eigene Beiträge| neueste Beiträge| ungelesene Beiträge| unbeantwortete Beiträge| aktive Themen| Fördermitgliedschaft| Cockerpage

Der richtige Transport des Markierers

Du bist neu im Paintball Sport und hast Fragen? Hier rein.
Benutzeravatar
h00bi
Rookie
Rookie
ForumBadges: Bild
Beiträge: 504
Registriert: 11.11.2010 08:27

#51

09.03.2017 12:45

snowhover hat geschrieben: Ein Interpretation zum Thema eines Rechtsanwalts.

htt
"Die Grenzen zwischen legalem Transportieren (nicht zugriffsbereit) und verbotenem Führen (zugriffsbereit) sind in diesem Bereich jedenfalls fließend und lassen sich derzeit nicht verlässlich bestimmen.
Sobald Spielraum zur Interpretation besteht, hat man keine Rechtssicherheit.
Also sollte man, wenn man sicher sein will, es auch so handhaben dass kein Spielraum zur Interpretation mehr da ist.
Also Schloss dran und gut is.

Das ist genau so wenn eine Frist am 15. des Monats verstreicht. Hat man keinen Bock dass was schief geht kümmert man sich am 14. oder vorher drum und nicht erst am 15.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
miezekata
Paints
Beiträge: 57
Registriert: 25.12.2016 13:05

#52

09.03.2017 12:48

BTW, Lidl hat im Moment Kofferbänder und Zahlenschlösser für unglaubliche 4 Euro

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Kunzborg
Will hier nur verkaufen
Wohnort: Köln
Beiträge: 16
Registriert: 20.10.2014 08:39

#53

11.03.2017 01:10

Ich möchte der Diskussion gerne noch eine Frage hinzufügen, und es gibt hoffentlich eine schlüssige Antwort darauf...


Rein hypothetisch:

Man kommt in eine Kontrolle. Die Kollegen in grün sind sich nicht sicher und kassieren den Markierer ein. Das Gerät kommt in die entsprechend ermittelnde Teststelle und muss geprüft werden. Den Bolt einer (Beispiel wegen export) Ego LV1 hat man rausgenommen und separat im Case verstaut.

Wird nun der Markierer mit den praktisch vorhandenen Teilen wieder zusammengesetzt und damit überprüft oder gilt der Markierer als nicht Testbar, da keine baulichen Veränderungen (einsetzen des vorher nicht verhandenen Bolts) gemacht werden dürfen? Oder wird zusammengesteckt und fertig?

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
jim
Semi
Semi
Beiträge: 864
Registriert: 03.09.2008 11:40

#54

11.03.2017 02:40

Kunzborg hat geschrieben:Ich möchte der Diskussion gerne noch eine Frage hinzufügen, und es gibt hoffentlich eine schlüssige Antwort darauf...


Rein hypothetisch:

Man kommt in eine Kontrolle. Die Kollegen in grün sind sich nicht sicher und kassieren den Markierer ein. Das Gerät kommt in die entsprechend ermittelnde Teststelle und muss geprüft werden. Den Bolt einer (Beispiel wegen export) Ego LV1 hat man rausgenommen und separat im Case verstaut.

Wird nun der Markierer mit den praktisch vorhandenen Teilen wieder zusammengesetzt und damit überprüft oder gilt der Markierer als nicht Testbar, da keine baulichen Veränderungen (einsetzen des vorher nicht verhandenen Bolts) gemacht werden dürfen? Oder wird zusammengesteckt und fertig?
wie die jungs das handhaben in einem solchen fall, wird dir hier auch keiner mit sicherheit sagen können.

dass die den bolt einstecken und die gun testen, und dir dann daraus einen strick drehen wollen, ist theoretisch natürlich möglich.
kannst du dann mit nem anwalt gegen vorzugehen, das letzte wort hätte wohl irgend ein richter.

ich bin kein rechtsverdreher, aber persönlich der meinung, dass jeder halbwegs gute anwalt und richter dich frei sprechen würde.

kurz und knapp "den export bolt hab ich noch nie benutzt, vllt. tu ich es irgendwann mal im ausland, wo es erlaubt ist"


du solltest dir aber auch überlegen, ob du nicht sonstige veränderungen an deiner gun vorgenommen hast, die ebenfalls dazu führen könnten, dass dein markierer in deutschland nicht mehr "legal" wäre.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
spock001
live long and prosper
live long and prosper
ForumBadges: Bild
Beiträge: 5153
Registriert: 13.03.2005 22:14

