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Neues Waffengesetz in der Schweiz ab 12.12.08

Was so in der Schweiz passiert
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shit-ohr
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Neues Waffengesetz in der Schweiz ab 12.12.08

#1

18.12.2008 18:35

Waffen
Bekämpfung des Waffenmissbrauchs

Das revidierte Waffengesetz, das am 12. Dezember 2008 in Kraft trat, erleichtert die Bekämpfung des Waffenmissbrauchs. Es definiert, was als Waffe gilt, wie Waffen zu erwerben sind und unter welchen Voraussetzungen Waffen getragen werden dürfen. Ferner regelt es das Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet und die Ausfuhr von Waffen. Es legt weiter fest, unter welchen Voraussetzungen Waffenhändler Waffen herstellen und damit Handel treiben dürfen.

Alles Wissenswerte zum Waffenrecht ist nicht nur auf dieser Website zusammengefasst, sondern auch in einer Broschüre. Diese ist hier in elektronischer Form verfügbar und kann in Papierform beim Bundesamt für Bauten und Logistik (Online-Shop Bundespublikationen) bestellt werden.

_________________________________

Waffen gemäss Waffengesetz sind:

* Feuerwaffen, wie etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump action), Unterhebelrepetierer (lever action), Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen);
* Druckluft- und C02-Waffen mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
* Imitations-, Schreckschuss-und Soft-air-Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
* Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
* Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;
* Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen wie etwa Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze;
* sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray.


Danke an unseren Teamkollegen Abel der uns darauf aufmerksam gemacht hat.
Dazu gibts noch mehr sachen die man ab sofort wissen sollte. Zulesen unter der quelle unten.




quelle:

http://www.fedpol.ch


direktlink:

http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/ho ... affen.html

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shit-ohr
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#2

18.12.2008 22:52

Hab heut wieder mal mit unseren freunden von der polizei telefoniert und
habe interessante neue ergebnisse:

Schweiz:

Also rechtlich gesehen fallen unsere kanonen nicht in vollem umfang unters
neue waffengesetz, da es sich ja um ein Feuerwaffengesetz handelt und wir
mit kaltkompression schiessen, kann kein waffenschein ausgestellt werden!
d.h: wir bewegen uns in einer gesetzlichen grauzone, was kommen wird ist
wahrscheinlich das wir jeweils verpflichtet sind unsere kanonen polizeilich
registrieren zu lassen....
im Januar wird die Polizeidirektion eine Sitzung zu diesem thema abhalten
und wären über ein feedback von uns sehr froh, wo die probs bei dem gesetz
liegen....

Habe natürlich auch gefragt wie wir uns jetzt diesbezüglich verhalten sollen
und die antwort darauf lautet wir dürfen die kanonen in nicht
zusammengebautem nicht betriebsbereiten zustand und am besten abgeschlossen
zum einsatzort (Feld Halle) und zurück transportieren bis die Regelung klar
definiert ist...... wenn euch an der grenze jemand danach fragen sollte
könnt ihr euch darauf berufen dass wir im kontakt mit der Polizei stehen und
dass der transport zum einsatzort und zurück in ordnung ist.... also ned
sinnlos mit der gun irgendwo zur arbeit oder zur schule oder so fahren......



Europa

EU weit wird in verschiedenen staaten das waffengesetz revidiert, also je
nach land wo wir hin fahren fliegen etc müssen wir die jeweiligen
gegebenheiten abklären und gegebenen falls die entsprechenden Papiere
lösen......

Soweit mal von der Front, werde die entsprechenden schreiben die ich für
unsere Freunde aufsetze in unserem Forum posten, damit ihr wisst was da so
abgeht.....

greez Abel

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#3

19.12.2008 00:32

...schaaade und ich dachte in der schweiz hätte noch jeder nen steyr ballermann im schrank. :mnt:

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Ga
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#4

19.12.2008 01:55

Das Sturmgewehr 90 ist von SIG(-ARMS) ......

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#5

19.12.2008 02:11

...oder so ^^
...ich glaub tatsächlich isset aber nur n armee revolver den man(n) behält?

