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben – beispielsweise zur Verwahrung der Waffen - ohne behördliche Kontrolle im Einzelfall laxer ausfällt als unter dem Druck einer jederzeit möglichen Kontrolle. Kontrollen und Kontrolldruck können nicht jeden Regelverstoß verhindern, doch sie werden mit Sicherheit dazu beitragen, dass die Regeln besser eingehalten werden. Das funktioniert im Prinzip nicht anders als Kontrollen im Straßenverkehr.



Die von der Großen Koalition bewilligten Maßnahmen haben das Ziel

<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->die Anzahl legaler und illegaler Waffen zu reduzieren,

<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->den Umgang mit großkalibrigen Waffen einzuschränken,

<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern,

<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->mit neuester Technik in Zukunft dafür zu sorgen, dass nur noch legale Besitzer die Waffe nutzen können und

<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->die Recherche der Polizeibehörden nach Waffen und Waffenbesitzern wesentlich zu beschleunigen .



Im Einzelnen heißt dies:

<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->Reduzierung der Anzahl legaler und illegaler Waffen

<!--[if !supportLists]-->o <!--[endif]-->Die Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können. Bislang werden lediglich Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mindestens alle drei Jahre geprüft. Die häufigere Überprüfung des Bedürfnisses nach einer Waffe wird dazu führen, dass die Waffenberechtigung öfter als bisher wieder aberkannt werden kann.

<!--[if !supportLists]-->o <!--[endif]-->Das geltende Waffenrecht billigt Sportschützen als Grundausstattung zur Ausübung des Schießsports drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen zu. Will der Schütze dieses Kontingent überschreiten, muss er dies gegenüber seinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen. Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen über das Grundkontingent hinaus zu reduzieren, wir eine Überschreitung des Grundkontingents in Zukunft nur noch möolle der sorgfältigen Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition zu ermöglichen. Auch wenn nicht sämtliche Waffenbesitzer tatsächlich kontrolliert werden können, wird alleine die ständige Möglichkeit unangemeldeter Kontrollen eine striktere Befolgung der Regeln veranlassen. Hierbei ist – außer bei Gefahr im Verzug - nicht vorgesehen, dass die Wohnung gegen den Willen des Berechtigten betreten werden kann. Wer seiner Pflicht zur Gestattung einer Kontrolle nicht entspricht, muss jedoch mit dem Entzug der Waffenbesitzkarte rechnen.

Die unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition soll in Zukunft als Straftat verfolgt werden, falls hierdurch die Gefahr des Verlustes der Waffe oder des Zugriffs Unbefugter verursacht wurde.



<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->Mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung einer legaler Waffen

Bislang sind Waffenschränke mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern (mechanisch oder elektronisch) ausgestattet. Wir werden es dem Bundesministerium des Innern ermöglichen, im Wege der Rechtsverordnung technische Systeme der Absicherung von Waffen und Waffenschränken zu verlangen. Dies betrifft insbesondere biometrische Sicherungssysteme. Die Technik hierzu ist noch in der Entwicklung, aber in ihrer Zielrichtung bereits absehbar. Die gesetzliche Maßnahme wird die technische Entwicklung beschleunigen und vor allem dazu führen, dass aufgrund der Massenproduktion der Einsatz der Technik auch bezahlbar sein wird. Ziel ist die Entwicklung von Erkennungschips, die die Öffnung der Schränke aber auch die Nutzung der Waffe bezogen auf den einzelnen Schuss davon abhängig macht, dass die individuellen körperlichen Merkmale des Berechtigten eingelesen werden.



<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters

Aufgrund der EU-Waffenrechtlinie vom 21. Mai 2008 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. In diesem Register müssen Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer der Waffe sowie Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers eingetragen werden. Ein derartiges nationales Waffenregister ist zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden in den Ländern, ohne dass eine Vernetzung existiert. Wir wollen, dass ein derartiges Register bis Ende des Jahres 2012 – und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist – eingerichtet wird.





Mit freundlichen Grüßen

Volker Kröning

--
Karin Buchholz
Studentische Mitarbeiterin
Volker Kröning, MdB

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel: 030/ 227-73860
Fax: 030/ 227-76858

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bo_Oring
X-Baller
X-Baller
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Registriert: 08.06.2005 17:49

#78

02.06.2009 23:58

Sehr geehrter Herr bo_Oring,

vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Mai 2009 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Wegen der Vielzahl der hier täglich eingehenden Schreiben ist es Bundeskanzlerin Merkel leider nicht möglich, in jedem Fall persönlich zu antworten. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

Zu Ihrer E-Mail-Anfrage habe ich das für Grundsatzfragen des Waffenrechts zuständige Bundesministerium des Innern um eine Stellungnahme gebeten.
Hierzu teile ich Folgendes mit:

Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2009 in enger Absprache mit den Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages die vom Bundesminister des Innern vorgelegte Formulierungshilfe zu notwendigen waffenrechtlichen Änderungen als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden beschlossen. Grundlage der nunmehr vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsinitiative waren die von einer kurzfristig eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Punkte, die intensiv mit den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag abgestimmt worden sind. Die beabsichtigten Änderungen des Waffenrechts und anderer gesetzlicher Regelungsbereiche umfassend demnach kein Verbot des sogenannten Paintball-Spiels oder zusätzliche weitere Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts, die in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit diskutiert worden waren.