#55

11.03.2017 02:45

nen anderen lauf dran? :mnt:

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
xgambitx
Teilzeitarschloch
Teilzeitarschloch
Wohnort: Reichenbach
Beiträge: 2851
Registriert: 20.07.2009 10:12

#56

11.03.2017 08:44

Geprüft wie beschlagnahmt, es dürfen keine Teile hinzugefügt oder ergänzt werden. Du musst natürlich, für Deine eigene Sicherheit, das Beschlagnahmeprotokoll so unterschreiben, wie die Knarre entgegengenommen wurde...sprich ohne eingebauten Bolt, Regulator usw.
Alles andere wäre sehr dumm.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
DaCrazyP
Rec-Baller
Rec-Baller
Wohnort: OWL
Beiträge: 375
Registriert: 22.01.2016 08:00

Re: Der richtige Transport des Markierers

#57

28.03.2018 11:38


Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
gdog33
Rookie
Rookie
Trusted Seller: Bild
ForumBadges: BildBild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 464
Registriert: 29.06.2016 13:45

Re: Der richtige Transport des Markierers

#58

28.03.2018 12:45

DaCrazyP hat geschrieben:
28.03.2018 11:38
Ich spiele mal Totengräber... : https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... 4c3a1.html
.....Wird eine solche Paintball-Waffe, mit der Farbkugeln abgeschossen werden, außerhalb der eigenen Wohnung mitgeführt, sind die Vorschriften des Waffengesetzes einzuhalten. Dieses regelt klar, dass beim Transport der Waffe, beispielsweise zu einer Schießanlage, die Gotcha in einem verschlossenen Behälter transportiert werden muss und dass eine Schusswaffenerlaubnis erforderlich und mitzuführen ist..

wasn das fürn Text, Schusswaffenerlaubnis???

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
TITO0815
Midgard-Design
Midgard-Design
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Trusted Seller: Bild
ForumBadges: BildBild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 4858
Registriert: 29.10.2014 15:51

Re: Der richtige Transport des Markierers

#59

28.03.2018 14:45

Boulevardpresse
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor TITO0815 für den Beitrag:
Dodo (29.03.2018 09:25)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
CRiS
Nogarator
Nogarator
Wohnort: Herne
ForumBadges: Bild
Beiträge: 5692
Registriert: 31.05.2006 23:54

Re: Der richtige Transport des Markierers

#60

28.03.2018 17:53

Eine Waffe, das ist ein Markierer, muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Da es sich bei einem Paintball Markierer um eine erlaubnisfreie Waffe handelt, also frei verkäuflich ab 18 Jahren, muss kein kleiner Waffenschein oder Waffenbesitzkarte besessen oder mitgeführt werden. Man führt, sprich trägt, den Markierer ja sowieso nicht öffentlich mit, oder legt diesen einfach so in den Kofferraum, weil das Waffengesetz einem ja sowieso vorschreibt diesen verschlossen von Zuhause zur Sportstätte zu transportieren.

Und einem Journalisten, wenn das überhaupt einer ist, wirklich ernstzunehmen, der ein solches Foto benutzt, wenn über Gotcha / Paintball gesprochen wird, kann niemand, der auch nur einen Hauch von der Materie versteht oder den Sport ausübt, wirklich ernst nehmen:
1.JPG
1.JPG (57.59 KiB) 1971 mal betrachtet
Kaliber 6mm BB ist weit entfernt vom Paintball Kaliber .68
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor CRiS für den Beitrag:
gdog33 (28.03.2018 21:06)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Dodo
Podbitch
Podbitch
ForumBadges: BildBild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 127
Registriert: 07.08.2017 18:28

Re: Der richtige Transport des Markierers

#61

29.03.2018 09:26

CRiS hat geschrieben:
28.03.2018 17:53
Eine Waffe, das ist ein Markierer, muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Da es sich bei einem Paintball Markierer um eine erlaubnisfreie Waffe handelt, also frei verkäuflich ab 18 Jahren, muss kein kleiner Waffenschein oder Waffenbesitzkarte besessen oder mitgeführt werden. Man führt, sprich trägt, den Markierer ja sowieso nicht öffentlich mit, oder legt diesen einfach so in den Kofferraum, weil das Waffengesetz einem ja sowieso vorschreibt diesen verschlossen von Zuhause zur Sportstätte zu transportieren.

