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Das eigene Feld FAQ und How2

Hier findet ihr viele Infos rund um das Thema Paintball
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TITO0815
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Das eigene Feld FAQ und How2

#1

07.04.2018 20:58

Machen wirs kurz: Einfach so im Wald oder auf eigenem Grund Paintballspielen steht unter Strafe.

- Jeder hier im Forum verurteilt Wildspielen.
- Jedem hier im Forum ist es NICHT egal was ihr da tut.
- Viele hier im Forum werden euch der Polizei melden wenn sie euch erwischen.

Wer es offen zugibt illegal zu spielen läuft Gefahr hier rauszufliegen.

Wildspielen schadet dem Ruf von Paintball in Deutschland.
Wildspielen kann eine Vorstrafe nach sich ziehen.


Hast du denoch lust ein eignes Feld zu eröffnen? Dann kommt hier absolute How 2:

DIE 8 GOLDENEN REGELN ZUR ERÖFFNUNG EINES PAINTBALLFELDES

Viele Spieler bemängeln in Deutschland die Situation, daß es zu wenige Spielfelder gibt und versuchen ein eigenes Spielgelände zu eröffnen. Einige nur um mit einigen Freunden spielen zu können, andere sehen eine erste Möglichkeit in die Selbständigkeit und würden gerne nach einer Testphase Ihr Hobby zum Beruf machen.
Die generelle Meinung in Deutschland, ein Spielfeld zu eröffnen sei schwierig oder unmöglich, ist falsch.
Nun ein paar Worte zu meiner Person. Mein Name ist Stephan Wildemann, und ich habe über 10 Jahre Erfahrung sowohl als Spieler als auch in meiner Funktion als Gründer des ältesten 100% auf Paintball spezialisierten Großhandels in Deutschland, OPM Paintball Supplies. Vor diesem Hintergrund beschäftige ich mich seit 10 Jahren mit der Eröffnung von Paintballspielfeldern in Deutschland. In dieser Zeit habe ich viele Spielfelder gesehen, die von den Behörden wieder geschlossen wurden. Das hat sowohl in der Öffentlichkeit, als auch bei vielen Paintballspielern zu der falschen Annahme geführt, daß das Paintballspielen an sich bzw. das Eröffnen von Spielfeldern verboten sei. Diese generelle Meinung ist falsch.
Ich habe mich vor ca. 2 Jahren nochmals sehr intensiv mit den Gerichtsurteilen bzw. den abschlägigen Bescheiden der einzelnen Behörden beschäftigt und habe eine Strategie erarbeitet, die es ermöglicht, Spielfelder auch in einem überregulierten Land wie Deutschland zu eröffnen.
Die Unwissenheit um wichtige grundlegende Gesetze und Verordnungen, die bei der Eröffnung eines Spielfeldes zu beachten sind, führen oftmals zur sofortigen Schließung des Geländes.
Daher ist der wichtigste Grundsatz:

Halte ich mich an die Vorgaben, die aus geltendem Recht entstehen,
kann man mein Spielfeld nicht schließen.
Ich werde mich im nachfolgenden Text schwerpunktmäßig mit den Themen:
· Das Waffengesetz
· Wahl des geeigneten Grundstücks
· Öffentliches Spielen
beschäftigen.

Das Waffengesetz:
Dem Waffengesetz wird von vielen Spielern nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, das kann zu Fehlverhalten führen.
Im weiteren Verlauf werdet Ihr sehen, das Euch das Waffengesetz auf Schritt und Tritt beim Paintballspielen begleitet. Es ist sinnvoll, eine Ausgabe des Waffenrechts zu besitzen und zumindest wenn ihr zum Paintballspielen fahrt, im Auto zu haben, damit, falls Ihr in eine Kontrolle geratet, den zuständigen Ordnungskräften belegen könnt, das Ihr Euch im Rahmen der rechtlichen Vorschriften verhaltet.
Das erscheint Euch komisch? Vielleicht ist es das auch, aber gerade im Umgang mit Waffen sind viele Menschen sehr skeptisch und haben falsche Vorstellungen.
Im Laufe der letzen 10 Jahre habe ich schon öfter haarsträubende Fehler, auch bei Ordnungskräften, erlebt.

Kauft den Beck´schen Kurz Kommentar zum Waffenrecht ISBN 3 406 33748 1
und führt ihn, wenn Ihr Euer Hobby ausüben möchtet, mit Euch.
Paintballwaffen werden von vielen Spielern im alltäglichen Sprachgebrauch als Markierer bezeichnet. Das mag im Außenverhältnis zu Nichtspielern sinnvoll erscheinen, um das negative Image, welche Waffen in Deutschland im allgemeinen haben, nicht nach außen zu tragen. Dabei kann leicht übersehen werden, das wir ein strenges Waffenrecht haben, welches Fehlverhalten mit teilweise erheblichen Strafen belegt.
Paintballmarkierer sind Waffen, daher werde ich im weiteren Text auch nur noch über Waffen reden, um die Bedeutung klar herauszustellen.

§ 1 WaffG (1) definiert Paintballmarkierer als Waffen.
Also müssen wir im Umgang mit Paintballmarkierern das Waffengesetz uneingeschränkt beachten.
Paintballs dagegen sind laut WaffG keine Munition, daher sind die Gesetze für Munition nicht zu beachten.
Paintballwaffen mit einer max. Mündungsenergie von 7,5 Joule (210 - 230 fps, je nach Paintgewicht) tragen als Kennzeichen die Kaliberangabe sowie einen F-Stempel in einem gleichmäßigen Fünfeck und dürfen ab 18 Jahre frei erworben werden. Siehe §§ 33/34 WaffG.
Laut §12 WaffG. darf grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen Schießstätten geschossen werden.
Allerdings gilt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210 - 230 fps, je nach Paintgewicht) eine Ausnahme im §12 WaffG.
Hier heißt es
Schießen
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
Das heißt im Klartext

Für das Schießen von Painballwaffen auf einem Paintballspielfeld sind die Vorschriften für eine Schießstätte nach §§44/45 WaffG, nicht zu beachten und es ist auch keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig,

wenn
· die Waffen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben. (210 - 230 fps, je nach Paintgewicht). Dies erfüllen Paintballwaffen in der Regel
· es gewährleistet ist das die Paintballs das Gelände auf keinen Fall verlassen können.
· man das Hausrecht oder die Erlaubnis des Hausrechtsinhabers hat.

Klingt nicht so schwierig, oder?
Zu immer wiederkehrenden Streitigkeiten führt die Aussage befriedetes Besitztum. Einfaches Absperrband alleine reicht mit Sicherheit nicht aus.
Sinnvoll ist ein mind. 3 Meter hoher Zaun aus speziellem Paintballfangnetz. Somit ist eine ausreichende Befriedung gesichert, zum anderen reicht je nach Geländebeschaffenheit, ein normaler Zaun mit ausreichend Zwischenraum zum Spielfeld quasi eine Sicherheitszone aus um zu Gewährleisten das niemand durch umherfliegende Paintballs ernsthaft verletzt oder auch nur gestört werden kann. An kritischen Stellen sollte man den Zaun auf 5,50m bis 6m erhöhen.
Hausrecht erwirbt man durch Kauf oder anmieten eines Geländes. Natürlich kann jemand Euch das Gelände auch kostenfrei zur Verfügung stellen. Dann solltet ihr aber schriftlich nachweisen können, das Ihr das Gelände betreten und benutzen dürft. Diese Genehmigung sollte zumindest in Kopie immer mitgeführt werden, wenn ihr auf dem Paintballgelände seit, damit falls es zu einer Kontrolle kommt, Ihr Euch legitimieren könnt.


