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Versicherung auf privatem Feld

Du bist neu im Paintball Sport und hast Fragen? Hier rein.
Shibata
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Versicherung auf privatem Feld

#1

19.02.2017 12:26

Moin :hallo:

Vor einiger Zeit habe ich zusammen mit Freunden ein privates Paintballfeld gebaut. (Nutzung nur für Mitglieder, aber kein eingetragener Paintballverein)
Es befindet sich auf einem Vereinsgrundstück (Schützenverein) und natürlich befolgen wir die 8 Regeln, die hier im Forum veröffentlicht wurden. Dementsprechend müsste also alles in Ordnung sein.
Zu bemerken ist, dass die Paintballgruppe nicht zum Schützenverein gehört, aber die Erlaubnis des Vereins bezüglich der Nutzung besitzt.
Von uns wurden außerdem Verzichtserklärungen unterschrieben, die den Schützenverein aus der Haftung im Unfallsfall entlassen.

Meine Frage ist nun, wie andere das Ganze versicherungstechnisch regeln? Der deutsche Schützenbund versichert Paintball nicht. Muss man dafür eine Extraversicherung abschließen, oder reicht die private Unfall- bzw Haftpflichtversicherung?

Danke im Voraus

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Hauk
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#2

19.02.2017 13:01

Beim paintball verletzt sich offiziell niemand

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Olymph
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#3

19.02.2017 14:49

ich würde mal einen Versicherungsvertreter euren Vertrauens fragen ;)

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#4

20.02.2017 07:35

Und gründet nen Verein.....Dann haftet ihr nur mit den vereinsvermögen und nicht privat.

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Shadow2903
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#5

20.02.2017 08:37

Als Verein wirst du dann allerdings wieder vom Finanzamt in die Pflicht genommen, da keine Gemeinnützigkeit.

Ist die Frage, ob die Herren das wollen

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assi
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#6

20.02.2017 09:04

Es gibt diese netten Zettel die man auf beinahe allen Feldern unterschreiben muss, die besagen das man, praktisch, auf eigene Verantwortung handelt. Mal so ein Ding ansehen und ähnliches verfassen und die Leute unterschreiben lassen.

Das entbindet natürlich nicht davon das die Euch verklagen wenn Euer Feld so marode ist dass ihnen etwas auf den Kopf fällt, aber befreit Euch, imho, davon wenn jemand sich nicht die Regeln hät und zB durch nicht aufgesetzte Maske ein Auge weggeschossen bekommt.

Alles imho und graue Foren Theorie, aber so oder so ähnlich läuft es für gewöhnlich, denke ich.

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das_tommY
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#7

20.02.2017 10:22

Assi hat geschrieben:Es gibt diese netten Zettel die man auf beinahe allen Feldern unterschreiben muss, die besagen das man, praktisch, auf eigene Verantwortung handelt. Mal so ein Ding ansehen und ähnliches verfassen und die Leute unterschreiben lassen.

Das entbindet natürlich nicht davon das die Euch verklagen wenn Euer Feld so marode ist dass ihnen etwas auf den Kopf fällt, aber befreit Euch, imho, davon wenn jemand sich nicht die Regeln hät und zB durch nicht aufgesetzte Maske ein Auge weggeschossen bekommt.

Alles imho und graue Foren Theorie, aber so oder so ähnlich läuft es für gewöhnlich, denke ich.
Die guten alten Lebensverzichtserklärungen ehhhh Verzichtserklärungen xD

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Krashok
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#8

20.02.2017 10:55

Shadow2903 hat geschrieben:Als Verein wirst du dann allerdings wieder vom Finanzamt in die Pflicht genommen, da keine Gemeinnützigkeit.