Und einem Journalisten, wenn das überhaupt einer ist, wirklich ernstzunehmen, der ein solches Foto benutzt, wenn über Gotcha / Paintball gesprochen wird, kann niemand, der auch nur einen Hauch von der Materie versteht oder den Sport ausübt, wirklich ernst nehmen:
1.JPG

Kaliber 6mm BB ist weit entfernt vom Paintball Kaliber .68
Jup, ist zwar nur ein Symbolfoto, aber ein ziehmlich beschissenes. :loli:

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
h00bi
Rookie
Rookie
ForumBadges: Bild
Beiträge: 504
Registriert: 11.11.2010 08:27

Re: Der richtige Transport des Markierers

#62

29.03.2018 14:43

hab den Artikel gestern auch gelesen und bin zu dem Entschluss gekommen dass die Dame einfach nur einen unglaublich miesen Anwalt hatte oder der Richter hat massive persönliche Problem mit diesem Thema.
Eine Paintball Kanone im Kofferraum, ohne Luft, ohne Paint kann unmöglich als "führen" gelten.
So gut wie jeder normale deutsche Waffenkoffer für scharfe Waffen ist nicht abgeschlossen, weil er gar keine Schlösser hat. Er ist geschlossen (Wortlaut WaffG: "verschlossen") und die Waffe ist nicht zugriffsbereit.
Dieses regelt klar, dass beim Transport der Waffe, beispielsweise zu einer Schießanlage, die Gotcha in einem verschlossenen Behälter transportiert werden muss und dass eine Schusswaffenerlaubnis erforderlich und mitzuführen ist.
"und" schon mal gar nicht. Wenn, dann müsste da ein "oder" stehen.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
TITO0815
Midgard-Design
Midgard-Design
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Trusted Seller: Bild
ForumBadges: BildBild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 4858
Registriert: 29.10.2014 15:51

Re: Der richtige Transport des Markierers

#63

29.03.2018 16:50

h00bi hat geschrieben:
29.03.2018 14:43
hab den Artikel gestern auch gelesen und bin zu dem Entschluss gekommen dass die Dame einfach nur einen unglaublich miesen Anwalt hatte oder der Richter hat massive persönliche Problem mit diesem Thema.
Eine Paintball Kanone im Kofferraum, ohne Luft, ohne Paint kann unmöglich als "führen" gelten.
Falsch:

Das :fzeichen: kennzeichnet die Waffe an sich, also gilt für alles wo das :fzeichen: drauf ist.... dies ist eine Schusswaffe gem. Waffengesetz, welche beim Führen einen Waffenschein vorraussetzt. Unabhänging von benötigten Anbauteilen.
Desweiteren wird in dem Artikel (wenn wir diesen schon als zuverlässige Informationsquelle heranziehen wollen) erwähnt, dass der Kofferaum nicht verschlossen war.
entdeckten zwei Polizisten bei einer nächtlichen routinemäßigen Kontrolle an einem Freudenstädter Bahnhof im unverschlossenen Kofferraum ihres Kleinwagens
Somit kann unter Umständen, welche uns als Leser nicht bekannt ist, davon ausgegangen werden, dass ein Führen im Sinne des WaffG bestanden hat.
h00bi hat geschrieben:
29.03.2018 14:43
So gut wie jeder normale deutsche Waffenkoffer für scharfe Waffen ist nicht abgeschlossen, weil er gar keine Schlösser hat. Er ist geschlossen (Wortlaut WaffG: "verschlossen") und die Waffe ist nicht zugriffsbereit.
Jo.... es muss auch beim Kauf kein Schloss dran sein, dennoch muss das Behältnis in dem die Schusswaffe transpotiert wird verschlossen sein. Jeder Waffennutzer sollte also ein Schloss daran befestigen, wie auch immer er es macht, dies ist dem Gesetzgeber sowie der Gesetzdurchsetzten Instanz egal.
h00bi hat geschrieben:
29.03.2018 14:43
Dieses regelt klar, dass beim Transport der Waffe, beispielsweise zu einer Schießanlage, die Gotcha in einem verschlossenen Behälter transportiert werden muss und dass eine Schusswaffenerlaubnis erforderlich und mitzuführen ist.
"und" schon mal gar nicht. Wenn, dann müsste da ein "oder" stehen.
Da gebe ich dir Recht, dies ist einfach kein guter Journalismus.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
NoPodsLeft
Paints
ForumBadges: Bild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 94
Registriert: 27.07.2015 12:28