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Coyut
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#6

19.12.2008 08:07

shit-ohr hat geschrieben:Hab heut wieder mal mit unseren freunden von der polizei telefoniert und
habe interessante neue ergebnisse:

Schweiz:

Also rechtlich gesehen fallen unsere kanonen nicht in vollem umfang unters
neue waffengesetz, da es sich ja um ein Feuerwaffengesetz handelt und wir
mit kaltkompression schiessen, kann kein waffenschein ausgestellt werden!
d.h: wir bewegen uns in einer gesetzlichen grauzone, was kommen wird ist
wahrscheinlich das wir jeweils verpflichtet sind unsere kanonen polizeilich
registrieren zu lassen....
im Januar wird die Polizeidirektion eine Sitzung zu diesem thema abhalten
und wären über ein feedback von uns sehr froh, wo die probs bei dem gesetz
liegen....

Habe natürlich auch gefragt wie wir uns jetzt diesbezüglich verhalten sollen
und die antwort darauf lautet wir dürfen die kanonen in nicht
zusammengebautem nicht betriebsbereiten zustand und am besten abgeschlossen
zum einsatzort (Feld Halle) und zurück transportieren bis die Regelung klar
definiert ist...... wenn euch an der grenze jemand danach fragen sollte
könnt ihr euch darauf berufen dass wir im kontakt mit der Polizei stehen und
dass der transport zum einsatzort und zurück in ordnung ist.... also ned
sinnlos mit der gun irgendwo zur arbeit oder zur schule oder so fahren......



Europa

EU weit wird in verschiedenen staaten das waffengesetz revidiert, also je
nach land wo wir hin fahren fliegen etc müssen wir die jeweiligen
gegebenheiten abklären und gegebenen falls die entsprechenden Papiere
lösen......

Soweit mal von der Front, werde die entsprechenden schreiben die ich für
unsere Freunde aufsetze in unserem Forum posten, damit ihr wisst was da so
abgeht.....

greez Abel
Die Aussage betreffend der Schweiz ist nicht ganz richtig.
Wir sind schon länger mit FEDPOL in Kontakt und sind auch daran ein paar Ideen für gesetztesänderungen auszuarbeiten.

Gemäss dem neuen Gesetzt gilt jeder Markierer mit mehr als 7.5 Joule Mündungsenergie als Druckluftwaffe, jedoch nicht als Feuerwaffe. Gemäss eines Bundesentschlusses gibt es aber eine Sondergenehmigung die es nicht nötigt macht eine Waffenkauferlaubniss zu erwerben, und es ist auch nicht nötig den Markierer bei der kantonalen Waffenstelle zu melden.
Jedoch muss ein Besitzer nun über 18 Jahre sein.
Ein Grauzone gibt es aktuell bei Grenzgängen da es unterschiedliche Gesetze gibt die sich gegenseitig etwas wiedersprechen. Theoretisch müsste bei jedem Grenzgang wo ein Markierer über 7.5 Joule Mündungsleistung mitgeführt wird eine Sonderbewilligung in Bern eingeholt und der Zoll vorgängig informiert werden.
Diese regelung kommt aus dem Feuerwaffen bereich und nicht dem Druckluftwaffenbereich. Für Druckluftwaffen gibt es schlicht noch keine Saubere Regelung. FEDPOL meinte nach diversen Abklärungen dass es ok sein kann dass wenn man glaubhaft machen kann dass man unterwegs zu einem Training oder Turnier ist den Markierer einfach so mitzunehmen.
Probleme am Zoll sind aktuell aber nicht auszuschliessen.

Für Markierer unter 7.5 Joule Mündungsenergie ändert sich vorerst nix.

Ein viel grösseres Problem als die 7.5 Joule Regel ist aber das neue Anscheinwaffengesetz nach welchem alles eine Waffe ist was eine bedrohte Person unter Stress als Waffe empfindet.
Eine viel genauere Definition fehlt bis heute noch.
Da ein Markierer einen Lauf, Griff und Abzug hat, wäre es theoretisch möglich dass wenn eine Person damit bedroht wird diese nicht gleich kapiert dass es sich um keine Waffe handelt.
Da Anscheinwaffen automatisch dem vollen Waffengesetz unterliegen würde es sich in diesem Falle eben nicht mehr nur um eine Druckluftwaffe sondern gesetzlich gesehen um eine Waffe handeln welche unter wesentlich härteren gesetzten steht.
Dies bedeutet z.B. dass ein Händler Paintballmarkierer nicht mehr einfach so verkaufen könnte, sondern eine Waffenhandelslizenz benötigt die nicht sehr leicht zu kriegen ist und viele Auflagen enthält.