Ist die Frage, ob die Herren das wollen
dann gründet man ein kegelverein mit paintball abteilung... :denk:

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King Django
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#9

20.02.2017 13:48

Assi hat geschrieben:Es gibt diese netten Zettel die man auf beinahe allen Feldern unterschreiben muss, die besagen das man, praktisch, auf eigene Verantwortung handelt. Mal so ein Ding ansehen und ähnliches verfassen und die Leute unterschreiben lassen.

Das entbindet natürlich nicht davon das die Euch verklagen wenn Euer Feld so marode ist dass ihnen etwas auf den Kopf fällt, aber befreit Euch, imho, davon wenn jemand sich nicht die Regeln hät und zB durch nicht aufgesetzte Maske ein Auge weggeschossen bekommt.

Alles imho und graue Foren Theorie, aber so oder so ähnlich läuft es für gewöhnlich, denke ich.
halb richtig.
handelt ihr grob fahrlässig seid ihr trotzdem dran.
das ding dient eher als abschreckung.

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assi
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#10

20.02.2017 13:51

King Django hat geschrieben:
Assi hat geschrieben:Es gibt diese netten Zettel die man auf beinahe allen Feldern unterschreiben muss, die besagen das man, praktisch, auf eigene Verantwortung handelt. Mal so ein Ding ansehen und ähnliches verfassen und die Leute unterschreiben lassen.

Das entbindet natürlich nicht davon das die Euch verklagen wenn Euer Feld so marode ist dass ihnen etwas auf den Kopf fällt, aber befreit Euch, imho, davon wenn jemand sich nicht die Regeln hät und zB durch nicht aufgesetzte Maske ein Auge weggeschossen bekommt.

Alles imho und graue Foren Theorie, aber so oder so ähnlich läuft es für gewöhnlich, denke ich.
halb richtig.
handelt ihr grob fahrlässig seid ihr trotzdem dran.
das ding dient eher als abschreckung.
Sag ich doch ;) ..oder was meinst Du?

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#11

20.02.2017 16:38

Shadow2903 hat geschrieben:Als Verein wirst du dann allerdings wieder vom Finanzamt in die Pflicht genommen, da keine Gemeinnützigkeit.

Ist die Frage, ob die Herren das wollen

JEIN.

1. Mit der Gründung eines Vereins braucht man keine Gemeinnützlichkeit.
2. Das Finanzamt steigt einem nur aufs Dach, wenn man mit dem Verein "Gewinn" erzielt.
3. Ein Eingetragener Verein hat 2 Vorteile:
1. Man kann eine Vereinsversicherung abschließen, die alle Repressalien der Vereinsmitglieder abdeckt (ist günstiger als einzelne private Versicherungen und kann im Vereinsbeitrag bei jedem Mitglied verrechnet werden, ohne dass das Finazamt spuckt)
2. Werden Ansprüche im Rechtsfall von Dritten, also Nichtmitgliedern, nur mit dem Vereinsvermögen juristisch berechnet. Also wenn ihr keinen Gewinn macht und die Beiträge für Feldversorgung und Versicherung drauf geht haftet ihr mit nicht wirklich viel *w00t*
4. In der Satzung des Vereins müssen dann für Mitglieder klare Regeln für die Teilnahme auf dem Feld bestehen und schon fängt man alle Fliegen mit einer Klappe.

Ist für den Anfang erstmal recht kompliziert (7 Gründungsmitglieder so mit Vorsitzender und Kassenwart etc.) lohnt aber auf lange Sicht.

EDIT: und zum Thema Gemeinnützigkeit: PBSV Ludwigshafen hat es geschafft sich als gemeinnütziger Paintballverein eintragen zu lassen :rock:

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#12

20.02.2017 18:20

Assi hat geschrieben:
King Django hat geschrieben:
Assi hat geschrieben:Es gibt diese netten Zettel die man auf beinahe allen Feldern unterschreiben muss, die besagen das man, praktisch, auf eigene Verantwortung handelt. Mal so ein Ding ansehen und ähnliches verfassen und die Leute unterschreiben lassen.