Re: Der richtige Transport des Markierers

#64

31.03.2018 18:48

Wobei ich da rechtlich nicht durchblicke, was als verschlossen und nicht zugriffsbereit interpretiert wird.
Da gab es auch mal vor 8 Jahren ein Urteil, dass ein Rucksack bereits als verschlossenes Behältnis akzeptiert wurde...wenn auch im Kontext des §42a (da ging es um ein Einhandmesser).
http://www.zvr-online.com/index.php?id=280
Das Risiko würde ich aber ehrlich gesagt nicht eingehen wollen, dass das später durch ein Gericht bewertet werden muss, daher mache ich grundsätzlich ein Schloss an die Paintballtasche und fertig.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Paintcheck
Rec-Baller
Rec-Baller
Wohnort: Oldenburg
Trusted Seller: Bild
ForumBadges: BildBild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 362
Registriert: 24.09.2015 13:50

Re: Der richtige Transport des Markierers

#65

31.03.2018 19:21

NoPodsLeft hat geschrieben:
31.03.2018 18:48
[...] daher mache ich grundsätzlich ein Schloss an die Paintballtasche und fertig.
Eben das. Keine 5 Minuten Aufwand und man ist auf jeden Fall safe.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Dhannanis
Will hier nur verkaufen
Beiträge: 35
Registriert: 21.04.2012 10:37

Re: Der richtige Transport des Markierers

#66

18.05.2018 10:04

So, jetzt muss ich Totengräber spielen.
Wir gehen in nächster Zeit nach jahrelanger Pause mal wieder spielen im Ausland.
Meine Frage : Transport Markierer OHNE verbauten regulator.
Export reg vorhanden, originaler habe ich bei ner Wartung mal kaputt gemacht und entsorgt und finde nun kein Ersatz mehr.
Transportiere ich ihn nun verschlossen komplett demontiert(reg ab, bolt raus etc. pp. Schloss dran)
Wird man den Markierer einkassieren, zum Beschuss Amt geben und den Export verbauen da er das einzige vorhandene ist?
Bei unserer aktuellen Grenze Lage ist es mir so nämlich zu heikel und ich werde das Ding wohl oder übel sonst vermotten lassen, weil auf ein riesiges hin und her oder eine evtl Verurteilung habe ich absolut kein Bock.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Paintcheck
Rec-Baller
Rec-Baller
Wohnort: Oldenburg
Trusted Seller: Bild
ForumBadges: BildBild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 362
Registriert: 24.09.2015 13:50

Re:

#67

18.05.2018 12:10

Zitat:
xgambitx hat geschrieben:
11.03.2017 08:44
Geprüft wie beschlagnahmt, es dürfen keine Teile hinzugefügt oder ergänzt werden. Du musst natürlich, für Deine eigene Sicherheit, das Beschlagnahmeprotokoll so unterschreiben, wie die Knarre entgegengenommen wurde...sprich ohne eingebauten Bolt, Regulator usw.
Alles andere wäre sehr dumm.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
aVa
Will hier nur verkaufen
Beiträge: 3
Registriert: 28.09.2016 10:49

Re: Der richtige Transport des Markierers

#68

18.05.2018 12:39

Sali Zäme

Wenn es ja heisst "geprüft wie beschlagtnahmt" kriegen die keine brauchbaren Werte aus dem Markierer... Schonmal einen PB-Markierer geschossen der keinen Lauf dran hat? Die Bälle fliegen ca 2 Meter weit.
Somit müsste man sich ja um Export Regulator etc. keine gedanken machen und das Board/Software wird viel wichtiger. Oder wie ist die gesetzliche Grundlage in Bezug auf Ramping?

