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Die leidige Frage nach dem Recht aufs eigene Bild

Wie und womit man Paintball am besten knipst
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CRiS
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Die leidige Frage nach dem Recht aufs eigene Bild

#1

23.07.2008 16:17

Aus gegebenen Anlass kam folgende Frage auf: Darf ich Bilder von Personen die ich während einer PB Veranstaltung (hier DPL Landesliga) geschossen habe ohne Bedenken online stellen oder muss ich mir von den Personen die Erlaubnis einholen?

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phaze
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#2

23.07.2008 16:24

http://www.sakowski.de/recht_am_eigenen_bild.3.html
2. Personen als "Beiwerk"

Zulässig ist die zustimmungsfreie Ablichtung von Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit. Die Person darf nicht Zweck der Aufnahme sein.

3. Personen bei Versammlungen

Auch auf Veranstaltungen (Versammlungen, öffentliche Feste, Demonstrationen usw.) dürfen zustimmungsfrei Aufnahmen in die Menge hinein gemacht werden.

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Re: Die leidige Frage nach dem Recht aufs eigene Bild

#3

23.07.2008 16:33

CRiS hat geschrieben:Darf ich Bilder von Personen die ich während einer PB Veranstaltung (hier DPL Landesliga) geschossen habe ohne Bedenken online stellen
ja

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roder
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Re: Die leidige Frage nach dem Recht aufs eigene Bild

#4

23.07.2008 17:36

Guard hat geschrieben:
CRiS hat geschrieben:Darf ich Bilder von Personen die ich während einer PB Veranstaltung (hier DPL Landesliga) geschossen habe ohne Bedenken online stellen
ja
das mit dem "ja" ist in der juristerei so ne sache.

man sollte evtl. mal in einem kommentar nachschauen, wie die rechtsprechung die ausnahmefaelle des § 22 KUG definiert...

die alternative "als beiwerk" ist weniger problematisch als die frage, ob ein "sportturnier/-veranstaltung" unter solche begriffe wie "aufzuege oder sonstigen veranstaltungen" faellt, was naemlich dann interessant wird, wenn eine person eben nicht als beiwerk und ohne vorherige zustimmung fotografiert wird.

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CRiS
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#5

23.07.2008 17:47

das ist ja grade der kasus knacktus roder, ein porträt der person, inmitten der sportveranstaltung.

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envy
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#6

23.07.2008 18:08

da es keine person des öffentlichen interesses ist und es keine öffentliche veranstaltung ist, muss die person gefragt werden. die abgelichtete person hat das recht am eigenen bild und ein recht auf wahrung der privatsphäre. dulden müsste diese person die veröffentlichung u.a., wenn mehr als drei personen darauf klar zu erkennen sind, also der fokus nicht auf der person alleine liegt (u.a.).
pauschal hängt das sehr von der auslegung der veranstaltung durch den betreiber ab. aber generell handelt es sich bei der dpl um eine private veranstaltung und keine öffentliche im juristischen sinne.
es gibt noch viele weitere punkte, aber das sind die wichtigsten. ist immer eine auslegungssache, aber in diesem fall würde der abgelichtete recht bekommen

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roder
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#7

23.07.2008 18:56

envy hat geschrieben:da es keine person des öffentlichen interesses ist und es keine öffentliche veranstaltung ist, muss die person gefragt werden. die abgelichtete person hat das recht am eigenen bild und ein recht auf wahrung der privatsphäre. dulden müsste diese person die veröffentlichung u.a., wenn mehr als drei personen darauf klar zu erkennen sind, also der fokus nicht auf der person alleine liegt (u.a.).
pauschal hängt das sehr von der auslegung der veranstaltung durch den betreiber ab. aber generell handelt es sich bei der dpl um eine private veranstaltung und keine öffentliche im juristischen sinne.
es gibt noch viele weitere punkte, aber das sind die wichtigsten. ist immer eine auslegungssache, aber in diesem fall würde der abgelichtete recht bekommen
zum einen stellt sich die frage, ob es sich bei der dpl um eine private oder eine oeffentliche veranstaltung handelt.
sofern ich mich richtig an die def. aus meinem studium erinnere, hat das etwas mit der ausgestaltung derselbigen und insbesondere mit den zutrittsmoeglichkeiten fuer jedermann zu tun.
meines wissens nach ist die dpl fuer zuschauer aller art offen und hat diesbezuegl. keine einschraenkungen,kann mich aber auch irren.

viel interessanter ist aber weniger, ob es sich nun um eine oeffentliche veranstaltung handelt, als vielmehr, ob die dpl unter die o.g. begriffe eines aufzugs o.ae. subsumiert werden kann.

aber das rumgelabere bringt alles nix, wirklich "sicher" waere das nachschauen in einem kommentar und/oder einschlaegiger rechtsprechung.
ich habe hier leider weder zugriff auf das eine oder andere, aber fuer beides wird einem in jeder uni-bibliothek weitergeholfen.

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mir3k
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#8

23.07.2008 19:51

Häng dir das nächste Mal einfach ein Schild um . . ." Wer nicht fotografiert werden will soll wegrennen !.......

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#9

23.07.2008 20:41

mir3k hat geschrieben:Häng dir das nächste Mal einfach ein Schild um . . ." Wer nicht fotografiert werden will soll wegrennen !.......
schade das es nicht mehr ausreicht wenn man cris anschreib und sagt bitte nimm das foto raus sondern direkt 5 schritte macht bovor mann miteinander redet.

armes PB land und ein weiterer Schritt zurück mfg und vielen Dank

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#10

23.07.2008 20:50

envy hat geschrieben:aber generell handelt es sich bei der dpl um eine private veranstaltung und keine öffentliche im juristischen sinne.
wenn dem so ist hast du natürlich recht, ich bin da bisher immer von einer öffentlichen veranstaltung ausgegangen.

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#11

23.07.2008 20:53

mmh da fällt mir ein, ich kann man noch früher an schilder am eingang der millennium series events erinnern. dem schild nach hat man mit dem betreten des geländes seine rechte am bild an den veranstalter abgetreten.

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envy
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#12

23.07.2008 21:31

du meinst die "smile ure on tv" schilder ;) ja solche schilder gibt es auch, sind aber ebenfalls anfechtbar. man kann ja nicht einfach schilder aufstellen und damit nach eigener meinung rechte beschneiden. auch nicht mit hausrecht durch veranstalter etc.. die dpl ist eine private veranstaltung. auch durch freien zutritt ändert sich an dieser sachlage nichts, juristisch gesehen. habs eben mit mehreren volljuristen besprochen und nach der geschilderten sachlage ist "nein" eine definitive antwort.

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#13

23.07.2008 21:51

In 2luz wurde das den Franzosen beim eintreten gesagt, mündlich...konnten ja nur durch das Tor :P

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Alec7
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#14

23.07.2008 23:25

sonst halt die teams schnell fragen wenn sie auf Feld kommen ob sie damit einverstanden sind dass man bilder von ihnen macht und die online stellt.
Denke die wenigsten werden "nein" sagen und Hektik hält sich vor den Spielen ja auch noch in Grenzen.
Off-Field müsst man sich dann was anderes einfallen lassen.

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CRiS
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#15

24.07.2008 00:53

nein ist eine klare antwort @ envy. diese einschränkung obliegt aber nur auf dem porträt, richtig?

sind 3 oder mehr personen, ohne fokus auf eine bestimmte person gerichtet, darf ich das bild ohne erlaubnis hochladen. okay.


onfield hat sich niemand bisher beschwert @ alec7.
da mir aber die wahrung des rechts des einzelnen sehr wichtig ist werde ich zukünftig einzelpersonen nach dem ablichten, sofern möglich, um erlaubnis fragen.

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envy
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#16

24.07.2008 03:21

melde dich einfach beim jeweiligen betreiber an und bitte diesen, jeden kunden an dem tag darauf hinzuweisen. wer es nicht möchte, soll sich bei dir melden. bei einzelnen porträts würde ich ggf explizit nachfragen.
ich habe mich aus langweile mal ein bisschen mit dem thema auseinander gesetzt. weiß ja nicht ob du wirklich juristische probleme hast, aber ich habe eine sehr schöne lücke gefunden. wenn es sich um spieler-porträts handelt, also maske etc. aufm kopp, und die augen sowie gesichtszüge nicht klar erkennbar sind, kann das ein ausschlaggebender punkt sein. muss man juristisch spinnen := dies ist ja häufig beim pb der fall...

post scriptum: obliegt nur dem porträt, drei und mehr personen bilden eine gruppe und du kannst, soweit keine anderen einschränkungen greifen, frei über das motiv verfügen.

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