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Dye Boomstick aus USA

Ein guter Barrel - ein schlechter Barrel, lies es hier
Floptiker
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Dye Boomstick aus USA

#1

13.12.2014 10:25

Hey ich hoffe das Thema ist hier richtig.
Ich weiß auch das hier schon mal sowas vor Jahren besprochen worden ist.
Also ich habe mir bei ansgear einen Dye Carbon Fiber 2 Piece Boomstick Barrel - Autococker Thread - 15" Length - .688 Bore - Dust Lime bestellt . Nun habe ich das Problem dass ich den Lauf nicht ausgehändigt bekommen hab da es erst von einem Fachmann geprüft werden muss ob ich gegen das Waffengesetzt verstoße. Hat jemand schon Erfahrungen mit sowas gemacht ?
Danke für eure Hilfe .

Gruß
Floptiker

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BillyTheKid
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#2

13.12.2014 11:21

Du hast halt ein waffenrelevantes Teil importiert... war doch klar.
Wie die Sache ausgeht entscheidet der "Fachmann".

Warum kaufst du sowas nicht in Deutschland?

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xgambitx
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#3

13.12.2014 11:35

Wenn Du Pech hast bekommst Du eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, eine Geldstrafe und der Lauf ist weg.
Hast Du Dir mal überlegt, warum Du 18 sein musst, um einen Lauf kaufen zu können?
Hat sich ja gelohnt, Du Sparfuchs...

:ätsch:

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Floptiker
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#4

13.12.2014 13:18

Das hat nichts mit sparfuchs zu tun sondern das es den Boomstick nur in Schwarz in Deutschland gibt. Aber Danke für die Schlauen Sprüche.

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Chewy
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#5

13.12.2014 13:31

Floptiker hat geschrieben:Das hat nichts mit sparfuchs zu tun sondern das es den Boomstick nur in Schwarz in Deutschland gibt. Aber Danke für die Schlauen Sprüche.
http://www.paintballshop-hannover.de/Pa ... :6558.html

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Floptiker
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#6

13.12.2014 13:36


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#7

13.12.2014 14:42

ich habe mal ein back aus den usa bestellt und mich vorher informiert ....
dies war kein problem , laut zoll und örtlicher behörde , bei einem ganzen lauf wage ich es zu bezweifeln .... kann mal klappen aber ist kein muss .
das schöne war das jegliche behörden oder zoll nur unverbindliche aussagen tätigen wollten ;)

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das_tommY
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#8

14.12.2014 11:25

Hättest Dir auch einfach in Deutschland einen CF Boomie kaufen und das Tip in deiner wunschfarbe eloxieren lassen können. Das wäre vielleicht günstiger gewesen als das was jetzt evtl noch auf Dich zukommt :>

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Ichabod Crane
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#9

14.12.2014 12:37

Lauf ist ein wesentlicher Bestandteil (Zitat WaffG):

"... der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil."

Damit wird er rechtlich der Schusswaffe gleichgestellt ........

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Nuke'em
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#10

14.12.2014 13:24

Hätte hätte Fahradkette
Jetzt ist es eh zu spät. Ich kann verstehen, dass die Versuchung groß ist sich Tuning Zubehör aus dem Ausland zu bestellen. Viele sind auch schon mit ihren Läufen durch den Zoll gekommen. Aber ich kenn jetzt keinen Fall wo wer ärger bekommen hat.

Ich würde mich an deiner Stelle schlau machen ob ein Lauf ein waffenrelvantes Teil ist und inwieweit der Import evtl verboten ist.
Frag einfach mal in einem Shop deines Vertrauens nach, ob die für den Import ein Anmeldung beim PTB benötigen.
Oder noch mal beim PTB und beim Zoll nachfragen. Auch wenn die Ausagen nur unverbindlich sind, kannste darauf erstmal verweisen.
Konntest du dich dazu schon mal schriftlich äußern?
Mit Unwissenheit brauchst du natürlich erst gar nicht kommen, weil diese bekanntlich nicht vor Strafe schützt. Aber dafür mit Fakten.