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Dhannanis
Will hier nur verkaufen
Beiträge: 35
Registriert: 21.04.2012 10:37

Re: Der richtige Transport des Markierers

#69

18.05.2018 13:26

Mal davon abgesehen mit geprüft wie beschlagnahmt. Lauf, hp und Kugeln dürfen sie ja auch befallen, also warum auch nicht den regulator nutzen der dabei ist und dieser , oh Wunder, über 214 fps macht. Das ist das was mich stutzig macht. Ich meine da nur ein regulator transportiert wird und somit auch nur dieser verbaut werden kann, egal wo man war (weil eine Rechnung hab ich zb auf noch keinem Geld bekommen als Nachweis), mir daraus nen Strick zu drehen. Klar er ist nicht verbaut, aber wie in meiner Situation ist der andere im Müll vor Jahren gelandet da unbrauchbar und Ersatz mittlerweile schwer wird.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Dhannanis
Will hier nur verkaufen
Beiträge: 35
Registriert: 21.04.2012 10:37

Re: Der richtige Transport des Markierers

#70

18.05.2018 13:28

Edit: möchte hier keinen Nerven da die Frage wahrscheinlich immer schon diskutiert wird.
Aber gibt es Leute die kontrolliert wurden mit ner zerlegten knifte, nur mit auslands teilen(und auch im Ausland waren zum spielen) und fahren gelassen worden sind?

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Calippo
Rookie
Rookie
Wohnort: Hinterm Deich
ForumBadges: Bild
Beiträge: 419
Registriert: 05.05.2014 13:30

Re: Der richtige Transport des Markierers

#71

18.05.2018 13:46

Im Zweifel für den Angeklagten. Ob und welcher Regulator verbaut war dürfte nur schwer zu beweisen sein.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
aVa
Will hier nur verkaufen
Beiträge: 3
Registriert: 28.09.2016 10:49

Re: Der richtige Transport des Markierers

#72

18.05.2018 15:09

Ich wurde schon an der Grenze kontrolliert. Schweizer halt ;)

Wir hatten keine Probleme, obwohl unsere Markierer nicht in verschlossen Taschen waren. Sie wollten nur die Stempel sehen und damit war es dann auch erledigt.

Allerdings waren alles Turniermarkierer. Und weder Hopper, Flasche oder Lauf waren montiert.

Allerdings gilt es wie überall im Leben, wo man mit Polizei oder Grenzwächter in Kontakt kommt, immer schon freundlich und respektvoll bleiben. ---> Wenn sie dich ficken wollen, machen sie das auch ;)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Dhannanis
Will hier nur verkaufen
Beiträge: 35
Registriert: 21.04.2012 10:37

Re: Der richtige Transport des Markierers

#73

18.05.2018 16:32

Natürlich das ist mir bewusst.
Ich bin auch eher einer von der Sorte „lieber Save als sorry“.
Bei mir handelt es sich um ne 12 er reflex für die ich einfach keinen hyper 3 mehr finde, also zumindest kein umgebauter woodi markierer

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
TITO0815
Midgard-Design
Midgard-Design
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Trusted Seller: Bild
ForumBadges: BildBild
XtraBadges:
zeigen
Beiträge: 4858
Registriert: 29.10.2014 15:51

Re: Der richtige Transport des Markierers

#74

18.05.2018 16:59

Hallo,

ich bin zwar nicht vom Fach (hust)...
1. Aber transportiere den Markierer verschlossen im Case, den Reg irgendwo in der Tasche.
2. Falls es zu einer Kontrolle kommen sollte, wird zu 99,99999999% NUR der Stempel kontrolliert (sofern überhaupt eine Rechtsgrundlage zur Durchsuchung deiner Taschen besteht)
3. Sollte es zu einer Sicherstellung/Beschlagnahme kommen, wird nur der Markierer mitgenommen, also das Case.
4. Solltest du den Regulator im Case haben und dies zusammen genommen wird, hast du wirklich echt pech gehabt.

nen Hyper 3 wird man finden, schreib mal dye Support direkt an.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Dhannanis
Will hier nur verkaufen
Beiträge: 35
Registriert: 21.04.2012 10:37

Re: Der richtige Transport des Markierers

#75

18.05.2018 17:33

Danke dir, vielleicht mach ich mir auch zu viel nen Kopf drum. Aber man kann nie vorsichtig genug sein. Wäre aktuell sehr fatal wegen sowas ne Vorstrafe zu bekommen, aber wann wäre es das wohl nicht.
Natürlich wird der reg nicht am oder um den markierer transportiert wenn.
Danke für den Tipp, habe den dye Support mal angeschrieben, mal schauen ob die noch was haben

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links

Zurück zu „Einsteigerecke“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste