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DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

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Solid_Simon
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DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

#1

11.05.2018 07:48

Moin ;)

Seid gestern plagen mich leichte Gedanken zum 25.05.2018.
Wie sehr wahrscheinlich jeder irgendwie mitbekommen hat, tritt dann die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft.
Abgesehen von den Aufgaben, bzw. Pflichten die jetzt auf Firmen, Freiberufler, etc. zukommen ergibt sich ja leider noch die Geschichte mit der Erstellung, sowie der Verbreitung der Fotos und alle zwischenschritten.

Da stellen sich bei mir erstmal Grundlegende Fragen:
1.Was ergibt sich daraus jetzt für "uns"?
2.Was heißt das für Feldbetreiber?
3.Was Bedeutet das für die Turnierveranstaltungen?

Hat dazu jemand Infos?

Wie siehts mit Aufnahmen während dem Spiel aus?"actioncam"
Kann ich weiterhin für mich nutzen, wenn ich Sie nicht veröffentliche?


Bitte entschuldigt den leicht wirren Text. :?

Möchte das Thema nur mal generell ansprechen, da ich hier noch keine Infos dazu gefunden habe.

HAPPY Weekend... :msmiley1: :msmiley1: :msmiley1:

Simon

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Re: DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

#2

11.05.2018 07:54

Gude,

Joa am Thema DSGVO sind wir jetzt schon seid kanpp 2 Monaten dran.
Die gilt aber nur für die Verarbeitung der Daten hier als Plattform.....

Paintball im allgemeinen ist die neue Richtlinie Blumps.

1. Nix
2. Nix, ausser AGB anpassen, wie die Daten von den Einwilligungsblättern, welche einige benutzen, gehandhabt wird
3. Garnix, ausser wie Punkt 3

Für dich. Das Aufnehmen für private Zwekce, OHNE YOUTUBE etc., war noch nie und ist auch in Zukunft kein Problem und bedarf nur der Zustimmung des Feldbetreibers.
Möchtest du es veröffentlichen, benötigst du auch die Einverständniserklärung der auf dem Video zu sehenden Personen.

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Re: DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

#3

11.05.2018 08:28

Bist du dir da sicher, dass es für Paintball Schnuppe ist?
Immerhin fallen jetzt auch Fotos darunter....

Jedes Feld dass mir bekannt ist, macht (zumindest von gruppen) ab und zu mal Fotos und veröffentlicht die auf irgendeiner SocialMedia Plattform, bzw. Ihrer Homepage.

Theoretisch fällt auch ein Livestream darunter...
Oder werden diese Streams von offiziellen Redaktionellen Stellen durchgeführt?

Dass größte Problem (meiner Meinung nach) ist ja nicht, dass irgendwelche Daten gespeicher werden müssen, inkl verfolgung, blablabla, sondern das jedem Fotografen die Arbeit deutlich erschwert wird.

Einfaches Beispiel:
Ein Fotograf müsste von jedem Besucher, jedem Angestellten, einfach jedem der sich an diesem Ort aufhält und fotografiert werden könnte eine Schriftliche Einverständnisserklärung haben, dass er Fotos von dieser Person machen darf.....

Soweit mir bekannt ist, darf dieses Einverständniss nicht übertragen werden.
Soll heißen, der Feldbetreiber könnte es in Seine erklärung (die jeden Tag neu ausgestellt werden müsste) reinschreiben, dass Fotografiert wird, jeder "externe" Fotograf (Freiberufler, Hobby, whatever) darf dann trotzdem noch lange nicht fotografiern. Er müsste ebenfalls jeden der Zutritt hat um "Erlaubniss fragen".

Ich möchte hier gatrnicht auf die Datenverarbeitung im Forum eingehen, dafür ist das Thema für mich einfach zu beschissen :angfire: :mecker: :mecker:

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Re: DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

#4

11.05.2018 09:12

Die DSGVO ist nur ein neuer Name (halt durch die EU beschlossen) für etwas, was es im Grunde schon gibt.
Sei es Telemediagesetz oder Bundesdatenschutzgesetz....

Für den Sport Paintball ist es egal wie es heißt.
Für Fotographen bei Liga unproblematisch, da die Leute bei eintritt in die Liga im Grunde die Rechte am bild an die Liga abtreten und der Mediafuzzi diese durch Aggreditierung als Dienstleister erhält.
Als Fotgraph einfach so auf dem Feld.... ist es naja, entweder Übertragung der Rechte durch Feldbetreiber in Verbindung der Einwilligung der Teilnehmer (siehe unten) oder durch einholen der Rechte durch die Leute, welche Fotographiert werden.
Fotographierst du nur für dich auf nem Rentalfeld... benötigst du die Erlaubnis des Besitzers, dass du auf seinem Grund und Boden Bilder machen kannst. einwilligung der Leute entfällt, solange du die Fotos/Videos privat nutzt.

So fangen wir mal von vorne an.

Feldbetreiber Rental:

- bei Rentals holt sich die Einwilligung meist durch den Zettel, welcher JEDER Rental vor seinem Spieltag auzufüllen hat.

Felbetreiber Turnier:

- bei Turnierspieler holt sich der Betreiber dies auch durch entweder den Zettel zu Beginn, bzw ne Unterschrift auf irgendeinem Teamzettel ein.

mit Unterschrift pro Tag akzeptiert man nämlich die AGB des Feldes und dort sind meist § zur Photo- und Videographie enthalten

Feld Liga:

- Dort steht die Einwilligung meist in den AGB´s der Liga selber, und bei verbindlicher Anmeldung zu einer Liga akzeptiert man diese.

Feld Besucher:

- hier greift wieder die AGB, welche nur aushängen muss und mit Betreten des Geländes "stillschweigend" vom Besucher akzeptiert wird.....


Ist im Grunde.... ehmmmm Beispiel, Beispiel, Beispiel.

ah jetzt,

du gehst in ein Restaurant, das restaurant hat auch AGB´s diese akzeptierst du sobald du ihr nicht aktiv wiedersprichst.



ALSO es ist wie schon immer nur mit neuen §§§§
Dies muss der Betreiber, bzw Fotograph in seinen AGB´s anpassen

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Re: DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

#5

14.05.2018 09:52

Die Ergebnisse eines Liga Tages sind bereits eine Datenerhebung und bedarf der Einverständnis des Teams und Spieler ;)

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Re: DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

#6

14.05.2018 10:33

99.9% wissen nicht mal was für eine Gesellschaftsform ein Team darstellt an einem Spieltag ;)

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Re: DSGVO & Paintball ab dem 25.05.

#7

14.05.2018 12:02

der|Enrico [d.E.] hat geschrieben:
14.05.2018 09:52
Die Ergebnisse eines Liga Tages sind bereits eine Datenerhebung und bedarf der Einverständnis des Teams und Spieler ;)
Welche sie mit der Registrierung und verbindlichen Anmeldung zur Liga ja abgegeben haben....

Und @grobi.... Ein Team am Spieltag ist "nichts".

Wenn kein e.v. Dann zumindest ein Verein.

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