In meinem Augen ist ein Lauf ein waffenrelvantes Teil. Die Frage ist nur noch in wie weit ein Lauf illegal ist. Du kannst damit ja die Schussgeachwindigkeit verändern, aber eigentlich kommt man nicht über 220fps weil die Importeure ja schon auf unter 200 chronen.
Also es verändert die Schussgeachwindigkeit was illegal ist, aber man kommt nicht auf über 220fps und somit eigentlich unrelevant.

Was vielleicht oder ich würde behaupten dir sicher evtl helfen könnte...kauf dir ne legale 180 fps NT11 für 300 mit einem identischen Lauf und mach diesen kaputt. Oder nur nen cf Boomie, dann würde ich aber trotzdem eine Dye Knifte mitnehmen wo der Identische Lauf dabei ist mitnehmen.
Dann schreibst du dem Zoll und sagst es ist ein Austauschteil und lässt den kaputten Lauf da. Falls möglich willst du auch dass sie zum beschussamt geschickt wird.

In der Regel bekommt man nur Sozialstd aufgebrummt.
Falls das der Fall sein sollte, musst du dann aber absofort aufpassen.
Drohen sie mit einem Eintrag in deine Akte würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen.

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suicide
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#11

14.12.2014 16:43

Ein Lauf ist per gesetzlicher Definition erst ein waffenrelevantes Teil wenn er ein patronenlager aufweist...ein paintballlauf ist nur ein rohr. Auch wenn die Herren beim Zoll das nicht direkt verstehen wollen mangels Eignung, so lassen sie sich trotzdem mit dem Gesetzestext überzeugen.

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Ichabod Crane
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#12

14.12.2014 19:58

suicide hat geschrieben:Ein Lauf ist per gesetzlicher Definition erst ein waffenrelevantes Teil wenn er ein patronenlager aufweist...ein paintballlauf ist nur ein rohr. Auch wenn die Herren beim Zoll das nicht direkt verstehen wollen mangels Eignung, so lassen sie sich trotzdem mit dem Gesetzestext überzeugen.
Lies mal den zitierten Auszug in Ruhe durch ..... das Erfordernis, dass der Lauf ein Patronen-/Kartuschenlager aufweisen muss, um im Sinne des Waffengesetzes als solcher zu gelten, findet sich nicht mehr in der aktuellen Fassung des WaffG. Sowohl Läufe als auch Patronen- bzw. Kartuschenlager (sofern sie nicht schon Bestandteil eines Laufes sind) werden im fraglichen Gesetzestext als wesentliche Bestandteile eingestuft. Dein Kontakt beim Zoll lag in der Vergangenheit richtig - aktuell läge er falsch. Zudem ist der Lauf eines Paintballmarkierers nicht nur "ein Rohr"; er ist vielmehr "..... ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, ....." - mithin ein Lauf im Sinne des WaffG, welcher als wesentlicher Bestandteil einer Schusswaffe (Markierer) gilt.
Zuletzt geändert von Ichabod Crane am 14.12.2014 20:12, insgesamt 1-mal geändert.

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suicide
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#13

14.12.2014 20:12

Ist ungefähr 10 Jahre her...mit der Begründung wurde damals mein Verfahren eingestellt.

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Ichabod Crane
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#14

14.12.2014 20:14

suicide hat geschrieben:Ist ungefähr 10 Jahre her...mit der Begründung wurde damals mein Verfahren eingestellt.
Ja, damals gab es diese Regelung noch .....

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suicide
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#15

14.12.2014 21:06

wieder was gelernt! :)

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Floptiker
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#16

15.12.2014 08:30

Danke für eure Hilfe. Warten wir mal ab was der Zoll heute sagt.

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Wheeler
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#17

15.12.2014 09:53

Manchmal ist es doch gut einen thread erst komplett zu lesen, ich hatte nach den ersten 3 postings schon was getippt ala "macht euch doch kein stress, paintball lauf ist nur nen rohr", krass das die das wirklich geändert haben.

Bin gespannt was dabei raus kommt.