Öffentlichkeit

Öffentliche Paintballspielfelder existieren in ganz Europa, es wird in England und Frankreich in großen Stadien gespielt, einzig in Deutschland gehen einige Richter davon aus, das Paintballspielen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, da es unmoralisch sei. Daher wird öffentliches Paintballspielen in der Regel untersagt. Hierzu ist im Anhang ein Gutachten beigelegt, das die ordnungsrechtliche Einordnung von Paintball, sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen genau aufweist. Es hat sich aber auch gezeigt, das viele Gemeinden und Kommunen das Paintballspiel auf einem ordentlich geführten Gelände begrüßen und öffentliches Spiel und Werbung für solches nicht grundsätzlich ablehnen. Die hier aufgeführten Ratschläge sollen versuchen eine nahezu lückenlose Hilfestellung zum erfolgreichen eröffnen eines Spielgeländes zu geben um größtmögliche Investitionssicherheit zu gewährleisten.

Ein Spielfeld darf in der Regel keinen Öffentlichkeitsbezug aufweisen
Was heißt das für den Betrieb eines Paintballspielfeldes?

· Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand Euer Paintballspiel beobachten darf, der nicht eindeutig und nachweisbar zu eurer Spielergruppe gehört.
· Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand bei Euch Paintballspielen darf, der nicht eindeutig und nachweisbar zu Eurer Spielergruppe gehört.
· Ihr seid dafür verantwortlich, daß niemand Kenntnis davon bekommt, sei es durch Werbung oder Mundpropaganda, das Ihr auf Eurem Paintballspielfeld Paintball spielt, der nicht eindeutig und nachweisbar zu Eurer Spielergruppe gehört.

Hier noch einige weiterführende Erklärungen zu den oben genannten Stichpunkten:

· Das Gelände darf nicht von außen einsehbar oder für Fremde begehbar sein. Dies stellt sonst einen unzulässigen Öffentlichkeitsbezug dar.
· Jedwede Form von Werbung für Paintballveranstaltungen oder -einrichtungen sollte unterbleiben, jedenfalls soweit sie einen nicht bestimmten, klar definierten und eingrenzbaren Personenkreis "aufruft" bzw. diesem empfiehlt, dem Paintballspiel nachzugehen, sei es im Internet, in Fachzeitungen oder anderen Medien, soweit diese frei zugänglich sind. Also in der Mitgliederzeitschrift meines Paintballclubs darf ich werben, oder im Internet eine spezielle Seite, die nur meinen Mitgliedern über Paßwort zugänglich ist, darf ich nutzen. (obwohl dies z. Z. (2018) nicht mehr so eng gesehen wird)
· Nur die Mitglieder des Paintballvereins haben Zutritt auf das Paintballspielfeld. Dabei muß es sich nicht um einen eingetragenen Paintballverein handeln. (!!!!)
· Es muß vermieden werden, das durch die Darstellung in Publikationen des Vereins bei Außenstehenden auch nur der Eindruck entstehen könnte, das Spielfeld könne auch von nicht dem jeweiligen Verein angehörigen Personen für Paintballspiele genutzt werden.
· Die oben aufgeführten Punkte werden nicht in allen Bundesländern so strikt gehandhabt, allerdings tut Ihr gut daran, auch wenn Ihr in einem liberaleren Bundesland lebt, Euch an diese Ratschläge zu halten, da Ihr somit eine Investitionssicherheit und einen Fortbestand Eures Geländes garantieren könnt.