Es gibt eine Gruppe und Forum die sich schon relativ stark um das Thema kümmert und konstant mit FEDPOL in Kontakt steht.

Sollte jemand spezielle Fragen habe so kann auch ich euch gerne weitere Auskunft geben.

Zudem gibt es eine Brochure zu dem Thema.
Diese enthält aber aktuell noch ein paar Fehler da die Leute die die neuen Gesetzte entworfen haben erst später gemerkt haben dass das Schengenabkommen eigentlich nur den Bereich Feuerwaffen regelt und Druckluftwaffen gar nicht berücksichtigt.
Somit steht in der Brochure dass auch Drucklluftwaffen meldepflichtig sind was durch einen neuen Beschluss aber bereits wieder aufgehoben wurde.

Zudem ist die erste Gesetztesrevision des am 12.12 eingeführten Gesetztes bereist in Bearbeitung.

Naja...wir bleiben am Ball...

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#7

19.12.2008 11:09

eine regierung die ihre gesetze mit der zielgruppe abstimmt/ausarbeitet...ein traum! schweiz ich komme.

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#8

19.12.2008 14:22

Word!

Was die Scheinwaffen angeht, so isses ncih soo krass, solange man keine Replika hat, is alles ok...
ne Lackierpistole hat auch n Griff und n Abzug und einen "Lauf", und die hat mehr gemeinsamkeiten mit nem Marker als ne echte Flinte. von daher, glaub ich nich, das man mit seiner Regenbogencocker in Irgend ner Sittuation mit nem Schießprügel in zusammenhang gebracht wird...
Replikas (SP8 usw.) und Replikanahe (Tippman 98 z.B.) Puffen sind da schon schwieriger, da die aber im Turnierbereich eher selten vorkommen, sollte eigendlich alles klar gehn.

@Coyut: cool, das ihr in der Schweiz im Dialog mit der Polizei steht, das kommt hier in D oft zu kurtz, weil viele denken, dass sie ganz harte Gangster sind, und die Polizei ihr Feind sei, was ich persönlich schade find...

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#9

19.12.2008 14:39

Wir haben mit der Bundesbehörde viel über das neue Anscheinwaffengesetz diskutiert.
Die sehen das zumindest momentan leider noch ganz anders.

Zumindest wissen sie jetzt dass es neben der Woodlandszene auch noch Turnierspieler gibt die nicht unbedingt mit Replikas rumrennen.

Aber sie sind auch bereit über Gesetztesanpassungen zu diskutieren wenn diese verhindern dass ein Laie sich von einem Paintballmarkierer bedroht fühlen könnte.

Das Hauptproblem liegt aktuell bei den Händlern.
Denn wenn wir es nicht fertigbringen Paintballmarker (nicht Replikas) vom Anscheinwaffengesetz zu befreien braucht jeder der Markierer verkaufen will eine Waffenhändelrlizenz...
Dies wäre mit einigen Unkosten, zeitlichen Problemen und vorallem einer nicht garantierter Zulassung verbunden.
Für jeden Markiererimport müsste dann in Bern eine Sondergenehmigung eingeholt werden und beim Zoll anschliessend angemeldet werden.
Der administrative Aufwand würde für die Händler massiv grösser und der Kunde müsste weitere Kosten übernehmen.

Somit liegt das Ziel definitiv dort dass Paintball Sportgeräte nicht zwingendermassen als Anscheinwaffen gelten.

Wie gesagt..wir stehen in ständigem Kontakt und schauen was sich machen lässt.

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Ronnt
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#10

23.12.2008 10:18

da lieb ich mir doch österreich da hab ich letztens einen mit nem zusammengebauten markierer im Mac Donalds gesehen interessiert keinen.

Da kannst du auch handfeuerwaffen und Flinten einfach so kaufen wie bei uns luftgewehre.Und für Jagtgewehre musste dich auch nur registrieren :)

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TheRazor
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#11

23.12.2008 16:56

naja interessiert bei uns auch keinen solange es niemand is der sich damit auskennt. unsere markierer schauen ja ohne lauf zum glück relativ harmlos aus solange es nicht unbedingt ne tippe mit bodykit ist.

wenn natürlich die turnier aufsicht hinter dir steht gibts mecker.

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