ich hatte lange mit mir gehadert, ob ich das Thema mal angehen soll oder lieber sein lasse.
Da aber zz. KidsPB Teams und Events aus dem Boden schießen, wie Tchernobyl Pilze.
Erschwerend kommt dazu, dass am heutigen Samstag der Livestream des DPL Pokal´s läuft und mich persönlich der Finger juckte, als Mr. Mettfaust himself genau dieses Thema zur Nachwuchsförderung ansprach und so ein wenig Halbwissen in den Raum geworfen hat. Was für einen Vorreiter, Moderator, Gesicht der DPL und Natio Supertrainer, sehr schade ist.
Warum soll in Deutschland PB (also richtiges, so mit 7,5 Joule und Cal. 68) erst ab 18 erlaubt sein?
Waffenrechtliche Bewertung eine Markierers mit dem schönen F im Fünfeck, sollte jeden hier etwas sagen.
Herstellungsseitig die maximal einzustellende Mündungenergie von max. 7,5 Joule... blablabla - ihr wisst was ich meine.
Da wir genau diese Regeln haben, können wir uns auch ganz genau an den für Luftgewehre mit F angegeben Gesetzestext des WaffG entlanghangeln.
Wenn wir alle § zusammenfassen, also §§ 2/12/27/36 plus die Anlagen kommen wir zu folgenden Konzens.
Unter 12 Jahren
keine allgemeine Erlaubnis zum SchießenAuch wenn die Sorgeberechtigten anwesen sind, dürfen sie in diesem Alter nicht schießen.
0,5 Joule Enmey "Spielzeug" so wie derzeit beim KidsPB, geht klar, alles andere - nop
12,13 und 14 Jahre
Luftgewehr und Luftpistole
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Sie muss vor Beginn des Schießens schriftlich vorliegen oder die Sorgeberechtigten müssen persönlich anwesend sein. Die Beaufsichtigung muss durch eine für die Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Aufsichtsperson gewährleistet sein. Diese Person - im Übrigen jede Aufsichtsperson – muss dem Landratsamt unter Angabe der Befähigung gemeldet worden sein.
Kurzfassung:
7,5 Joule mit Cal. 68 möglich, mit Einverständnis ODER Anwesenheit der Sorgeberechtigten. Haftungsausschluss durch die Erziehungsberechtigten wäre sinnvoll, direkt in die Einverständniserklärung mit reinpacken.
Dazu müsste eine "geeignete" Aufsichtsperson anwesend sein und diese dem Amt gemeldet werden.
14 und 15 Jahre
Luftgewehr und Luftpistole
Die besondere Obhut und die Einverständniserklärung entfällt. Eine Schießaufsichtist natürlich immer erforderlich.
Kurzfassung:
auch hier 7,5 Joule mit Cal. 68 am Start, Einverständnis zum schießen selber entfällt, aber ein Haftungsausschluss durch die Erziehungsberechtigten wäre sinnvoll.
Schießaufsicht erforderlich.
ab 16 Jahre
Luftgewehr und Luftpistole
Die besondere Obhut und die Einverständniserklärung entfällt.
Kurzfassung:
auch hier 7,5 Joule mit Cal. 68 am Start, Einverständnis zum schießen selber entfällt, aber ein Haftungsausschluss durch die Erziehungsberechtigten wäre sinnvoll.
Schießaufsicht erforderlich.
Warum habe ich ab 16 nochmal extra aufgeführt? Da es bei einigen Gemeinden durch das Jugendamt ein Verbot ausgesprochen wurde, unter 16 jährige das Spielen zu erlauben.
Damit handelt das Jugendamt zwar gegen geltendes Gesetz und die "Auflage" wäre anfechtbar, aber he, sind wir mal nicht so.
Ein PB Team und somit auch das fördern der U19 in Deutschland mit unter 18 Jährigen ist definitv nicht verboten, vllt etwas schwieriger, wegen Einverständinis und Haftungsausschluss plus Aufsichtsperson, aber es würde gehen, wenn man es wirklich will.
Hört endlich auf mit diesem gefährlichen Halbwissen. Wenn ihr euch schon traut, dann doch richtig und nicht 15 jährige als Nachwuchs verkaufen und dann mit cal. 50 - 0,5 Joule rumeiern zu lassen.
falls ich jetzt fundamental flasch liege, sagt es mir. Lasse mich gerne eines besseren belehren, aber so ist definitv die Gesetzeslage in Deutschland.
Gruß und schönes WE noch.