Das entbindet natürlich nicht davon das die Euch verklagen wenn Euer Feld so marode ist dass ihnen etwas auf den Kopf fällt, aber befreit Euch, imho, davon wenn jemand sich nicht die Regeln hät und zB durch nicht aufgesetzte Maske ein Auge weggeschossen bekommt.

Alles imho und graue Foren Theorie, aber so oder so ähnlich läuft es für gewöhnlich, denke ich.
halb richtig.
handelt ihr grob fahrlässig seid ihr trotzdem dran.
das ding dient eher als abschreckung.
Sag ich doch ;) ..oder was meinst Du?
ja hast recht...sagtest du quasi!



Aber ob das Feld wirklich so legal ist bezweifel ich mal.

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#13

20.02.2017 18:35

Hiho Django,

Was meinst du ist an dem Feld nicht legal? :denk:

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#14

20.02.2017 18:39

Edit: nach kurzer überlegung lass ich mein gefährliches halbwissen mal kurz weg und warte auf meine freundin (Rechtsfachwirtin) vielleicht kann sie das hier aufklären


Edit2: Jeder haftet mit seiner eigenen Privaten-Haftpflicht-Versicherung! Sinnvoll wäre in diesem Fall für jeden Spieler der das Spielffeld nutzt ebenfalls eine Verzichtserklärung gegenüber dem Verantwortlichen!
gibt es einen Mietvertag/Nutzungsvertrag mit dem Schützenverein?


Edit3: Da es sich hier wohl um eine „Freizeitgruppe“ handelt würde ich schauen, dass diese „fein raus“ ist. Dies insbesondere durch einen „Nutzungsvertrag“ für jede Person, die das Spielfeld nutzen möchte.

Hierin sollten folgende Punkte erwähnt werden:

Regeln vor, während und nach dem Nutzen des Spielfelds;

Bei Verletzungen gegenüber Dritten (egal ob Mitspieler, parkendes Auto oder Fenster vom Schützenverein :) ) wird die private Haftpflichtversicherung des Schädigers eventuell herangezogen.

Bei eigenen zugezogenen Verletzungen haftet jeder für sich selbst

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#15

20.02.2017 19:20

vnyzzm hat geschrieben:Edit: nach kurzer überlegung lass ich mein gefährliches halbwissen mal kurz weg und warte auf meine freundin (Rechtsfachwirtin) vielleicht kann sie das hier aufklären


Edit2: Jeder haftet mit seiner eigenen Privaten-Haftpflicht-Versicherung! Sinnvoll wäre in diesem Fall für jeden Spieler der das Spielffeld nutzt ebenfalls eine Verzichtserklärung gegenüber dem Verantwortlichen!
gibt es einen Mietvertag/Nutzungsvertrag mit dem Schützenverein?


Edit3: Da es sich hier wohl um eine „Freizeitgruppe“ handelt würde ich schauen, dass diese „fein raus“ ist. Dies insbesondere durch einen „Nutzungsvertrag“ für jede Person, die das Spielfeld nutzen möchte.

Hierin sollten folgende Punkte erwähnt werden:

Regeln vor, während und nach dem Nutzen des Spielfelds;

Bei Verletzungen gegenüber Dritten (egal ob Mitspieler, parkendes Auto oder Fenster vom Schützenverein :) ) wird die private Haftpflichtversicherung des Schädigers eventuell herangezogen.

Bei eigenen zugezogenen Verletzungen haftet jeder für sich selbst

Super bekommst n Bienchen ins Muttiheft (Oder deine Freundin *rotwerd* )

und das alles kann umgangen werden, wenn die Spielergruppe nen Verein gründet, der dann diesen Nutzungsvertrag mit dem Schützenverein hat. Ist unkomplizierter als das jeder sich beim Schützenverein vorstellen muss.

