Hier mal ein kleiner Auszug zur Gemeinnützigkeit eines Turnier-Paintballvereins, der gerne Steuerbefreiung erlangen möchte: " Der zweifelsfrei vorhandene Gesichtspunkt der Ausübung und Steigerung körperlicher Aktivitäten und des Wettkampfes wird in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen während des Spielsverlaufs massiv überlagert. " (aus DStRE 2015, 294)Calippo hat geschrieben:Quellenangabe?m4uLwUrF hat geschrieben:Gibt genug Gerichtsurteile die besagen das ein betreiben einer Paintball Anlage nicht mehr zulässig für Vereine ist.
Aber will jetzt nicht den Spielverderber spielen
Kenne mich auch nicht so gut aus in dem Bereich Paintball, weil Paintball ist doof !!! #paintballistdoof
Die Begründung der Gerichte ist ja hier entscheidend.
Des Weiteren wird noch eine Stellungnahme des Petitionsausschusses des dt. Bundestages und der DOSB genannt.