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Versicherung auf privatem Feld

Du bist neu im Paintball Sport und hast Fragen? Hier rein.
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Charle
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#26

22.02.2017 10:37

Die Netze die dort hoffentlich hängen sind es aber wohl. Da müsste sogar eine Statik für her. Und die wird eben berechnet über die Masten!
widdewidde wie sie mir gefällt ...
Fällt son Mast um und trifft jemanden der da gerade kacken war, n Trucker oder so, dann schauen wir mal weiter!
In der Zeitung wird dann nur wieder stehen "Trucker von Mast auf illegaler Paintballanlage beim kacken erschlagen!"

Aber das "bissl Behördenarbeit" zeigt uns ja schon das es nicht gerade so ist das man sich bissl erkundigt hat!

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TITO0815
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#27

22.02.2017 11:43

Moin Mädels,

Wie ich sehe läuft's ebend am Thema vorbei.
Egal....Ich sag jetzt einfach mal, dass die gewerblichen (und somit mehr Regeln unterworfenen) Feldbetreiber, die hier am lautesten Schreiben recht haben.

ICH will kein eigenes Feld. Ich trage ganz brav mein Geld wie schon immer zu euch und freue mich auf eure freundliche Betreuung an Trainings und Spieltagen.
Alles gut. Nicht gleich in eurer Existenz angegriffen fühlen.

P.s. Wenn ein Trucker widerrechtlich mein eingefriedetes Grundstück zum Pickeln betritt muss er keine Angst vor herumfallenden Masten haben, sondern eher vorm Hund oder dem Besitzer, der auch Gegenstände ohne F besitzen und benutzen darf.

Und gut. Werde zu dem Thema nichts mehr schreiben.....back to topic.

Thema war Versicherungsschutz. Wenn ihr keinen e.V. Wollt einzeln beim Schützenverein ne Nutzungserlaubnis abzeichnen und von dem Versicherungsfachmann eures Vertrauens den Versicherungsschutz prüfen lassen.

Cya Tito0815

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Anonymuse
Mugger
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#28

22.02.2017 14:48

wenn du alles besser weisst warum fragst du dann eigentlich...?
und wenn dir unsere Antworten aus 12 Jahren paintball nicht gefallen dann mach doch einfach dein Ding.

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h00bi
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#29

23.02.2017 12:56

zusammen mit Freunden ein privates Paintballfeld gebaut.
Die Frage nach Versicherung sollte sich hier eigentlich gar nicht stellen.
Falls sich jemand verletzt, hat jeder ne eigene Krankenversicherung. Oder verklagst du die Tennishalle wenn du umknickst?

Grobe Sachen passieren ja nur wenn jemandem in die Fresse/Klöten geballert wird oder wenn ne Flasche hoch geht.
Und genau diese Dinge nimmt man in die Verzichtserklärung auf.

Ja, ich werde nur zugelassene, geprüfte Flaschen verwenden
Ja, ich werde meine Maske auf behalten und ein Laufkondom benutzen
Ja, meine Kanone ist rechtlich okay
Ja, ich hab ne Sicherheitseinweisung bekommen und halt mich dran

Das schriftlich festhalten und gut is.

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Spies
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#30

23.02.2017 13:38

h00bi hat geschrieben:Die Frage nach Versicherung sollte sich hier eigentlich gar nicht stellen. Falls sich jemand verletzt, hat jeder ne eigene Krankenversicherung.
Das ist so nicht ganz korrekt, die Krankenversicherung hat zwar jeder, die kann aber die Zahlung verweigern bzw. in Regress gehen, wenn die Möglichkeit besteht, dass Dritte für den Schaden haftbar gemacht werden können.

Wenn du mit deinem Auto nen Unfall mit Personenschaden verursachst, haftet auch deine KfZ-Haftpflicht für die Behandlungskosten und nicht die Krankenkasse des Geschädigten.

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Charle
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#31

23.02.2017 14:26

TITO0815 hat geschrieben: P.s. Wenn ein Trucker widerrechtlich mein eingefriedetes Grundstück zum Pickeln betritt muss er keine Angst vor herumfallenden Masten haben, sondern eher vorm Hund oder dem Besitzer, der auch Gegenstände ohne F besitzen und benutzen darf.
Weil du Sheriff bist oder warum? Nicht mal die Polizei darf ihre Waffen einfach so einsetzen ohne Verhältnismässigkeit, aber jemand der im Schüztenverein ist und ne Waffenkarte hat darf das?
Juhhuu, ich knall alles weg was auf mein Grundstück kommt, weil er sagt ich darf das ja.
merkst selber oder?
aber wie gesagt, geht hart am Thema vorbei!

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suicide
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#32

23.02.2017 14:47

TITO0815 hat geschrieben:@suicide eine Bemastung ist KEINE bauliche Maßnahme....
Hanebüchener blödsinn...ich mach seit 5 Jahren beruflich fast nichts anderes als Bauanträge für bemastungen stellen. ;)
Charle hat geschrieben:Die Netze die dort hoffentlich hängen sind es aber wohl. Da müsste sogar eine Statik für her. Und die wird eben berechnet über die Masten!
Das ist korrekt allerdings muss bei fundamentierung auch die Windlastunbedenklichkeit des Mastes bzw des Fundamentes selbst bestätigt werden. Das muss allerdings nicht zwingend über eine Prüfstatik erfolgen aber zumindest über ein vergleichsgutachten.

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DanClark666
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#33

23.02.2017 15:07

Hoffe der TRUCKER ist oder wird nicht von "Straight" sein, mag die Jungs sehr.

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