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kAir
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#18

15.12.2014 11:34

So, hier mal die Antwort vom Zoll zu diesem Thema....
Sehr geehrter Herr XXX,

Markierer mit einer Bewegungsenergie der Geschosse zwischen 0,5 Joule und 7,5 Joule sind die klassischen Softairwaffen. Für das erlaubnisfreie Besitzen und Führen dieser Waffen ist die Kennzeichnung "F im Fünfeck" erforderlich.

Diese Kennzeichnungspflicht gilt allerdings nur für vollständige Waffen bzw. für unvollständige Waffen, die aber bereits alle Merkmale einer vollständigen Waffe aufweisen.
Teile von erlaubnisfreien Softairwaffen, insbesondere Magazine / Behälter für die Markierkugeln, Handschutz, Griffstücke, Schulterstützen oder Ersatzläufe, benötigen keine Kennzeichnung.

Aus waffenrechtlicher Sicht wäre der Import eines solchen Waffenlaufes somit erlaubt.

Zollrecht:

Liegt der Warenwert des Waffenlaufs unter 22 Euro wird Ihnen die Sendung zoll- und steuerfrei zugesandt bzw. an Ihr örtlich zuständiges Zollamt weitergeleitet.

Beim Überschreiten der o. g. Freigrenze werden 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert (umgerechnet in Euro) zuzüglich Versandkosten an Einfuhrabgaben erhoben.
Wird zudem die Wertgrenze von 150 Euro überschritten ist zusätzlich ein warenspezifischer Zollsatz von 2,7 % zu entrichten.

Das vom Absender in den USA beauftragte Versandunternehmen wird Sie bei der Zollabfertigung in Deutschland vertreten, für eventuell entstehende Einfuhrabgaben in Vorkasse gehen und diese bei der Auslieferung der Ware von Ihnen zurückfordern.


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

XXX (Zoll-Dresden)

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#19

15.12.2014 12:04

da sehen wir mal wieder wie fit die jungs in dem bereich sind ^^

bei mir habe ich das glück ein winziges zollamt mit zwei angestellten zu haben...wenn mir jetzt einer der beiden diese aussage getätigt hätte, würde ich keine bauchschmerzen haben nen lauf zu ordern da es ja eh von dem zollbeamten beurteilt würde der diese aussage getätigt hat. das es rechtlich mittlerweile aber nicht mehr zutreffend ist haben wir ja hier gelernt :)

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Floptiker
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#20

15.12.2014 16:06

So erstmal Danke an alle die hier was sinnvolles geschrieben haben.
Ich musste heute zum Zollamt und zwar mit meinem Markierer den er wollte sehen ob ein f Stempel drauf ist. War ein super netter Typ. Ende vom Lied ist ich besitze nun einen neuen Dye Boomstick in Lime.
Eine Empfehlung vom Zollbeamten wenn man sich nicht sicher ist einfach vorher beim Zoll Fragen.


Gruß
Floptiker

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icp-ms
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#21

15.12.2014 16:11

Super, danke für die Infos.

Hilft in Zukunft sicher anderen weiter

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#22

15.12.2014 17:57

Kannst ja deinen alten lauf sicherheitshalber trotzdem mit dem Hammer Plattschlagen, für den Fall das noch jemand vom Zoll fragen hat.. :lool:

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#23

15.12.2014 18:41

Ist aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden...Waffenrecht ist Länderrecht.
Unsere Antworten haben nichts mit Klugscheißen zu tun, sie sind einfach erfahrungsgebunden.

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#24

15.12.2014 21:24

Hier geht's nicht um Erfahrungsberichte sondern dumme Kommentare die mich nerven Wie Sparfuchs und so weiter.
Naja egal.

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fatjoe
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#25

16.12.2014 07:16

@Floptiker ich danke dir, nicht jeder traut sich einen vermeintlichen "Fehler" zu posten. Ich frag beim Zoll nach und bestell mir dann jetzt wohl auch dementsprechend Sachen die mein Händler nicht für mich ordern will.

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