Und die Versicherung wäre auch allumfassend :grin:

@ Django nochmal zur Legalität

Er gibt an, alle "goldenen 8 Punkte" einer Felderöffnung eingehalten zu haben.
Somit hat er eine Nutzungsberechtigung vom Grundstückseigentümer
hat dafür gesorgt, dass die Waffengesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind (so mit Geschosse das Grundstück verlassen und 7,5 Joule usw)
Er betreibt es NICHT gewerblich (somit fällt auch die behördliche "Genehmigung" weg)

Was sollte nun daran illegal werden?


P. S. wenn ich ein Grundstück habe mit Zaun, welches nicht einsehbar ist und der Flächennutzungsplan des Bauamtes nichts gegen "Paint im Grundwasser" hat, dann kann ich PRIVAT (oder halt als Verein) auf dem Gelände den lieben langen Tag spielen, ohne das irgendjemand etwas dagegen sagen kann :denk: Auch wenn der feste Thread "Spielen im Wald" was anderes sagt........

Belehrt mich eines Besseren, wenn ich falsch liege :ätsch:

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#16

21.02.2017 11:11

einer paintball anlage bedarf es generell einer Zustimmung der involvierten Behörden, Bauamt, Kreispolizei, Umweltschutz etc.
Nur weil es Privat ist dürft ihr trotzdem nicht alles tun was ihr wollt.
Und können die Bälle das Feld verlassen wenn ich über den zaun schiesse? Wo landen die dann?

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#17

21.02.2017 11:20

der|Enrico [d.E.] hat geschrieben:einer paintball anlage bedarf es generell einer Zustimmung der involvierten Behörden, Bauamt, Kreispolizei, Umweltschutz etc.
Nur weil es Privat ist dürft ihr trotzdem nicht alles tun was ihr wollt.
Und können die Bälle das Feld verlassen wenn ich über den zaun schiesse? Wo landen die dann?

ehm das ist so nicht ganz richtig.

z.B. ich bin stolzer EIGENTÜMER eines Grundstücks im Gewerbegebiets (weil mein OPPA da mal ne Baufirma hatte)
Das Gelände liegt am Ortsrand ist durch Bäume und Sträucher nicht einsehbar....Ich stell ein Netz auf (nebenbei bemerkt, hat jedes PB Feld) und ermögliche den Zugang nur meinen Buddies mit dennen ich spiele.

Jetzt verrate mir mal, wer 1. das Grundstück zur "Überprüfung" betreten darf und 2. Welche der von dir genannten Behörden mir das spielen auf MEINEM Eigentum verbieten darf.

bin gespannt und sorry hat jetzt wohl nichtsmehr mit dem armen Fragensteller oben zu tun.

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#18

21.02.2017 11:24

das bauamt und die dürfen mit 24h anmeldung auf dein grundstück.

Wenn ein Ball das Gelände verlassen kann. Kann!!! also ich durch die Bäume schiessen KANN! dann hälst du die regeln des BKA auch nicht ein Somit die Polizei bzw. Kreispolizeibehörde.

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#19

21.02.2017 11:37

:lool:

naja wenn du meinst. ich habe da andere Erfahrungen gemacht. Vor allem WAS will das Bauamt mir denn sagen? Den ich bau ja nix?
Und die Kollegen in Blau betreten mein Eigentum nur mit richterlichen Beschluss oder mit meiner Erlaubnis :evil:

Aber nochmal zurück zur wie nanntest du es doch "bedarf es generell einer Zustimmung der involvierten Behörden"

welche Zustimmung benötige ich denn auf meinem Privateigentum wenn ich die gesetztlichen Bestimmungen, selbstauferlegt (durch netz etc), einhalte und sich garkeiner "beschwert"

Und wenn sich jemand beschweren sollte, darf dann gerne irgendein Amt, welches sich dafür interessieren sollte gern nach vorheriger Anmeldung gern mal zum Kaffetrinken vorbeikommen und DANN???? geht er wieder und ich spiele weiter.......

