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Diebstahl 2 Paintball Taschen!!!

Was so in der Schweiz passiert
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Liemann.s
Rec-Baller
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#51

23.01.2009 15:45

Veit hat geschrieben:z.b. sagen sie IMMER du MUSST eine rechnung vorlegen , sonst zahlen sie nicht , bzw. müssen sie nicht zahlen .

auch das ist GELOGEN !

öhm nö !
als BEWEIS reichen z.b. auch aussagekräftige BILDER und zeugenaussagen !

im zweifelsfall kann man es über die hausrat versuchen ... aber auch da (und gerade da) aufpassen WAS und WIE man was sagt ... ;-)
Richtig Veit! Fotos reichen vollkommen. Hat mir ein versicherungs Vertreter gesagt. (mach neben bei Gutachten für div. versicherung)

Und dann müssen die immer den wiederbeschaffungswert eines Händlers Zahlen(oder die Versicherung findet was bei ebay oder egun) und jeder weiß das da kaum viel weniger raus kommt als Neuwert.

z.B. Hab mal ne gun von nem Kumpel zerstört. Als der Gutachter kam, guckt der sich das ding an und wusste nix damit anzufangen. Ende von Lied Neupreis bekommen.

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Würmli
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Beiträge: 35
Registriert: 28.05.2007 11:12

#52

23.01.2009 16:37

Ich hab die gestohlene Tasche als Reisegepäck im Hausrat drin. Bin zufrieden, hätte ja noch mehr passieren können

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