Die Bundesregierung hat damit zügig und konsequent das umgesetzt, was waffenrechtlich möglich und erforderlich ist, um solch ein tragisches Ereignis wie die Tat in Winnenden künftig verhindern zu helfen. Die Beurteilung der erforderlichen waffenrechtlichen oder sonstigen gesetzgeberischen Konsequenzen bleibt aber letztlich der Willensbildung des Deutschen Bundestages vorbehalten. Angesichts der komplexen Sach- und Rechtslage sowie der noch ausstehenden Entscheidung unseres Parlamentes bitte ich um Verständnis, dass auf Ihre persönliche Stellungnahme derzeit im Übrigen nicht näher eingegangen werden kann.

Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem auf der Internet-Seite (www.bmi.bund.de; siehe Homepage oder z.B. unter THEMEN -> Sicherheit -> Waffenrecht).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Schreiber

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totte
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Beiträge: 688
Registriert: 29.11.2005 11:22

#79

03.06.2009 09:15

Sehr geehrter Totte,

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat das Bürgerservice-Zentrum des Bundesministeriums des Innern (BMI) beauftragt, Ihnen für Ihre Mitteilung vom 10. Mai 2009 zu danken und diese zu beantworten. Hierzu teile ich Folgendes mit:

Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2009 in enger Absprache mit den Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages die vom Bundesminister des Innern vorgelegte Formulierungshilfe zu notwendigen waffenrechtlichen Änderungen als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden beschlossen. Grundlage der nunmehr vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsinitiative waren die von einer kurzfristig eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Punkte, die intensiv mit den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag abgestimmt worden sind. Die beabsichtigten Änderungen des Waffenrechts und anderer gesetzlicher Regelungsbereiche umfassen demnach kein Verbot des sog. Paintball-Spiels oder zusätzliche weitere Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts, die in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit diskutiert worden waren.

Die Bundesregierung hat damit zügig und konsequent das umgesetzt, was waffenrechtlich möglich und erforderlich ist, um solch ein tragisches Ereignis wie die Tat in Winnenden künftig verhindern zu helfen. Die Beurteilung der erforderlichen waffenrechtlichen oder sonstigen gesetzgeberischen Konsequenzen bleibt aber letztlich der Willensbildung des Deutschen Bundestages vorbehalten. Angesichts der komplexen Sach- und Rechtslage sowie der noch ausstehenden Entscheidung unseres Parlamentes bitte ich um Verständnis, dass auf Ihre persönliche Stellungnahme derzeit im Übrigen nicht näher eingegangen werden kann.

Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem auf unseren Internet-Seiten (www.bmi.bund.de; siehe Homepage oder z.B. unter THEMEN -> Sicherheit -> Waffenrecht).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Bürgerservice

Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de

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q11au
Will hier nur verkaufen
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#80

05.06.2009 11:44


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Clubberlang 81
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#81

16.06.2009 14:26

meine 2. antwortmail !!
naja ... inhaltlich nicht so befriedigend...

Sehr geehrter Herr :mnt: ,

zunächst einmal grüße ich Sie herzlich und möchte Ihnen auf Ihre Email zum Thema Paintball antworten. Wie Sie sicherlich nachvollziehen können, wurde nach den schrecklichen Vorfällen in Winnenden sehr emotional über eine strengere Handhabung des Waffenbesitzes in Deutschland diskutiert. Bei dieser hitzigen Debatte wurde dann nicht mehr getrennt zwischen den einzelnen Aspekten. Während Paintball zu Beginn gar nicht thematisiert wurde, rückte es plötzlich in den Mittelpunkt der Diskussion.

In den zurückliegenden Tagen habe ich verschiedene Briefe und Emails zu diesem Thema erhalten. Nun überstürzt Paintball zu verbieten, würde der Sache nicht gerecht werden. Da sind wir uns sicherlich einig. Ich möchte Ihnen aber nicht verheimlichen, dass ich Paintball seit vielen Jahren sehr kritisch gegenüber stehe. Ich persönlich kann der Tatsache, das verschiedene Gruppen mit Farbgeschossen auf andere Menschen zielen, keinen sportlichen Aspekt abgewinnen und empfinde das Ganze als recht befremdlich. Dennoch halte ich nichts von einem überstürzten Verbotsverfahren.

Nachdem kürzlich eine Petition im zuständigen Ausschuss im Deutschen Bundestag eingereicht wurde, werden wir in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch ausführlich Gelegenheit haben, über das Für und Wider von Paintball zu diskutieren und dazu verschiedene Expertenmeinungen einzuholen.

Sehr geehrter Herr :mnt: , auch wenn wir offenkundig unterschiedlicher Auffassung sind, so hoffe ich dennoch, dass ich Ihnen meine persönliche Überzeugung näher gebracht habe. Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne weiterhin als Ansprechpartnerin zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Susanne Kastner

___________________________________
Büro Dr. h.c. Susanne Kastner, MdB
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/ 227 77332
Fax : 030/ 227 76267
Email: susanne.kastner@bundestag.de

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000nitram
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Registriert: 29.10.2008 16:09

#82

25.06.2009 08:15

besser spät als nie? aber leider nicht auf meine mail bezogen, sonder aufs waffengesetzt allgemein....