ICH MÖCHTE HIER KEINE DISKUSION ANFANGEN.
EVTL TRENNEN UND ANDEREN THREAD AUFMACHEN *rotwerd*

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Charle
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#20

21.02.2017 18:51

Kleiner Irrtum! In dem Gewerbegebiet laufen zwei Kiddies rum weil sie knutschen wollen. Die hören Schüße und rufen die Polizei an, zack Gefahr in Verzug! Da du kein Reichsbürger bist kannst du leider nichts dagegen tun! Aber da ihr euch ja alle an die in Deutschland geltenden Gesetze haltet, 214 Fps sei da nur als Eines genannt, kann euch dann natürlich nichts passieren.
Ach warte, da war ja noch das sich zwei Kinder gestört fühlten durch die Schußgeräusche im Gewerbegebiet; aber auch dafür findet man sicher eine Lösung!
Leute denken immer es ist so einfach mal eben schnell ein "legales" Feld aufzubauen. Dann frag ich euch nun aber, wenn es so einfach ist, warum sterben dann immer mehr Felder in Deutschland?

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#21

21.02.2017 20:04

Weil sie kommerziell genutzt werden wollen.

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#22

21.02.2017 20:14

der|Enrico [d.E.] hat geschrieben:das bauamt und die dürfen mit 24h anmeldung auf dein grundstück.

Wenn ein Ball das Gelände verlassen kann. Kann!!! also ich durch die Bäume schiessen KANN! dann hälst du die regeln des BKA auch nicht ein Somit die Polizei bzw. Kreispolizeibehörde.
was das mit der polizei betriff.
zitat der polizei: uns geht das nichts an und haben damit nichts zu tun aber nett das sie bescheid gesagt haben.


informieren ja, damit sie bescheid wissen falls mal eine oma anruft die horrorgeschichten behauptet. aber ansonsten haben die damit nichts zu tun.
ordnungsamt informieren ist wichtig aber da es eh auf dem gelände vom schützenverein ist, ist die frage ob es das da überhaupt noch bedarf.

wozu bauamt? wird nichts gebaut und ne nutzungsänderung findet auch nicht statt. vom schießsport zum schießsport.

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Charle
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#23

21.02.2017 20:59

Mir ging es um das Feld in dem Gewerbegebiet! Haste Pech musst sogar den B-Plan ändern lassen weil eventuell keine Sportliche Nutzung in einem Gewerbegebiet gegeben ist. Selbst mit einem Feld erlebt. Und dann macht dir nicht die Polizei oder das Ordnungsamt einen Strich durch die Rechnung, dann verbietet dir deine Gemeinde einfach mal da zu spielen weil man es einfach von Gesetz her nicht darf.
Und ein Polizist der sagt das es ihn nichts angeht sagt dies solange bis ein besorgter Bürger anruft. Weil spätestens dann hat es ihn zu interessieren und er hat der ganzen Sache nachzugehen. Stellt euch das nicht immer so einfach vor einfach mal auf nem Grundstück zu ballern.
Wie gesagt, wäre es so einfach würden es wohl schon mehrere machen, is ja ne ganz gute Einnahmequelle eigentlich, aber eben leider nicht so einfach!

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#24

21.02.2017 21:31

Allein die Bemastung der Netze ist je nach Bauamt und Ausführung genehmigungspflichtig

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#25

22.02.2017 05:39

Charle hat geschrieben: Wie gesagt, wäre es so einfach würden es wohl schon mehrere machen, is ja ne ganz gute Einnahmequelle eigentlich, aber eben leider nicht so einfach!

Wo wir wieder bei gewerblich bzw kommerziell sind. Der Fall hier, wie auch mein Beispiel sind rein Private Felder.........
Gewerblich=ja ist mit bissi Behördenarbeit verbunden
Privat ebend nicht

@suicide eine Bemastung ist KEINE bauliche Maßnahme....

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