Wahl des geeigneten Grundstücks

Welches Gelände ist für einen Paintballplatz rechtlich am besten geeignet?
Bei jedem Grundstück in Deutschland ist genau vorgeschrieben was man auf diesem Grundstück machen darf.
Das Ganze steht im Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan sagt, das man zum Beispiel in einem Wohngebiet keine Chemieanlage bauen darf, sondern nur Wohnungen, und sogar hier kann unter Umständen das Aussehen der Häuser oder die Anzahl der maximalen Stockwerke vorgeschrieben sein.
Daher kann man für ein Paintballspielfeld nicht einfach von Bauer Hein den Acker mieten, denn dieser Acker ist als landwirtschaftliche Nutzfläche verplant und Landwirtschaft ist Paintballspielen nun wirklich nicht.
Ebenso sind Wälder forstwirtschaftliche Nutzflächen und unterliegen oftmals einem besonderen Schutz, da dort Tiere brüten, weiterhin sind grundsätzlich Waldsperrungen nicht zulässig und das Gelände kann somit nicht befriedet werden.


Gelände, die ohne Probleme verwendet werden können, sind reine Gewerbegebiete. Weitere detaillierte Informationen über die einzelnen Formen von Baugebieten und Ihre Nutzungseinschränkungen sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu finden. In der Regel wird man als Laie ohne anwaltliche Hilfe aus den vielen Verordnungen nicht wirklich schlau, daher beschränkt man sich am besten auf reine Gewerbegebiete. Hierbei ist zu beachten, das alte Gewerbegebiete oftmals sehr günstig vermietet werden, neue Gewerbegebiete hingegen in der Regel extrem teuer sind. In alten Gewerbegebieten siedeln sich oftmals Schrotthändler etc, an. Schaut einfach mal nach alten leerstehenden Fabriken, die eine soliden Zaum um das Gelände haben und bei denen oftmals große Freiflächen vorhanden sind, die mittlerweile mit Bäumen und Sträuchern wieder überwuchert sind. Halden in ehemaligen Kohleregionen sind unter Umständen auch eine interessante Alternative. Hallen sind auch sehr interessant, aber in der Regel sind Hallen entweder so verfallen, das man sie nicht mehr betreten/benutzen darf, oder sie kosten ab 2,5€ pro qm Monatsmiete und bei einem Mindestbedarf von 2.000qm (40m x 50m, bei Ligamaß von 36m x 45m) erreicht man schnell die stolze Summe von 5.000 € Monatsmiete (!).
Ein Außengelände sollte 8.000qm (80m*100m), die Größe eines Standard Fussballplatzes, nicht unterschreiten. Dies sind natürlich nur Erfahrungswerte, die bei Speedball oder anderen Varianten erheblich abweichen können. Es gilt, erlaubt ist was gefällt.
Das Bundesemissionsschutzgesetz und hier speziell die TA Lärm ist zu beachten, sollte aber in reinen Gewerbegebieten ein zu vernachlässigender Faktor sein.

Zusammenfassung:

Die 8 goldenen Regeln zum eigenen Spielfeld:
1. Die Waffen dürfen maximal 7,5 Joule Mündungsenergie haben (ca. 210fps)
2. Die Paintballs dürfen das Gelände nicht verlassen. (Am besten ein mind. 3m hohen Fangzaun.)
3. Das Gelände muß umfriedet sein. (Wäre durch den Fangzaun schon gegeben.)
4. Das Gelände darf nicht von außen einsehbar sein. (Hier reicht es auch wenn das Gelände an einem Privatweg liegt, dessen begehen für unbefugte verboten ist)
5. Das Gelände darf nur von einem klar vorher bestimmten Personenkreis besucht werden, am besten Mitglieder des Clubs oder Vereins.
6. Der Club oder der Verein muß nicht e.V. (eingetragener Verein beim Amtsgericht) sein.
7. Es darf kein Öffentlichkeitsbezug hergestellt werden. (Werbung etc..)
8. Gelände, die ohne Probleme verwendet werden können, sind reine Gewerbegebiete.

Alles was in dieser Farbe ist, wurde 2018 durch den User TITO0815 ergänzt, bzw. geändert

Anhang:

2 Gutachten
viewtopic.php?f=315&t=95863
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NoPodsLeft (08.04.2018 09:48)

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