Sehr geehrter Herr :mnt:,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Mai 2009 zum Thema Waffenrecht.

Angestoßen durch die bestürzenden Ereignisse von Winnenden im März 2009
haben wir geprüft, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit
im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen ist. Hierbei war den
nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung
zu tragen. Gleichzeitig war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit
überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen
pflegt, nicht unter einen Gesamtverdacht zu stellen und unangemessenen
Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen.
Im Vordergrund stand unser Bestreben, eine praxistaugliche Lösung
herbeizuführen. Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schusswaffen
sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung
der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Rechte von Schützen und Jägern,
haben wir mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen
Betroffenen mit getragen werden.
Um bei der gesetzlichen Neuregelung eine möglichst große Lebensnähe zu
gewährleisten, haben wir uns nahe am Fall von Winnenden orientiert. Hier
tötete ein 17-jähriger mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen
und sich selbst. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als
Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank
sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die
Waffe zugreifen. Da dieser vorsätzliche und gefährliche Umgang mit
Schusswaffen kein Einzelfall ist, sahen wir uns einerseits gezwungen, der
Waffenbehörde die Möglichkeit einzuräumen, auch verdachtsunabhängig das
Vorhandensein von etwa Waffenschränken kontrollieren zu können (§ 36 Absatz
3 Satzes 2 des WaffG neu). Die bisherige Rechtslage hatte dieses nicht
vorgesehen. Nun muss der Waffenbesitzer – ähnlich einer Alkoholkontrolle im
Straßenverkehr – mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen.
Allerdings wird durch den unverändert geltenden § 36 Absatz Satz 3 WaffG
klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen des Waffenbesitzers nach wie
vor nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden dürfen. Jedoch
kann bei wiederholter und nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der
sicheren Aufbewahrung die Behörde (gemäß des unverändert geltenden § 5a
Abs.2 Nr. 5 WaffG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers
ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben. Zudem wird durch
eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG zukünftig verlangt, dass bei
Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren
Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der „Holschuld“ der
Behörde wird nun eine „Bringschuld“ des Antragsstellers.
Andererseits wollten wir den vorsätzlichen – nicht den fahrlässigen –
Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften unter Strafe stellen. Verstöße
gegen die Aufbewahrungsvorschriften waren bisher lediglich bußgeldbewehrt.
Mit der Einführung des neuen § 52 a WaffG und der damit einhergehenden
Strafbewehrung wird zum Ausdruck gebracht, dass die vorsätzliche Verletzung
der Aufbewahrungsvorschriften mit der dadurch hinzutretenden konkreten
Gefahr des Abhandenkommens bzw. des Zugriffs Dritter kein Kavaliersdelikt
darstellt. Hiervon ausgenommen sind jedoch Spezialfälle wie beispielsweise
die vorübergehende Aufbewahrung auf dem Transport oder im Umfeld einer Jagd,
um Waffenbesitzer unter diesen besonderen Umständen nicht zu
kriminalisieren.
Weiterhin soll die Waffenbehörde durch die Änderung von §4 Abs. 4 Satz 3
WaffG künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung
der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses
Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von
Waffenbesitzern überprüfen können. So soll festgestellt werden, ob etwa ein
Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist. Bei Sportschützen
verlangt eine Erweiterung der bisher zugebilligten Grundausstattung mit
Sportwaffen, durch eine Ergänzung des § 14 Abs. 3 WaffG, künftig eine
regelmäßige Wettkampfteilnahme. Durch eine Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1
Nummer 2 WaffG wird das Mindestalter für das Schießen mit großkalibrigen
Waffen grundsätzlich von 14 auf 18 heraufgesetzt. Damit soll erreicht
werden, dass diese Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe
üben kann, der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber
verwehrt bleibt.
In der neuen Fassung des § 36 Abs. 5 WaffG wird das Bundesinnenministerium
ermächtigt, künftig neue Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und
Munition durch Rechtsverordnung zu regeln. Hierin sollen biometrische
Sicherungen von sowohl Waffenschränken als auch von Schusswaffen nach dem
Stand der Technik zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Solche
Sicherungen müssen ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein.
Durch § 43a WaffG wird bis 2012 ein
elektronisches nationales Waffenregister eingeführt und so die Transparenz
der im Umlauf befindlichen legalen Waffen erhöht. Weiterhin soll die
Meldebehörde zukünftig an die Waffenbehörde Namensänderungen, Umzug oder Tod
melden.
Durch eine befristete Amnestieregelung schließlich, sollen Besitzer
illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können.
Bereits vor diesen Änderungen besaß Deutschland eines der strengsten
Waffengesetze weltweit. Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf
aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter
verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet.
Trotzdem sollte uns allen bewusst sein, dass Vorkommnisse, wie das in
Winnenden, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen
werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das
Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Pofalla MdB

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